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BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51 |
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Auflösung, faktische Gesellschaft, wichtiger Grund
Papierfundstellen
- BGHZ 3, 285
- NJW 1952, 500
- NJW 1952, 97
- MDR 1952, 285
- DB 1951, 1008
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 13.11.1940 - II 44/40
Ist bei einer bereits ins Leben getretenen offenen Handelsgesellschaft oder …
Auszug aus BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51
Es ist vielmehr im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 165, 193 DR 1941, 1943; 1943, 1221) der Auffassung, daß auch für den Fall der Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages eine Anwendung der §§ 131 ff HGB möglich und notwendig sei, um die in Vollzug gesetzte Gesellschaft auch im Verhältnis unter den Gesellschaftern zur Auflösung und zur Beendigung zu bringen.Des weiteren bestehen auch in Übereinstimmung alt dem Schrifttum (…Hueck, Das Recht der Offenen Handelsgesellschaft, 2. Aufl. 1951 S 52 ff;… Weipert, Kommentar HGB, 2. Aufl. § 105 Anm. 73 ff mit weiteren nachweisen) keine Bedenken für die Form, in der die Nichtigkeit geltend zu machen ist, die Vorschriften des Gesellschaftsrechts zur Anwendung zu bringen (RGZ 165, 193 [201 ff]).
- BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51
Solche Einschränkungen sind, wie der Senat bereits für den Fall der Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages wegen Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) dargelegt hat (Urteil vom 11.4.1951 - II ZR 9/50), insbesondere dort geboten, wo die rechtliche Aberkennung des tatsächlich vorhandenen Zustandes mit gewichtigen Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen in Widerspruch treten würde.
- BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69
Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille …
Die rechtliche Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft findet allerdings - wie die vorstehenden Ausführungen zeigen - da ihre Grenze, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen entgegenstehen (BGHZ 3, 285, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]; 26, 330, 334) [BGH 06.02.1958 - II ZR 210/56].Der Schutz des Betrogenen wird dadurch hinreichend gewahrt, daß die arglistige Täuschung für ihn einen wichtigen Grund zur Auflösung der Gesellschaft bildet (BGHZ 3, 285) und sein dadurch etwa entstandener Schadensersatzanspruch bei der Auseinandersetzung zu berücksichtigen ist.
Das Anfechtungsrecht wäre allerdings ausgeschlossen, wenn der Beklagte vor der Sicherungsübereignung vom 20. Februar 1964 den Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hätte - wegen der behaupteten betrügerischen Machenschaften beim Abschluß des Vertrages (vgl. BGHZ 3, 285) oder aus einem anderen wichtigen Grunde.
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
- BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56
synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch …
Gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen, die einer rechtlichen Anerkennung des tatsächlich geschaffenen Zustandes entgegenstehen können (BGHZ 3, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]), liegen hier nicht vor.
- BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90
Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft
Das Berufungsgericht verkennt jedoch, daß selbst bei einem versteckten Einigungsmangel die Annahme einer fehlerhaften Gesellschaft nicht von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 3, 285, 288; Fischer, NJW 1955, 849, 850; A. Hueck, Das Recht der oHG, 1971 S. 72 Fn. 2;… RGRK-v. Gamm, aaO Rdn. 32;… Soergel/Hadding, aaO Rdn. 73;… MünchKomm.-Ulmer, aaO Rdn. 247;… Staub-Ulmer, aaO Rdn. 340; Leenen, AcP 188, 381, 392). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99
Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
- BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73
Zahlung der Kommanditeinlage
Grundsätzlich geben beim fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft Tatsachen, die ein Anfechtungsrecht begründen, dem betroffenen Gesellschafter nur die Möglichkeit, das Gesellschaftsverhältnis im Wege der gesetzlichen Gestaltungsklage, insbesondere also mit der Klage auf Auflösung der Gesellschaft (§§ 133, 161 Abs. 2 HGB) zu beenden (BGHZ 3, 285; 47, 293, 300).Von diesem Kündigungsrecht hat der Beklagte rechtswirksam Gebrauch gemacht, wenn die Voraussetzungen des § 123 BGB vorlagen; denn die arglistige Täuschung bildet stets einen wichtigen Grund zur Beendigung des Beteiligungsverhältnisses (BGHZ 3, 285, 292).
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Im Gesellschaftsrecht hat dies zur Bejahung der sogenannten faktischen Gesellschaft geführt (vgl. hierzu. BGHZ 3, 285; BGH vom 28. November 1953, II ZR 188/52, BGHZ 11, 190; BGHZ 8, 157;… Siebert a.a.O. § 242 Anm. E, 5). - OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Dies gilt erst recht dann, wenn die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht in einen Beitrittsmangel und eine Kündigung aufgespalten werden, sondern so verstanden werden, dass zentral auf die außerordentliche Kündigung abgestellt wird und für sie nur die Gründe, die zeitlich im Zusammenhang mit der Werbung stehen, besonderes Gewicht haben (dementsprechend sieht die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH in der Fehlerhaftigkeit der Gesellschaft immer einen wichtigen Grund für eine Kündigung: st. Rspr. seit BGHZ 3, 285, 291f). - BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53
Minderjähriger als Kommanditist
Der erkennende Senat hat bisher lediglich dargelegt, daß die Grundsätze über die faktische Gesellschaft nicht uneingeschränkt gelten können, daß solche Einschränkungen insbesondere dort geboten sind, wo die rechtliche Anerkennung des tatsächlich geschaffenen Zustandes mit gewichtigen Interessen der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen in Widerspruch treten würde (BGHZ 3, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]). - BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Rechtsprechung und Schrifttum haben insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen es als unabweisbar angesehen, einem tatsächlichen Zustand, der eine gewisse Zeit bestanden hat, trotz der Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts eine - mehr oder weniger beschränkte - rechtliche Anerkennung nicht zu versagen, so z.B. bei aus irgend einem Grunde nichtigen Handelsgesellschaften, die im Rechtsverkehr bereits in Erscheinung getreten waren (vgl. dazu BGHZ 3, 285, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]; 26, 330), [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]bei Versagung oder Nichtigerklärung eines Patents, für das jemand eine Lizenz erworben und schon ausgenutzt hatte (BGHZ 37, 281, 292 [BGH 28.06.1962 - I ZR 28/61]; 46, 365, 371 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65]; LM Nr. 8 zu § 9 PatG). - OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 8 U 2/14
Erwerb von Gesellschaftsanteilen: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über …
- BGH, 06.03.1952 - IV ZR 45/50
Rechtsmittel
- BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70
Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 457/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 898/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
- BGH, 24.01.1974 - II ZR 158/72
Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Kommanditgesellschaft - Erlangung …
- BGH, 12.05.1954 - II ZR 167/53
nicht mehr angemeldete GmbH - "faktische Gesellschaft", Ausschluß grundsätzlich …
- BGH, 13.05.1953 - II ZR 157/52
Treuhänderische Beteiligung an Kommanditgesellschaft
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 892/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - "unkündbarer" …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 899/02
Liquidationsloses Erlöschen einer juristischen Person bei gleichzeitiger …
- BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52
Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …
- BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52
Faktische Gesellschaft
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 458/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 460/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 455/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte …
- BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73
Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter - …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 456/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte …
- LAG Hessen, 01.12.1989 - 15 Sa 1414/88
Tarifvertragliches Beitragsschuldverhältnis zwischen Sozialkassen des Baugewerbes …
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 459/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - "unkündbarer" …
- LSG Berlin, 05.07.2000 - L 9 KR 136/99
- BFH, 14.05.1976 - III R 113/74
Anfechtung eines vollzogenen Gesellschaftsvertrages - Abschluß eines …
- OLG Hamburg, 13.01.1993 - 13 U 26/92
Für welche Betriebe ist gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten?
- BGH, 21.05.1952 - II ZR 202/51
Rechtsmittel
- BGH, 12.02.1973 - II ZR 69/70
Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Vertrages - Verstoß des …
- BGH, 03.10.1957 - II ZR 150/56
Rechtsmittel
- BGH, 10.11.1959 - VI ZR 185/58
Rechtsmittel
- BGH, 17.12.1958 - V ZR 93/57
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67
Herausgabe einer Wohnungseinrichtung - Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - …
- BGH, 23.06.1954 - II ZR 168/53
Auslegung eines Gesellschaftsvertrages - Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages …
- BGH, 27.05.1953 - II ZR 171/52
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1955 - V ZR 217/54
Rechtsmittel