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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,211
BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97 (https://dejure.org/1998,211)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1998 - II ZB 5/97 (https://dejure.org/1998,211)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1998 - II ZB 5/97 (https://dejure.org/1998,211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG (1965) § 304, § 305
    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Angemessener Ausgleich, Barabfindung, Beherrschungsvertrag, Gesellschaftsrecht, herrschendes Unternehmen, Konzernrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Fortführung einer Gaststätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 136
  • NJW 1998, 1866
  • NJW 1999, 1866
  • NJW-RR 1998, 965 (Ls.)
  • ZIP 1998, 690
  • WM 1998, 867
  • WM 1999, 867
  • BB 1998, 912
  • DB 1998, 872
  • NZG 1998, 379
 
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Wird zitiert von ... (202)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag - …

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
    Nachdem eine im Jahre 1988 getroffene Vereinbarung über den Beitritt der Ag. zu 2 zu dem zwischen BBC Baden und der Ag. zu 1 geschlossenen Beherrschungsvertrag durch Urteil des Senats vom 15.6.1992 (BGHZ 119, 1) für nichtig erklärt worden war, schlossen die Ag. und BBC Baden im Herbst 1992 erneut einen - mit dem Vertrag von 1988 gleichlautenden -Beitrittsvertrag ab, der nach Zustimmung der Hauptversammlung der Ag. zu 1 vom 21.10.1992 am 20.11.1992 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

    Denn eine Beeinträchtigung der Vermögens- und Herrschaftsrechte der außenstehenden Aktionäre, die zur Festsetzung eines abweichenden (festen) Ausgleichsbetrags und einer Barabfindung führen müßte, wird durch den Beitrittsvertrag nicht herbeigeführt (zum festen Ausgleich ähnlich bereits BGHZ 119, 1, 10).

    Soweit der Aktionär unmittelbar durch §§ 304, 305 AktG geschützt ist, ist § 295 II AktG einschlägig, wonach die Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung von Unternehmensverträgen zu ihrer Wirksamkeit eines Sonderbeschlusses der außenstehenden Aktionäre bedarf, sofern die bisher geltende Ausgleichs- oder Abfindungsregelung zumindest mittelbar geändert werden soll (vgl. hierzu nur BGHZ 119, 1, 8 = NJW 1992, 2760 = DStR 1992, 1626; ähnlich bereits BGH, WM 1974, 713, 715;… Geßler, in: Geßler/Hefermehl/Eckard/Kropff, AktG, 1973 ff., § 295 Rdn. 29;… Hüffer, AktG, 3. Aufl., 1997, § 295 Rdn. 10, m. w. Nachw.).

    Daß der Beitritt eines weiteren Unternehmens auf seiten des anderen Vertragsteils dann nicht der Mitwirkung der außenstehenden Aktionäre bedarf, wenn diese durch einen festen Ausgleich und durch ein Barabfindungsangebot gesichert sind, ist seit BGHZ 119, 1 - "ABB" geklärt.

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
    Da die Beeinträchtigung und der Verlust dieser Rechte nicht kompensiert werden können, gibt das Gesetz den außenstehenden Aktionären die Möglichkeit, aus diesem Umstand die Konsequenzen zu ziehen und gegen Abfindung durch den anderen Vertragsteil aus der Gesellschaft auszuscheiden (…Kropff, aaO, S. 397;… Hüffer, aaO, § 305 Rdn. 1;… Koppensteiner, in: KK z. AktG, aaO, § 305 Rdn. 2; vgl. auch BVerfGE 14, 263 - "Feldmühle").
  • BGH, 27.05.1974 - II ZR 109/72

    Verzicht auf die Rüge der fehlerhaften Zustellung der Klage

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
    Soweit der Aktionär unmittelbar durch §§ 304, 305 AktG geschützt ist, ist § 295 II AktG einschlägig, wonach die Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung von Unternehmensverträgen zu ihrer Wirksamkeit eines Sonderbeschlusses der außenstehenden Aktionäre bedarf, sofern die bisher geltende Ausgleichs- oder Abfindungsregelung zumindest mittelbar geändert werden soll (vgl. hierzu nur BGHZ 119, 1, 8 = NJW 1992, 2760 = DStR 1992, 1626; ähnlich bereits BGH, WM 1974, 713, 715;… Geßler, in: Geßler/Hefermehl/Eckard/Kropff, AktG, 1973 ff., § 295 Rdn. 29;… Hüffer, AktG, 3. Aufl., 1997, § 295 Rdn. 10, m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1997 - 15 W 35/95

    Erneuter Ausgleich und Abfindung außenstehender Aktionäre

    Auszug aus BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
    Die abweichende Auffassung des OLG Karlsruhe, das die Erforderlichkeit neuer Ausgleichs- und Abfindungsangebote mit der Erwägung bejaht hat, das beherrschungsvertragliche Weisungsrecht müsse durch Ausgleich und Abfindung "bezahlt" bzw. "erkauft" werden (OLG Karlsruhe, ZIP 1997, 507, 509;… vgl. hierzu auch Hommelhoff, Festschrift f. Claussen, 1997, S. 129 ff.) legte methodisch eine Sichtweise "von oben nach unten", nämlich aus Sicht des herrschenden Unternehmens zugrunde, die dem gesetzlichen Ansatz nicht entsprach.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Denn der Ausgleich kompensiert die Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Stellung, und die Abfindung ermöglicht das Ausscheiden aus einer Gesellschaft, an der die Minderheitsaktionäre keine Leitungsbefugnisse mehr haben (vgl. BGH, NJW 1998, S. 1866 ).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Die Berücksichtigung sog. echter Verbundvorteile - also solcher, die das beherrschte Unternehmen nicht allein, sondern nur durch den Hinzutritt des herrschenden Unternehmens erzielen kann - ist zwar in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (…vgl. dazu die Übersichten bei Hüffer aaO § 305 Rdn. 22;… Koppensteiner in: KK z. AktG aaO § 305 Rdn. 33, 34; Fleischer, ZGR 2001, 1, 27; ablehnend BGHZ 138, 136, 140).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Danach sind nämlich bei der Ermittlung des Unternehmenswertes entsprechend den Grundsätzen der Wurzeltheorie nur solche Faktoren zu berücksichtigen, die zu den am Stichtag herrschenden Verhältnissen bereits angelegt waren (vgl. nur BGHZ 138, 136, 140; 140, 35, 38; OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2224; OLG Stuttgart NZG 2007, 478, 479; AG 2008, 510, 514; LG München I, Urteil vom 18.1.2013, Az. 5HK O 23928/09; Beschluss vom 24.5.2013; Beschluss vom 28.3.2014, Az. 5HK O 18925/08; Beschluss vom 28.5.2014, Az. 5 HK O 22657/12, S. 74; Beschluss vom 6.3.2015, Az. 5HK O 662/13;… Riegger in: Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., Anh § 11 SpruchG Rdn. 10;… Riegger/Wasmann in: Festschrift für Goette, 2011, S. 433, 435;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., Rdn. 315).
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