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   BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75   

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https://dejure.org/1976,617
BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75 (https://dejure.org/1976,617)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1976 - V ZB 15/75 (https://dejure.org/1976,617)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1976 - V ZB 15/75 (https://dejure.org/1976,617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen das Grundbuchamt auf Eintragung einer Löschungsklausel hinsichtlich eines Nießbrauchrechts auf Lebenszeit - Erfordernis einer Eintragungsbewilligung durch die Grundstückeigentümerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 341
  • NJW 1976, 962
  • MDR 1976, 474
  • DNotZ 1976, 490
  • DB 1976, 1620
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1965 - V ZB 4/65

    Anforderungen an die Löschung einer Reallast im Grundbuch - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75
    Hätte die Eintragung der Löschungsklausel erst eingetragen werden sollen oder können, nachdem auch der Nießbrauch eingetragen war, dann wäre allerdings die Beteiligte zu 1 als Nießbraucherin vom Eintrag betroffen; so hatte sich der Fall entwickelt, der dem Vorlegungsbeschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts von 1965 (a.a.O.) zugrunde lag, so daß damals die Vorlegungsfrage nicht mehr zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs kam (Senatsbeschluß vom 30. September 1965, V ZB 4/65, WM 1966, 17).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 107/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsbewilligung durch einen nicht

    Bewilligungsberechtigt nach § 19 GBO ist nämlich nur derjenige, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann (Senat, BGHZ 66, 341, 345; 91, 343, 346; 145, 133, 136).
  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Betroffen im Sinne des § 19 GBO ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann (Senat, BGHZ 66, 341, 345; 91, 343, 346; BayObLG DNotZ 1996, 297, 301; NJW-RR 1992, 209; OLG Hamm, Rpfleger 1997, 376, 377; OLG Köln, ZMR 1993, 428, 429).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auch insoweit kommt es nur darauf an, ob ein grundbuchmäßiges Recht rechtlich beeinträchtigt wird oder werden kann (BGHZ 66, 341, 345; Ertl in: Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht 2. Aufl. GBO § 19 Rdn. 51 ff; Horber aaO § 19 Anm. 5 B; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdn. 56 e).
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