Rechtsprechung
BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73 |
Skibindungen
Stiftung Warentest, § 824 Abs. 1, Abs. 2 BGB, Abgrenzung Tatsache - Wertungen, § 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Art. 5 GG, zur Frage, wann negativ ausfallende Produkttests vom Hersteller verboten werden können, Güterabwägung, keine Verurteilung zum Widerruf von Meinungsäußerungen
Volltextveröffentlichungen (7)
- DFR
Haftung für Warentest
- JLaw (App) | www.prinz.law
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Warentest II
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- opinioiuris.de
Haftung für Warentest
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Stiftung Warentest - Wertende Äußerungen - Vergleichender Warentest
Papierfundstellen
- BGHZ 65, 325
- NJW 1976, 620
- MDR 1976, 481
- GRUR 1976, 268
- VersR 1976, 443
- DB 1976, 283
- afp 1976, 34
Wird zitiert von ... (116) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß es sich bei der im Wege der Rechtsfortbildung im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB geschaffenen Erweiterung dieser Norm durch Einbeziehung des Gewerbebetriebs um einen Auffangtatbestand handelt (vgl. BGHZ 45, 296, 307; 55, 153, 158; 59, 30, 34), demgegenüber daher der Vorschrift des § 824 BGB Vorrang zukommt.Daher ist eine gewerbeschädigende Kritik -- jedenfalls außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier -- nicht schon grundsätzlich unzulässig (BGHZ 45, 296, 307; BGH Urteile vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35a und vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).
Handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, so streitet die Vermutung für die Zulässigkeit der "freien Rede" (BGHZ 45, 296, 308).
In der Entscheidung BGHZ 45, 296, in der es ebenfalls um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ging, ist diese Grenze dort gesehen worden, wo eine Schmähkritik vorliegt; in ähnlicher Form hat der Senat insbesondere auch im Bereich des Persönlichkeitsschutzes eine so weit gehende Kritik als unzulässig bezeichnet (Urteil vom 25. Mai 1971 -- VI ZR 26/70 = LM BGB § 847 Nr. 42; vom 18. Juni 1974 -- VI ZR 16/72 = LM GG Art. 5 Nr. 36).
- BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73
Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige - …
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Widerruf kann nur verlangt werden, wenn es sich bei den beanstandeten Äußerungen um eine (unwahre) Tatsachenbehauptung handelt (BGH Urteile vom 17. November 1964 -- VI ZR 181/63 = LM GG Art. 5 Nr. 15; vom 13. Oktober 1964 -- VI ZR 167/63 = LM BGB § 1004 Nr. 75; vom 4. Juni 1974 -- VI ZR 68/73 = VersR 1974, 1080, 1081).Auch für einen solchen beschränkten Widerruf gilt aber der Rechtssatz, daß nur Tatsachenbehauptungen einem Widerruf zugänglich sind (BGH Urteil vom 4. Juni 1974 -- VI ZR 68/73 = a.a.O.).
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Wenn auch der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB den Gewerbebetrieb nebst seinen Ausstrahlungen, d.h. im gesamten gewerblichen Tätigkeitskreis ergreift (BGHZ 3, 270, 279; 29, 65, 69), so ist doch immer zu fragen, ob im Einzelfall der Schutzzweck auch Beeinträchtigungen der in Frage stehenden Art erfaßt.Die positive Herausstellung von Konkurrenzerzeugnissen ist nämlich in dem Sinne "betriebsbezogen", wie das in notwendiger Eingrenzung des Rechts am Gewerbebetrieb zu fordern ist (BGHZ 29, 65, 74; Hauß, Anm. zu LM BGB § 823 [Ai] Nr. 16).
- BGH, 14.01.1969 - VI ZR 196/67
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines …
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Daher ist eine gewerbeschädigende Kritik -- jedenfalls außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier -- nicht schon grundsätzlich unzulässig (BGHZ 45, 296, 307; BGH Urteile vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35a und vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).Diese von der Sache her unterschiedliche Lage war denn auch einer der Gründe, weshalb der erkennende Senat bei der Beurteilung von wertender Kritik an gewerblichen Leistungen bereits mehrfach betont hat, daß je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung beruft, zu sorgfältiger Prüfung gehalten ist, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik verläßt (vgl. Urteil vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35 a; vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67
Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Daher ist eine gewerbeschädigende Kritik -- jedenfalls außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier -- nicht schon grundsätzlich unzulässig (BGHZ 45, 296, 307; BGH Urteile vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35a und vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).Diese von der Sache her unterschiedliche Lage war denn auch einer der Gründe, weshalb der erkennende Senat bei der Beurteilung von wertender Kritik an gewerblichen Leistungen bereits mehrfach betont hat, daß je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung beruft, zu sorgfältiger Prüfung gehalten ist, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik verläßt (vgl. Urteil vom 14. Januar 1969 -- VI ZR 196/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 35 a; vom 20. Juni 1969 -- VI ZR 234/67 = LM BGB § 823 [Ai] Nr. 37).
- BGH, 13.10.1964 - VI ZR 167/63
Lüftungsfirma
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Widerruf kann nur verlangt werden, wenn es sich bei den beanstandeten Äußerungen um eine (unwahre) Tatsachenbehauptung handelt (BGH Urteile vom 17. November 1964 -- VI ZR 181/63 = LM GG Art. 5 Nr. 15; vom 13. Oktober 1964 -- VI ZR 167/63 = LM BGB § 1004 Nr. 75; vom 4. Juni 1974 -- VI ZR 68/73 = VersR 1974, 1080, 1081). - BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Wenn auch der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB den Gewerbebetrieb nebst seinen Ausstrahlungen, d.h. im gesamten gewerblichen Tätigkeitskreis ergreift (BGHZ 3, 270, 279; 29, 65, 69), so ist doch immer zu fragen, ob im Einzelfall der Schutzzweck auch Beeinträchtigungen der in Frage stehenden Art erfaßt. - BGH, 17.11.1964 - VI ZR 181/63
Volkacher Madonna
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Widerruf kann nur verlangt werden, wenn es sich bei den beanstandeten Äußerungen um eine (unwahre) Tatsachenbehauptung handelt (BGH Urteile vom 17. November 1964 -- VI ZR 181/63 = LM GG Art. 5 Nr. 15; vom 13. Oktober 1964 -- VI ZR 167/63 = LM BGB § 1004 Nr. 75; vom 4. Juni 1974 -- VI ZR 68/73 = VersR 1974, 1080, 1081). - BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64
Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …
- OLG Frankfurt, 24.01.1974 - 6 U 51/73
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Aus den aufgestellten Kriterien, insbesondere dem der Objektivität, ergibt sich ferner, daß die Grenze der Unzulässigkeit auch dort überschritten ist, wo die Art des Vorgehens bei der Prüfung und die aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse als nicht mehr vertretbar ("diskutabel") erscheinen (s. hierzu für den Bereich des Persönlichkeitsrechts Senatsurteil vom 9. November 1965 -- VI ZR 276/64 = LM GG Art. 5 Nr. 21; vgl. ferner OLG Frankfurt NJW 1974, 1568, 1569 und von Gamm, Wettbewerbsrecht S. 84). - BGH, 09.11.1965 - VI ZR 276/64
Kennzeichnung einer Person und eines literarischen Werkes in Nachschlagewerken - …
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65
Leberwurst
- BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70
Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts - …
- BGH, 11.01.1966 - VI ZR 175/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65
Übervorteilung eines freien Hypothekenmaklers durch die Vermittlung der Gewährung …
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71
Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer …
- BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
- RG, 14.03.1914 - I 242/13
Ist in der Veröffentlichung wissenschaftlicher Untersuchungen und ihrer …
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
(aa) Der Anspruch scheitert allerdings nicht schon daran, dass die Haftung für solche Eingriffe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Auffangtatbestand lediglich den gesetzlichen Schutz ergänzen und bestehende Haftungslücken ausfüllen soll (BGHZ 43, 359, 361; 59, 30, 34; 65, 325, 328; 105, 346, 350; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041).Eine abschließende Haftungsregelung stellt § 824 BGB indes nur für die Verbreitung falscher Tatsachen dar, nicht für die wahrer Tatsachen (BGHZ 8, 142, 144; 90, 113, 121; 138, 311, 315;… MünchKomm/Wagner, BGB 4. Aufl. § 823 Rdn. 188, 198;… Spindler, in: Bamberger/Roth, BGB § 823 Rdn. 116; Bütter/Tonner BKR 2005, 344, 350) und erst recht nicht für die Äußerung von Werturteilen und Meinungen, die die wirtschaftliche Wertschätzung, also Kredit, Erwerb und Fortkommen eines konkret Betroffenen beeinträchtigen (BGHZ 45, 296, 305 f.; 65, 325, 328).
(aaa) Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stellt einen so genannten offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (BGHZ 45, 296, 307; 65, 325, 331; 138, 311, 318).
Dies bedeutet, dass bei einer Meinungsäußerung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung zugunsten der freien Rede spricht (BVerfGE 61, 1, 7; 82, 272, 281 f.; 90, 241, 249; 93, 266, 294 f.; BGHZ 45, 296, 308; 65, 325, 331 f.).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Das Ziel der Sicherung von Markttransparenz wird aber auch herausgestellt, soweit Informationen nicht durch Wettbewerber verbreitet werden (vgl. BGHZ 65, 325 ). - BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …
Zwar trifft es zu, dass die Rechtsprechung eine Pflicht zur Neutralität, Objektivität und Nachvollziehbarkeit etwa bei Warentests (vgl. Senat, Urteile vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96, NJW 1997, 2593, 2594; vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86, NJW 1987, 2222, 2223 ff.; vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, BGHZ 65, 325, 333 ff.) oder der Darstellung in einem Restaurantführer (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95, GRUR 1998, 167, 169) angenommen hat.
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Die Schranken, denen die Aufklärung der Verbraucher über die Güte von Konsumgütern insbesondere durch vergleichende Warentests (Senatsurteil BGHZ 65, 325, 333 f.) unterliegt, gelten für die hier streitigen Schlagworte nicht. - BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18
Internetbewertungsportal
Zwar trifft es zu, dass die Rechtsprechung eine Pflicht zur Neutralität, Objektivität und Nachvollziehbarkeit etwa bei Warentests (vgl. Senat, Urteile vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96, NJW 1997, 2593, 2594; vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86, NJW 1987, 2222, 2223 ff.; vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, BGHZ 65, 325, 333 ff.) oder der Darstellung in einem Restaurantführer (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95, GRUR 1998, 167, 169) angenommen hat. - BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86
Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei …
Dabei ist, wie der erkennende Senat in dem grundlegenden Urteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73 = BGHZ 65, 325f - ausgeführt hat, davon auszugehen, daß sich Veröffentlichungen von Ergebnissen vergleichender Warentests, die wie hier nicht Wettbewerbszwecken, sondern allein der Verbraucheraufklärung dienen, in der Regel im Bereich der wertenden Meinungsäußerung bewegen, so daß in diesen Fällen allein die Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne einer Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.Ist die Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv - letzteres im Sinne des Bemühens um objektive Richtigkeit - vorgenommen worden, so steht nichts entgegen, soweit es um die Angemessenheit der Prüfungsmethoden, die Auswahl der Objekte und schließlich die Darstellung der Untersuchungsergebnisse geht, einen erheblichen Ermessensfreiraum zuzulassen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975, aaO S. 334).
Die Grenze der Unzulässigkeit ist dann erst überschritten, wo es sich um bewußte Fehlurteile und bewußte Verzerrungen, insbesondere auch unrichtige Angaben und einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Waren und Leistungen handelt, aber auch dort, wo die Art des Vorgehens bei der Prüfung und die sich aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse als sachlich nicht mehr vertretbar ("diskutabel") erscheinen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975, aaO S. 334f).
Die am Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) zu messende wertende Kritik an der Qualität gewerblicher Leistungen ist, wie ausgeführt, solange zulässig, wie die Art des Vorgehens bei der Prüfung und die aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse noch "diskutabel" erscheinen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975, aaO S. 335).
Zwar hat der Senat bereits früher ausgeführt, daß die Beklagte, der gegenüber die Öffentlichkeit in besonderer Weise auf die Objektivität ihrer Testpublikationen vertraut, zu sorgfältiger Prüfung gehalten ist, ob sie mit ihren Äußerungen den Boden sachlich nicht gerechtfertigter Kritik verläßt (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975, aaO S. 333f.; ebenso Senatsurteil vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 160/84 = NJW 1986, 981 = VersR 1986, 368 = GRUR 1986, 330).
Das Testergebnis selbst, also die Bewertung mit bestimmten Noten unterliegt nur einer eingeschränkten, das Wertungsermessen des Prüfers grundsätzlich respektierenden Richtigkeitskontrolle; es darf nur nicht offensichtlich unrichtig sein (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975, aaO S. 332, 335;… MünchKomm./Mertens, 1986, § 823 Rn. 507).
Im Urteil vom 9. Dezember 1975, aaO, hat der Senat ausgeführt, daß in einer etwaigen zu guten Bewertung von Konkurrenzprodukten keine Beeinträchtigung eines Unternehmens, dessen Produkte ebenfalls an dem Warentest teilgenommen haben, liegt, die dieses Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den Gewerbebetrieb zu Schadensersatzansprüchen berechtigen könne; insoweit handele es sich um bloße Reflexwirkungen für das Unternehmen, nicht um einen betriebsbezogenen Eingriff.
Denn wenn, wie der Senat im Urteil vom 9. Dezember 1975, aaO, ausgeführt hat, auch der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB den Gewerbebetrieb nebst seinen Ausstrahlungen, d. h. im gesamten gewerblichen Tätigkeitskreis, ergreift, so ist doch immer zu prüfen, ob im Einzelfall der Schutzzweck auch Beeinträchtigungen der in Frage stehenden Art erfaßt.
- OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 2 U 99/17
Verblindung von Warentests - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei der Werbung mit …
Dabei sei das Erfordernis der objektiven Richtigkeit als Bemühen um diese Richtigkeit zu verstehen (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 31 - Warentest II).Zudem muss sie objektiv sein, wobei nicht die objektive Richtigkeit eines gewonnenen Ergebnisses im Vordergrund steht, sondern das Bemühen um diese Richtigkeit (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 31 - Warentest II; BGH…, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86, juris Rn. 13 - Warentest IV; BGH…, Urteil vom 21. Februar 1989 - VI ZR 18/88, juris Rn. 11 - Warentest V; BGH…, Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96, juris Rn. 10 - Druckertest).
Sind diese Anforderungen erfüllt, hat der Testveranstalter einen erheblichen Spielraum bei der Angemessenheit der Prüfungsmethoden, der Auswahl der Testobjekte und bei der Darstellung der Untersuchungsergebnisse, wie dies dem Einfluss des Rechts der freien Meinungsäußerung auf die rechtliche Beurteilung einer nachteiligen Äußerung im Wertungsbereich entspricht (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 32 - Warentest II).
Die Grenze der Unzulässigkeit ist erst dann überschritten, wo es sich um bewusste Fehlurteile und bewusste Verzerrungen, insbesondere auch unrichtige Angaben und einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Waren und Leistungen handelt, aber auch dort, wo die Art des Vorgehens bei der Prüfung und die sich aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse als sachlich nicht mehr vertretbar ("diskutabel") erscheinen (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 32 - Warentest II).
Da die Stiftung Warentest satzungsgemäß den Zweck hat, Vergleichstests nach wissenschaftlichen Methoden durchzuführen (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 28 - Warentest II) und die Öffentlichkeit hierauf vertraut, muss das Testverfahren auch diesen Anforderungen genügen.
Entscheidender Maßstab ist, ob die Prüfungsmethode vertretbar ("diskutabel") erscheint (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, juris Rn. 32, 34 - Warentest II; BGH…, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86, juris Rn. 13 - Warentest IV).
- LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23
Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!
Dem Testveranstalter kommt ein Ermessensspielraum zu, wenn die Untersuchung neutral und sachkundig vorgenommen wird, und sie objektiv ist, wobei nicht die objektive Richtigkeit eines gewonnenen Ergebnisses im Vordergrund steht, sondern das Bemühen um diese Richtigkeit (vgl. BGH, GRUR 1976, 268 Rn. 31 -Warentest Il;… GRUR 1987, 468 Rn. 13 -Warentest IV;… GRIJR 1989, 539 Rn. 11 -Warentest V;… GRUR 1997, 942 Rn. 10 - Druckertest).Sind diese Anforderungen erfüllt, hat der Testveranstalter einen erheblichen Spielraum bei der Angemessenheit der Prüfungsmethoden, der Auswahl der Testobjekte und bei der Darstellung der Untersuchungsergebnisse, wie dies dem Einfluss des Rechts der freien Meinungsäußerung auf die rechtliche Beurteilung einer nachteiligen Äußerung im Wertungsbereich entspricht (vgl. BGH, GRUR 1976, 268 Rn. 32 - Warentest II).
Die Grenze der Unzulässigkeit ist erst dann überschritten, WP es sich um bewusste Fehlurteile und bewusste Verzerrungen, insbesondere auch unrichtige Angaben und einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Waren und Leistungen handelt, aber auch dort, wo die Art des Vorgehens bei der Prüfung und die sich aus den durchgeführten Untersuchungen gezogenen Schlüsse als sachlich nicht mehr vertretbar (" diskutabel ") erscheinen (vgl. BGH, GRUR 1976, 268 Rn. 32 - Warentest II).
- OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14
Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der …
Nur wenn einer Äußerung jeder Wertungscharakter abgeht und ihr in ihrem tatsächlichen Gehalt im Rahmen des Testberichts eigenständige Bedeutung zukommen sollte, kann es anders sein (BGH, Urteil vom 09.12.1975 - VI ZR 157/73, Rn. 40 - Warentest II, zitiert nach [...]).Eine andere Beurteilung ist im Allgemeinen nur gerechtfertigt, wenn einer Äußerung jeder Wertungscharakter abgeht und ihr in ihrem tatsächlichen Gehalt im Rahmen des Testberichts eigenständige Bedeutung zukommen sollte (BGH, Urteil vom 09.12.1975-VI ZR 157/73-Warentest II, Rn. 40).
- LG München I, 13.01.2014 - 9 O 25477/13
Eingriff in den Gewerbebetrieb durch vergleichenden Warentest im Dienste der …
Ist die Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv - letzteres im Sinne des Bemühens um objektive Richtigkeit - vorgenommen worden, so steht nichts entgegen, soweit es um die Angemessenheit der Prüfungsmethoden, die Auswahl der Objekte und schließlich die Darstellung der Untersuchungsergebnisse geht, einen erheblichen Ermessensfreiraum zuzulassen." (unter Berufung auf BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73, insbesondere wohl Abs. 28 und 31).Speziell zur Zulässigkeit von Meinungsäußerungen hat der Bundesgerichtshof weiter ausgeführt (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73 "Warentest II", Abs. 27 und 30): "Die Grenzen zulässiger Kritik können im Einzelfall sehr weit gezogen sein.
Diese Auslegung der Beklagten ist im Ansatz der Normauslegung nicht vertretbar; die Berichterstattung verlässt auch deswegen den Boden einer sachlich gerechtfertigten Kritik (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73, Abs. 30).
Der Bundesgerichtshof hat den weiten Beurteilungsspielraum nämlich immer nur unter der Prämisse zugebilligt, dass die Untersuchung neutral und zumindest im Bemühen um Objektivität durchgeführt wird (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73, Abs. 31).
Die große der Beklagten mit guten Gründen zugebilligte Freiheit beruht wie oben ausgeführt darauf, dass die Beklagte zugleich dazu berufen ist, zu prüfen, dass sie mit ihrer Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BGH, Urt. v. 09.12.1975, VI ZR 157/73 "Warentest II", Abs. 30).
- BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung …
- LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19
Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook
- BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer …
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95
Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer …
- BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest
- BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
- BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
Transparenzliste
- BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76
Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens
- BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines …
- BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75
Heimstättengemeinschaft
- LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma
- BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89
Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen
- BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88
Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
- OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
Internet; Drittauskunft
- OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
Wertende Meinungsäußerung in einem Lebensmitteltest der Zeitschrift "Öko-Test": …
- BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96
Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen …
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18
Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung …
- LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
Zur Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum
- BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86
Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83
Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch
- OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 100/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung in einem Beitrag in einem …
- LG Hamburg, 28.09.2018 - 332 O 160/13
Unterlassungsanspruch gegen die Weitergabe eines Untersuchungsberichts über ein …
- BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
Gastrokritiker
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08
Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später …
- BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87
Widerruf einer ärztlichen Diagnose
- BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82
Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines …
- OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21
Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der …
- OLG Köln, 03.05.2011 - 15 U 194/10
Anspruch auf Unterlassung einer abwertenden Kritik über ein Gourmetrestaurant in …
- KG, 06.07.2023 - 10 W 62/23
Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung eines Produkttestberichts mit …
- VG Münster, 02.04.2019 - 11 K 5015/16
Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig
- LG München I, 31.03.2009 - 33 O 25598/05
Schadensersatzansprüche von Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank …
- OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11
Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen …
- BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85
Mit Verlogenheit zum Geld
- OLG Köln, 18.12.2001 - 15 U 67/01
Medienrecht und Computerrecht: Berichterstattung über Testergebnisse
- LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
- OLG München, 18.02.2015 - 18 U 2340/14
Notwendigkeit mehrerer Prüfmuster beim Warentest von Naturprodukten
- LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
- LG Berlin, 04.11.2008 - 27 O 643/08
Kritik an Finanzierungspraktiken eines Bauunternehmens
- OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 15 U 173/11
- KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …
- LG Bonn, 17.01.1995 - 18 O 176/93
Vorliegen eines Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs; Annahme eines …
- LG Berlin, 01.10.2009 - 27 O 610/09
- LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
- LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1122/08
- BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog. …
- LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1152/08
- OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94
Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und …
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
Kredithaie
- BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94
Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1984 - 20 B 1361/84
- BGH, 11.03.1982 - I ZR 71/80
Test Gut
- AG Bremen, 27.11.2009 - 9 C 412/09
Negative Bewertung bei eBay wird nicht entfernt, obwohl die Verkaufsabwicklung …
- OLG Köln, 10.05.1994 - 15 U 86/92
Veröffentlichungen von Warentests als Meinungsäußerung
- OLG Nürnberg, 13.04.2010 - 3 U 2135/09
Kreditgefährdung: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des …
- BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen …
- VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358
Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem …
- LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 778/09
Systemkritik an Geschäftsmodellen
- OLG Frankfurt, 25.04.2002 - 16 U 136/01
Zum Unterlassungsanspruch einer Versicherung hinsichtlich Verbreitung eines …
- OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82
Unterlassungsklage gegen eine Gewerkschaft zum Zweck des Unterlassens von …
- BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92
Keine Verletzung von Grundrechten durch die Ablehnung eines Anspruchs auf …
- BGH, 03.12.1985 - VI ZR 160/84
Sorgfaltspflicht der Stiftung Warentest bei der Veröffentlichung von …
- OLG Köln, 10.05.1994 - 15 U 167/93
Unterlassung der Veröffentlichung und Verwendung einer Liste unseriöser …
- OLG Koblenz, 18.04.1988 - 6 U 177/88
Besprechung von Neuerscheinungen von Fahrschulfachverlagen; Abdruck bewertender …
- OLG Hamburg, 19.12.2023 - 7 U 13/19
Anspruch im Rahmen einer Widerklage auf Unterlassung und Zahlung von …
- OLG Nürnberg, 12.08.1980 - 3 U 1128/80
Verurteilung zur Unterlassung unter Androhung eines Ordnungsmittels; …
- LG München I, 19.01.2023 - 26 O 15365/21
Voraussetzungen eines zulässigen vergleichenden Warentests
- OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
Begriff der Meinungsäußerung; Zulässigkeit kritischer Äußerungen über die …
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99
Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen …
- OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik
- OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 W 1003/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf vorbeugende Unterlassung bestimmter …
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.1985 - 14 S 942/85
Abwehranspruch gegen abwertende Äußerungen von Hoheitsträgern
- BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79
Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale - …
- OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 1083/22
Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung Zurechnung einer Äußerung eines …
- BGH, 24.04.1998 - VI ZR 196/97
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010
Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer …
- OLG Stuttgart, 05.11.2020 - 2 U 31/20
Werbung mit der Alleinstellungsbehauptung 'Die beste Online-Apotheke …
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht
- LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04
Stiftung Warentest muss der Herstellerfirma der "Uschi Glas Hautnah Face Cream" …
- BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92
Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit
- LG Köln, 25.02.2013 - 24 O 374/12
Unterlassungsanspruch gegen einen Gutachter bzgl. Behauptungen im Zusammenhang …
- LG Köln, 08.09.2011 - 81 O 37/11
Werbung mit Konsumententests für Geschirrspültabs ohne Fundstellenangabe
- OLG München, 27.02.2018 - 18 U 884/17
Berichterstattung mittels einer "Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und …
- OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 221/11
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung hinsichtlich der …
- SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09
Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der …
- KG, 12.05.2006 - 9 U 127/05
Rating einer Kapitalanlage: Maßstab für die Haftung der Rating-Agentur gegenüber …
- OLG Köln, 23.08.1996 - 6 U 98/96
Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs als Voraussetzung eines wettbewerbsrechtlichen …
- OLG Köln, 24.09.2013 - 15 U 54/13
Unterlassungsansprüche einer Supermarktkette hinsichtlich einer in einem …
- VG München, 08.12.2016 - M 10 K 14.4106
Zur Bezeichnung von Personen als "rechtsextremistisch" in amtlichen Äußerungen …
- SG Münster, 10.12.2010 - S 6 P 138/10
Pflegeversicherung
- LG Berlin, 10.08.2010 - 16 O 479/08
Anspruch auf Unterlassung der Zertifizierung eines Kreuzfahrtschiffes nach den …
- LG Arnsberg, 08.05.2009 - 2 O 337/08
Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen geschäftsschädigender Äußerungen …
- SG Münster, 24.08.2012 - S 6 P 43/12
Pflegeversicherung
- OLG München, 23.05.1996 - 29 U 5889/95
Verstoß gegen das Erfordernis der Neutralität i.R.d. Veröffentlichung eines …
- OLG Karlsruhe, 13.11.1997 - 4 U 52/97
Rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; …
- OLG Brandenburg, 22.10.1997 - 6 W 38/97
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und Feststellung der …
- AG Tauberbischofsheim, 11.09.1992 - C 410/92
Voraussetzungen für den Ersatz von Verdienstausfall; Berücksichtigung des Rechtes …
- LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 14c O 88/18
- VG Köln, 03.09.2012 - 26 K 6343/09
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch eines Ratsmitglieds auf Widerruf …
- VG Trier, 05.08.2004 - 1 K 684/04
Kein Anspruch auf Widerruf für Ortsbürgermeister
- LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
- LG Berlin, 28.04.2009 - 27 O 1281/08
Vergleichende Werbung ist zulässig
- LG Köln, 01.09.2004 - 28 O 238/04
- LG Berlin, 26.03.2009 - 27 O 1059/08
- LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08