Rechtsprechung
| BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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AHB § 5 Nr. 7
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AHB § 5 Nr. 7
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Steuerberater wegen überzahlter Einkommensteuer; Angabe von Renteneinkünften aus der gesetzlichen Unfallversicherung als steuerpflichtiges Einkommen; Schreiben des Haftpflichtversicherers als ein die Verjährung unterbrechendes ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 5 Nr. 7
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis durch den Haftpflichtversicherer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bevollmächtigung des Haftpflichtversicherers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verjährungsunterbrechung zu Lasten des Versicherungsnehmers durch Handlungen seines Haftpflichtversicherers
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Versicherer entscheidet über Schadensregulierung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Versicherer entscheidet über Schadensregulierung
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Haftpflichtversicherung - Anerkenntnis des VR unterbricht die Verjährung auch zulasten des VN
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers unterbricht Verjährung! (IBR 2007, 224)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 25.01.2005 - 9 O 539/03
- OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
- BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Papierfundstellen
- BGHZ 169, 232
- NJW 2007, 69
- MDR 2007, 464
- NZV 2007, 196 (Ls.)
- VersR 2006, 1676
- DB 2006, 2741 (Ls.)
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.10.2003 - VI ZR 392/02
Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung in einem …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Ob dies auch in der (hier aufgrund von § 67 StBerG vorgeschriebenen) Berufshaftpflichtversicherung anzunehmen sei, für die sich die Vollmacht des Versicherers aus § 5 Nr. 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (im Folgenden: AHB) ergebe, habe der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 7. Oktober 2003 (VI ZR 392/02 - NJW-RR 2004, 109 unter II 2 b aa) offen gelassen.Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Versicherer in der Praxis regelmäßig der maßgebliche Ansprechpartner des Geschädigten ist; dieser soll sich auf das Wort des Versicherers verlassen können, ohne von sich aus nachforschen zu müssen, ob der Versicherer seinem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, gegenüber teilweise leistungsfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - VI ZR 392/02 - NJW-RR 2004, 109 unter II 2 b aa).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
§ 5 Nr. 7 AHB ist als Teil Allgemeiner Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne rechtliche Spezialkenntnisse diese Bestimmung bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auch auf seine Interessen an (st. Rspr., vgl. BGHZ 123, 83, 85). - BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94
Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1995 - VIII ZR 293/94 - NJW 1996, 588 unter II 1 m.w.N.).
- BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94
Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
b) Die Revision meint, das Schreiben vom 13. März 2001 könne als Verzicht des Versicherers auf die bereits eingetretene Verjährung gewertet werden (vgl. BGHZ 83, 382, 389; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 148/94 - NJW 1996, 661 unter II 3). - BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85
Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Soweit in der Senatsentscheidung BGHZ 101, 276, 284, die einen anderen Sachzusammenhang betrifft, als Grundsatz formuliert worden ist, dass die Regulierungsvollmacht nicht weiter reiche als die Regulierungspflicht (…dazu vgl. Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 5 AHB Rdn. 20), hält der Senat daran für den Anwendungsbereich des § 5 Nr. 7 AHB in dieser Allgemeinheit nicht fest. - BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
b) Die Revision meint, das Schreiben vom 13. März 2001 könne als Verzicht des Versicherers auf die bereits eingetretene Verjährung gewertet werden (vgl. BGHZ 83, 382, 389; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 148/94 - NJW 1996, 661 unter II 3). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96
Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
c) Das Geltendmachen der Verjährungseinrede im Prozess ist im Übrigen auch unter Berücksichtigung des Schreibens des Versicherers vom 13. März 2001 nicht etwa treuwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1997 - VI ZR 375/96 - NJW 1998, 902 unter II 3 b cc). - BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Der deshalb begründete Schadensersatzanspruch (sog. Sekundäranspruch, vgl. BGHZ 94, 380, 385 ff.) sei nach weiteren drei Jahren, also am 27. Januar 2001 (und nicht, wie im Berufungsurteil auf Seite 6 oben zu lesen, am 27. Januar 2002) ebenfalls verjährt gewesen. - BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92
Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Damit liegt ein die Verjährung nach altem Recht unterbrechendes Anerkenntnis vor (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1993 - VII ZR 136/92 - NJW-RR 1994, 373 unter I 2 b). - BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88
Einschränkung der Vollmacht des Haftpflichtversicherers
Auszug aus BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Der Bundesgerichtshof hat dieser Bestimmung eine unbeschränkte Verhandlungsvollmacht entnommen und verlangt, dass der Versicherer, wenn er von ihr nur eingeschränkt Gebrauch machen wolle, dies dem Verhandlungspartner deutlich erkennbar machen müsse (Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 20/88 - VersR 1989, 138 unter II 1 c;… so auch Littbarkski, AHB § 5 Rdn. 141, 144;… Späte, Haftpflichtversicherung § 5 Rdn. 63, 67 f.). - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 74/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05
Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung …
Der Haftpflichtversicherer ist - auch bei fehlendem Direktanspruch - aufgrund der uneingeschränkten Verhandlungsvollmacht des Versicherungsnehmers aus § 5 Nr. 7 AHB in der Praxis regelmäßig der maßgebliche Ansprechpartner des Geschädigten; dieser soll sich auf das Wort des Versicherers verlassen können, ohne von sich aus nachforschen zu müssen, ob der Versicherer seinem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, gegenüber (teilweise) leistungsfrei ist (BGHZ 169, 232, 237 f; 113, 62, 65 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - VI ZR 392/02 - VersR 2003, 1547 unter 2 b aa, bb). - BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03
Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter …
Nach § 5 Nr. 7 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Oktober 2006 - IV ZR 329/05 - VersR 2006, 1676 unter II 2 c). - OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten
Der Haftpflichtversicherer ist - auch bei fehlendem Direktanspruch - aufgrund der uneingeschränkten Verhandlungsvollmacht des Versicherungsnehmers aus § 5 Nr. 7 AHB in der Praxis regelmäßig der maßgebliche Ansprechpartner des Geschädigten; dieser soll sich auf das Wort des Versicherers verlassen können, ohne von sich aus nachforschen zu müssen, ob der Versicherer seinem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, gegenüber (teilweise) leistungsfrei ist (BGHZ 169, 232, 237 f; 113, 62, 65 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - VI ZR 392/02 - VersR 2003, 1547 unter 2 b aa, bb).
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung
Rn. 33 (3) Handlungen eines Dritten, die sich der Arbeitgeber als eigene Handlung zurechnen lassen muss, stehen solchen des Arbeitgebers gleich (so für das Handeln eines Vertreters BGH 11. Oktober 2006 - IV ZR 329/05 - Rn. 18, BGHZ 169, 232). - BGH, 20.04.2023 - I ZR 140/22
Transportrecht: Schadensersatzanspruch; Entbehrlichkeit einer Mahnung bei …
Bei einer solchen Sachlage liegt eine umfassende und abschließende Regulierung der Ansprüche des Geschädigten in einem einzigen Verfahren im allseitigen Interesse (vgl. zur Regulierungsvollmacht des Versicherers BGH, Urteil vom 11. Oktober 2006 - IV ZR 329/05, BGHZ 169, 232 [juris Rn. 21]). - OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive …
Dagegen bestehen angesichts des Umstandes, dass die Beklagte zu 1) dies erstinstanzlich zuletzt unstreitig gestellt hat und diese Erklärung aufgrund der vertraglichen Regulierungsvollmacht des Haftpflichtversicherers auch mit Wirkung für den Beklagten zu 2) erfolgte (…vgl. Schneider, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 24 Rn. 132; zum Anerkenntnis s. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2006 - IV ZR 329/05, BGHZ 169, 232), keine durchgreifenden Bedenken. - OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Der Haftpflichtversicherer wird damit uneingeschränkt zu Verhandlungen mit dem Geschädigten bevollmächtigt und tritt in der Regel dem Geschädigten gegenüber auch als Vertreter des Schädigers auf (BGH, Urteil vom 11.10.2006, IV ZR 329/05, VersR 2006, 1676, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 07.03.2018 - 3 U 162/17
Arzthaftung; Vergleich; Haftpflichtversicherung; Beschränkung der Deckungssumme; …
Rn. 19 a) Der Haftpflichtversicherer ist entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung grundsätzlich uneingeschränkt zu Verhandlungen mit dem Geschädigten bevollmächtigt (BGH NJW 2007, 69).Rn. 24 Zunächst ist festzuhalten, dass die Reichweite der Vollmacht der Beklagten zu 1 im Außenverhältnis nicht von einer etwaigen Deckungsbeschränkung oder einer sonstigen Einschränkung der Leistungspflicht im Innenverhältnis zur Beklagten zu 2 abhing (vgl. BGH NJW 2007, 69 Rn. 21).
- OLG Hamm, 27.05.2022 - 7 U 26/22
Regulierungsvollmacht Haftpflichtversicherer; Verhandlungen; Verjährungshemmung
Der Haftpflichtversicherer wird regelmäßig - so auch hier - uneingeschränkt zu Verhandlungen mit dem Geschädigten bevollmächtigt und tritt in der Regel dem Geschädigten auch als Vertreter des Schädigers gegenüber, so dass dessen Verhandlungen zur Verjährungshemmung gemäß § 203 Satz 1 BGB auch gegenüber dem Schädiger führen (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 11.10.2006 - IV ZR 329/05, BGHZ 169, 232 Ls. 1 und Rn. 20 ff.).Der Haftpflichtversicherer wird regelmäßig uneingeschränkt zu Verhandlungen mit dem Geschädigten bevollmächtigt und tritt in der Regel dem Geschädigten auch als Vertreter des Schädigers gegenüber (vgl. BGH Urt. v. 11.10.2006 - IV ZR 329/05, BGHZ 169, 232 Ls. 1 und Rn. 20 ff.).
- OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen …
Nach § 5 Nr. 6 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben (vgl. BGH in VersR 2006, 1676 unter II 2 c). - AG Passau, 20.02.2026 - 15 C 1242/25
Unfallschadenregulierung, Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers, Wirkung zu …
- OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09
Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des …
- OLG Schleswig, 27.10.2021 - 9 U 7/20
Beschädigung von Glasscheiben bei Reinigungsarbeiten an einem Neubau: …
- AG Coburg, 28.03.2017 - 14 C 101/17
Kfz-Haftpflichtversicherung und die Verbringungskosten
- OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 170/08
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten; Begriff der …
- LG Münster, 09.11.2017 - 111 O 74/16
- LG Arnsberg, 14.08.2025 - 2 O 274/22
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis
- OLG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 U 115/09
Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für einen aus einer …
- OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
Sorgfaltsanforderungen beim Autofährbetrieb
- AG Strausberg, 11.03.2009 - 27 C 12/08
Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht des Verwalters bei grob fahrlässiger …
- LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Beauftragung eines eigenen Anwalts durch Versicherungsnehmer - …
- AG Coburg, 12.06.2017 - 14 C 333/17
- OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 13 U 357/20
Verjährungshemmung und Verjährungsneubeginn im Zusammenhang mit werkvertraglichen …
- LG Kiel, 20.12.2019 - 4 O 46/18
Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Fenster durch …
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