Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1954 - II ZR 149/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 15, 12
- NJW 1954, 1763
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51
Zwischenurteil und Teilurteil
Auszug aus BGH, 06.10.1954 - II ZR 149/53
Die unter Ziff II des Schiedsspruchs getroffene Feststellung ist einer in der Form eines unzulässigen Zwischenurteils ergangenen Sachentscheidung gleichzustellen, die keine selbständige Rechtskraftwirkung erzeugen kann (vgl. RG JW 1927, 1638; BGHZ 8, 383 [385]) und die auch das Schiedsgericht nicht bindet (vgl. RG Warn 1914 Nr. 66; RG JW 1931, 3548). - BGH, 29.11.1952 - II ZR 23/52
Auszug aus BGH, 06.10.1954 - II ZR 149/53
Anders als beim Staatsrichter ruht das Maß seiner Befugnisse auf dem Schiedsvertrag; seine Rechtsbeziehungen zu den Schiedsparteien werden durch den Schiedsrichtervertrag bestimmt, der mit beiden Parteien geschlossen wird (vgl. Urt d erk Senats vom 29.11.1952 - II ZR 23/52 = ZZP 66, 152 ff; RGZ 94, 210 [211]). - RG, 03.12.1918 - III 333/18
Vergütungsverlangen eines Schiedsrichters; Entgeltlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 06.10.1954 - II ZR 149/53
Anders als beim Staatsrichter ruht das Maß seiner Befugnisse auf dem Schiedsvertrag; seine Rechtsbeziehungen zu den Schiedsparteien werden durch den Schiedsrichtervertrag bestimmt, der mit beiden Parteien geschlossen wird (vgl. Urt d erk Senats vom 29.11.1952 - II ZR 23/52 = ZZP 66, 152 ff; RGZ 94, 210 [211]). - RG, 21.03.1898 - VI 350/97
Haftet der Schiedsrichter für ein bei Erlassung des Schiedsspruches begangenes …
Auszug aus BGH, 06.10.1954 - II ZR 149/53
Hiermit verträgt sich, wie das Reichsgericht schon auf Grund des früheren Rechts vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgesprochen hat, die Annahme der Haftung des Schiedsrichters wegen Versehens, auch wegen groben Versehens, bei der Abgabe des Spruches nicht (RGZ 41, 251 [255]).
- VG Berlin, 11.06.2008 - 2 A 69.07 Der Schiedsrichter genießt deswegen auch den haftungsrechtlichen Schutz des § 839 Abs. 2 BGB (BGHZ 15, 12 ).
- BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65
Haftung des Schiedsgutachters
Für den Schiedsrichter und den vom Schiedsgericht beauftragten Sachverständigen hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einschränkung der Haftung aus der ihnen vertraglich eingeräumten Stellung gefolgert (BGHZ 15, 12; 42, 313) [BGH 13.11.1964 - Ib ZB 11/63]. - BGH, 19.11.1964 - VII ZR 8/63
Haftung des von einem Schiedsgericht beauftragten Sachverständigen
Deswegen hat die Rechtsprechung angenommen, die Schiedsrichter sollten kraft stillschweigender Parteivereinbarung nicht schärfer haften, als die Richter im ordentlichen Verfahren (BGHZ 15, 12 ff).
- BGH, 13.12.1956 - VII ZR 22/56
Pflichten des überstimmten Schiedsgutachters
Als Schiedsgutachter haftete der Beklagte gemäss den § § 675, 611, 276 BGB für die ordnungsmässige Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben, ohne sich, wie ein Schiedsrichter (BGHZ 15, 12), auf die Vergünstigung des § 839 Abs. 2 BGB berufen zu können (RG JW 1933, 217; vgl. ferner BGHZ 6, 335 [341]). - BGH, 05.04.1968 - V ZR 99/65
Das Verhältnis einer öffentlich-rechtlichen Anordnung im …
Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1967 ist, wie sich aus dem Tenor in Verbindung mit den Entscheidungsgründen ergibt, unter den Parteien rechtskräftig und für das erkennende Gericht bindend festgestellt, daß die im Bauwerksverzeichnis enthaltene Anordnung der Behörde im Rahmen des sich als anfechtbarer Verwaltungsakt darstellenden Planfeststellungsbeschlusses inhaltlich öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen der Klägerin als Trägerin der Straßenbaulast und der Beklagten ordnet, daß sie ihrem Inhalt nach einen öffentlich-rechtlichen Eingriff der Behörde in die Rechtssphäre der Beklagten, nämlich in den Bestand der Wasserleitung, bedeutet und daß dieser Verwaltungsakt rechtmäßig ist (§§ 63, 121 VwGO vgl. BGHZ 9, 329, 10, 220; 15, 17 [BGH 06.10.1954 - II ZR 149/53]; Urteil vom 15. Juni 1959 - III ZR 65/58; LM MRVO (BrZ) 165 § 50 Nr. 1; Eyermann/Fröhler VwGO § 121 Anm. 10 a;… Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit 2. Aufl. § 121 VwGO unter 2; Schunk/de Clerk VwGO § 121 Anm. 3 c; vgl. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Geiger, Staatsbürger und Staatsgewalt Band 1 S. 183). - LG Saarbrücken, 26.09.1995 - 7II O 35/94
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer Rundfunkanstalt; Elektronische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.01.1961 - VII ZR 176/59
Rechtsmittel
Die Gründe, die in der Rechtsprechung dazu geführt haben, die Haftung des Schiedsrichters (BGHZ 15, 12) bei der Fällung des Spruchs und in gewisser Weise auch des Schiedsgutachters (KG JW 1933, 217) bei der Erstattung des Gutachtens einzuschränken, treffen für die hier zu beurteilende Pflichtverletzung des Beklagten nicht zu.
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