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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,334
BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87 (https://dejure.org/1988,334)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1988 - II ZR 194/87 (https://dejure.org/1988,334)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1988 - II ZR 194/87 (https://dejure.org/1988,334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Faktischer Geschäftsführer, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Insolvenzantrag, Passivlegitimation, Strohmann

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 44
  • NJW 1988, 1789
  • NJW-RR 1988, 928 (Ls.)
  • ZIP 1988, 771
  • MDR 1988, 752
  • DNotZ 1988, 793
  • WM 1988, 756
  • BB 1988, 1064
  • DB 1988, 1263
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags (§§ 64 GmbHG, 92 AktG) und die zivil- wie strafrechtliche Verantwortung für dessen Versäumung nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur denjenigen, der förmlich zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist, sondern auch denjenigen, der ohne eine solche Organstellung zu bekleiden, tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig wird (vgl. BGHSt 3, 32 ff.; 21, 101 ff.; 31, 118 ff.;… Urt. v. 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 f.; BGHZ 75, 96, 106 6.;… Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 64 Rdnr. 11;… Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 14. Aufl. § 64 Rdnr. 6;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 64 Rdnr. 35).

    Wenn das Berufungsgericht meint, etwas anderes aus dem Urteil des Senats in BGHZ 75, 97, 106 f. [BGH 09.07.1979 - II ZR 118/77] entnehmen zu müssen, so beruht dies auf einer Verkennung der Tragweite dieser Entscheidung.

  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …

    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags (§§ 64 GmbHG, 92 AktG) und die zivil- wie strafrechtliche Verantwortung für dessen Versäumung nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur denjenigen, der förmlich zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist, sondern auch denjenigen, der ohne eine solche Organstellung zu bekleiden, tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig wird (vgl. BGHSt 3, 32 ff.; 21, 101 ff.; 31, 118 ff.;… Urt. v. 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 f.; BGHZ 75, 96, 106 6.;… Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 64 Rdnr. 11;… Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 14. Aufl. § 64 Rdnr. 6;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 64 Rdnr. 35).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags (§§ 64 GmbHG, 92 AktG) und die zivil- wie strafrechtliche Verantwortung für dessen Versäumung nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur denjenigen, der förmlich zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist, sondern auch denjenigen, der ohne eine solche Organstellung zu bekleiden, tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig wird (vgl. BGHSt 3, 32 ff.; 21, 101 ff.; 31, 118 ff.;… Urt. v. 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 f.; BGHZ 75, 96, 106 6.;… Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 64 Rdnr. 11;… Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 14. Aufl. § 64 Rdnr. 6;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 64 Rdnr. 35).
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …

    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags (§§ 64 GmbHG, 92 AktG) und die zivil- wie strafrechtliche Verantwortung für dessen Versäumung nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur denjenigen, der förmlich zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist, sondern auch denjenigen, der ohne eine solche Organstellung zu bekleiden, tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig wird (vgl. BGHSt 3, 32 ff.; 21, 101 ff.; 31, 118 ff.;… Urt. v. 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 f.; BGHZ 75, 96, 106 6.;… Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 64 Rdnr. 11;… Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 14. Aufl. § 64 Rdnr. 6;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 64 Rdnr. 35).
  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72

    Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse - …

    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags (§§ 64 GmbHG, 92 AktG) und die zivil- wie strafrechtliche Verantwortung für dessen Versäumung nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur denjenigen, der förmlich zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist, sondern auch denjenigen, der ohne eine solche Organstellung zu bekleiden, tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig wird (vgl. BGHSt 3, 32 ff.; 21, 101 ff.; 31, 118 ff.; Urt. v. 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 f.; BGHZ 75, 96, 106 6.;… Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 64 Rdnr. 11;… Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 14. Aufl. § 64 Rdnr. 6;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 64 Rdnr. 35).
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Erforderlich ist auch ein nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln (in Anschluß an BGHZ 104, 44, 48).

    Der Senat hat bisher lediglich ausgesprochen, daß eine Person, die zwar rechtlich nicht dem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft angehört, tatsächlich aber wie ein Organmitglied auftritt und handelt, die Pflicht trifft, den Insolvenzantrag nach § 64 Abs. 1 GmbHG zu stellen (BGHZ 104, 44; vgl. auch BGHZ 75, 96, 106).

    Dazu reiche eine interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer nicht aus, sondern es müsse auch ein eigenes, nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln gegeben sein (BGHZ 104, 44, 48).

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    a) Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtlichen Folgen einer Versäumung dieser Pflicht (hier: Ersatz von Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG) zu tragen (i. Anschl. an Senat, BGHZ 104, 44; 150, 61).

    Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48;… vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).

  • BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24

    Insolvenzverschleppung und Bankrott (Firmenbestattung; Strohmann; …

    Das Abstellen auf die unmittelbare Vertretung der Gesellschaft nach außen soll gewährleisten, dass bei einer rein internen Einwirkung des Gesellschafters auf den formell bestellten Geschäftsführer der Einwirkende nicht zum faktischen Geschäftsführer wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 1991 - 3 StR 159/91; ebenso BGH, Urteile vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44, 48; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61).
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