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   BGH, 07.03.1957 - II ZR 261/55   

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https://dejure.org/1957,230
BGH, 07.03.1957 - II ZR 261/55 (https://dejure.org/1957,230)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1957 - II ZR 261/55 (https://dejure.org/1957,230)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1957 - II ZR 261/55 (https://dejure.org/1957,230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Kettenvertrag, Ausschlusstatbestand, Ausschluss des AA, Ablehnung der Vertragsverlängerung aus wichtigem Grund, singularia non sunt extenda, Ausnahmevorschrift, Kündigung aus wichtigem Grund, Begründungserfordernis, Mitteilung der Kündigungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89b Abs. 2 Nr. 2
    Entfallen des Ausgleichsanspruchs durch Kündigung durch den Unternehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 30
  • NJW 1957, 871
  • DB 1957, 378
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 29.04.2009 - VIII ZR 226/07

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers - Auswirkungen der Handelsvertreter-RL

    Der Handelsvertreter soll eine Gegenleistung für einen auf seiner Tätigkeit beruhenden, ihm aber infolge der Vertragsbeendigung nicht mehr vergüteten Vorteil des Unternehmers erhalten, wie er in der Schaffung des Kundenstamms liegt (BGHZ 24, 30, 33 ; 56, 290, 294 ; st. Rspr.).
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 350/04

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers bei Weitergabe der Kundenkartei an Dritte

    Der Handelsvertreter soll damit eine Gegenleistung für einen auf seiner Tätigkeit beruhenden, ihm aber infolge der Vertragsbeendigung nicht mehr vergüteten Vorteil des Unternehmers erhalten, wie er in der Schaffung des Kundenstamms liegt (BGHZ 24, 30, 33; 24, 214, 221 f.; 30, 98, 101 f.; 55, 45, 54; 56, 290, 294).
  • BGH, 11.12.1958 - II ZR 73/57

    Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers

    Gegen diese Auffassung des Berufungsgerichts wendet sich zunächst die Revision, indem sie unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 24, 30 u. 214, 223) darzulegen sucht, daß § 39 b HGB analoger Anwendung nicht fähig sei, weil er eine Einzelregelung, nicht aber Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens darstelle.

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, geht die Zubilligung eines Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters davon aus, daß der Handelsvertreter für einen auf seiner Tätigkeit beruhenden, ihm aber infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr vergüteten Vorteil, wie er in der Schaffung des Kundenstammes liegt, eine Gegenleistung erhält (BGHZ 24, 214, 222 [BGH 13.05.1957 - II ZR 318/56]; VersR 1957, 294; LM HGB § 89 b Nr. 4).

  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 318/56

    Ausgleichsanspruch beim Tod des Handelsvertreters

    Der Ausgleichsanspruch hat demnach zum Inhalt, daß der Handelsvertreter für einen auf seiner Tätigkeit beruhenden, ihm aber infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr vergüteten Vorteil, wie er in der Schaffung des Kundenstamms liegt, eine Gegenleistung erhält (BGH VersR 1957, 294; Capelle aaO; Josten-Lohmüller, Handelsvertreter und Versicherungsvertreterrecht § 89 b HGB Anm 2; Schröder, Handelsvertreter § 89 b Anm 21; Schuler aaO; Würdinger, RGR Komm z HGB § 89 b Anm 4; a.A. Winter aaO) .

    Vielmehr wird der Ausgleichsanspruch, der eine Vergütung zum Inhalt hat, sowohl in seiner Entstehung als auch in der Bemessung weitgehend durch Gesichtspunkte der Billigkeit beeinflußt (§ 89 b Abs. 1 Ziff 3 HGB), die, wie der Senat bereits ausgesprochen hat (BGH VersR 1957, 294), für seine Einführung durch das Änderungsgesetz zum HGB maßgebend waren.

  • BGH, 05.02.1959 - II ZR 107/57

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Dieser Anspruch wird in seiner Entstehung und in seiner Bemessung weitgehend durch Gesichtspunkte der Billigkeit beeinflußt (BGH a.a.O.; BGH VersR 1957, 294).

    Der Senat hat bereits dargelegt, daß es sich im ersten Fall nicht etwa um einen Vorsicht des Handelsvertreters auf seinen Ausgleichsanspruch handelt (BGHZ 24, 214, 222) [BGH 13.05.1957 - II ZR 318/56], sondern daß es nicht billig erscheint, dem Handelsvertreter den Vergütungsanspruch zu gewähren, weil er durch eine durch nichts veranlaßte Kündigung das Vertretungsverhältnis auflöst (BGHZ 24, 30, 34) [BGH 07.03.1957 - II ZR 261/55].

  • BGH, 04.05.1959 - II ZR 81/57

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer pauschalierten Provision

    Für den Revisionsrechtszug ist daher zu unterstellen, daß ein wichtiger Kündigungsgrund wegen schuldhaften Verhaltens des Klägers nicht vorgelegen hat, der die Entstehung eines Ausgleichsanspruchs auch dann hinderte, wenn der Unternehmer eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und durch sie das Vertreterverhältnis beendet hat (BGHZ 24, 30, 35).
  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der

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  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Der Ausgleichsanspruch ist nämlich auch ausgeschlossen, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens vorlag (BGHZ 24, 30, 35).
  • BGH, 13.03.1969 - VII ZR 174/66

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs des Untervertreters aufgrund von

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  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 124/65

    Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Selbsttötung des Handelsvertreters

    Die Entscheidung ergibt sich aus der Rechtsnatur des Ausgleichsanspruchs, wie sie der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung mehrfach dargelegt hat (vgl. BGHZ 24, 30 und 214; 29, 275 und 41, 129, ferner LM Nr. 5 zu § 89 b HGB).
  • BGH, 06.07.1967 - VII ZR 35/65

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei schuldhaftem Verhalten nach

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 99/58

    - Torpedo-Werke -, Fahrräder und Mopeds, AA des HV, Einstellung der Herstellung

  • BGH, 11.12.1958 - II ZR 169/57

    Kettenvertrag, Abdingbarkeit von Provisionsansprüchen für Nachbestellungen,

  • BGH, 27.10.1960 - II ZR 1/59

    Bemessung der Zeitspanne für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 70/67

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs - Voraussetzungen

  • BGH, 02.10.1958 - II ZR 113/57

    AA bei Tod des HV, unerlaubte Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen, wichtiger

  • BGH, 31.05.1965 - VII ZR 279/63

    Rechtsstellung eines Tankstellenverwalters als Handelsvertreter - Voraussetzungen

  • BGH, 20.10.1960 - II ZR 265/58

    Der Begriff des Handelsvertreters - Aufhebung eines Vertrages durch gegenseitige

  • BGH, 28.11.1968 - VII ZR 73/66

    Klage eines Handelsvertreters auf Zahlung einer Karenzentschädigung nach

  • BGH, 17.03.1960 - VII ZR 57/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1959 - II ZR 108/58

    AA des VH, Kfz-VH

  • LG Berlin, 16.09.1968 - 95 O 67/68

    Aufhebung des HVV durch konkludentes Handeln, Einstellung der Tätigkeit des HV,

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