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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,214
BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50 (https://dejure.org/1951,214)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1951 - II ZR 58/50 (https://dejure.org/1951,214)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1951 - II ZR 58/50 (https://dejure.org/1951,214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretungsbefugnis eines Oberbürgermeisters bei Vertragsabschluss für das Deutsche Reich - Inanspruchnahme von Dienststellen einer Gemeinde für den Abschluss eine privatrechtlichen Vertrages - Erkennbarkeit gemeindlichen Handeln für den Staat gegenüber dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 142
  • NJW 1951, 798
  • MDR 1951, 482
  • DB 1951, 740
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 03.11.1949 - I ZS 30/49
    Auszug aus BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50
    Selbst wenn man sich auf diesen von Obersten Gerichtshof vertretenen einschränkenden Standpunkt (OGHZ 3, 30 [33]; aM Würdinger SJZ 1950, 479) stellen würde, so könnten daraus in vorliegenden Falle keine Bedenken gegen die Anwendung des § 21 Abs. 4 UmstG hergeleitet werden.
  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 304/53

    Rechtsmittel

    Daß auf Grund des Schriftwechsels vom 28. Oktober/9. November 1940 über die Bestellung und Lieferung der Baupläne ein Vertrag zwischen den Parteien und nicht zwischen der Klägerin und dem Deutschen Reich zustande gekommen ist, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf Entscheidungen des erkennenden Senats (BGHZ 2, 143 ff [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50]; Urt v. 16. Mai 1951 - II ZR 123/50 -) mit Recht angenommen.

    Ausgehend von dem in der Rechtsprechung (BGHZ 2, 148 [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50]; Urt v. 16. Mai 1951 - II ZR 123/50 -) entwickelten Gesichtspunkt der durch die Kriegsverhältnisse entstandenen Gefahrengemeinschaft zwischen Haupt- und Vorlieferanten bei der Ausführung von Kriegsaufträgen leugnet die Revision hier das Vorliegen eines ähnlichen Sachverhalts.

    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung vom 16. Mai 1951 (BGHZ 2, 148 [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50]) ausgeführt, es sei nicht einzusehen, weshalb der von allgemeinen Billigkeitsgründen getragene Grundgedanke des § 21 Abs. 4 UmstG nicht auch dann zur Anwendung kommen solle, wenn der Schuldner seinerseits den ihm vom Reich erteilten Auftrag kraft öffentlichen Rechts oder in seiner Eigenschaft als Verwaltungskörperschaft ausgeführt und er infolge des Zusammenbruchs des Reichs für seine Erstattungsansprüche keine Befriedigung mehr gefunden habe.

  • BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52

    Luftschutzbauten

    Wie erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHZ 2, 142 mit eingehender Begründung dargelegt hat, ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer Baufirma und dem Deutschen Reich, wenn er durch den Oberbürgermeister einer Stadtgemeinde im Namen des Deutschen Reiches abgesschlossen sein soll, nicht nur eine aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen abzuleitende Vertretungsbefugnis des Oberbürgermeisters für das Reich, sondern darüber hinaus auch die Tatsache, daß der Vertragsabschluß im Einzelfall ausdrücklich oder nach den Umständen erkennbar im Namen des Deutschen Reiches vorgenommen worden ist.

    Senat bereits in der angeführten Entscheidung BGHZ 2, 142 (146) [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50] ausgeführt, daß die Gemeinde sich auf das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 21 UmstG berufen kann.

  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 345/51

    Rechtsmittel

    In dieser Entscheidung wie in der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1951 (BGHZ 2, 142 = NJW 51, 798) handelt es sich um Aufträge, die der Oberbürgermeister einer Stadt erteilt hatte zur Erstellung von Plänen für Luftschutzbauten und zur Errichtung von solchen.

    Wenn das Berufungsgericht sich dabei auf die Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1951 (BGHZ 2, 142) beruft, so verkennt es deren Bedeutung.

  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 87/50

    Rüstungskredite. Leistungsverweigerungsrecht

    Der Wortlaut des Gesetzes weist darauf hin, dass, wenn § 21 Abs. 4 UmstG zum Zuge kommen soll, an der Lieferung oder Leistung an das Reich mindestens zwei selbständige Unternehmer, wozu auch öffentlich-rechtliche Körperschaften gerechnet werden können (Urteil des II. Senats des BGH vom 16. Mai 1951 - II ZR 58/50), als Glieder einer Hauptkette beteiligt sein müssen, und dass Vorlieferant nur ist, vier in dieser Hauptkette als Unternehmer einen Teil derjenigen Lieferung ausführt, der dann unmittelbar in die Lieferung oder Leistung eingeht, welche der Hauptlieferant an das Reich zu bewirken hat.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51

    Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit

    Dabei kann es hier ebenso wie in BGHZ 2, 142 ff offen bleiben, ob die Luftschutzaufgaben, die die Gemeinden auf Grund ihrer Inanspruchnahme gemäß § 1 Abs. 2 LuftschG wahrzunehmen hatten, mit OG-HZ 2, 136 (HO) und Walz (in einer Anmerkung zu die der Entscheidung in NJW 1949; 710) als Auftragsangelegenheit im verwaltungsrechtlichen Sinne anzusehen sind oder nicht (so Michaelis in einer Anmerkung zu der genannten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in SJZ 1949; 848).
  • BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 83/59

    Schadensersatz gegen eine Körperschaft wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages - …

    Handlungen im Rahmen von Auftragsangelegenheiten verpflichten aber die beauftragte Körperschaft selbst, diese kann den Vertragsgegner nicht an die auftraggebende Körperschaft verweisen (BGHZ 2, 142, 145).
  • LAG Hamm, 30.09.1987 - 15 Sa 901/87

    Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit; Schichtarbeit; Wechselschicht; Nachtarbeit; …

    Für Ausnahmevorschriften gilt die Regel, daß diese eng auszulegen sind (RGZ 153, 23; BGHZ 2, 144 [BGH 16.05.1951 - II ZR 58/50] ; 11, 143) [BGH 06.11.1953 - I ZR 97/52] .
  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 162/53

    Restabgeltungsanordnung. Leistungsverweigerungsrecht

    Für eine Stadtgemeinde, die im Auftrage des Reichs Arbeiten zur Herstellung von Luftschutzanlagen vergeben hatte, hat der erkennende Senat (BGHZ 2, 142 [147/149]) das Leistungsverweigerungsrecht im Gegensatz zu OGHZ 2, 136 [142] bejaht.
  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51

    Rechtsmittel

    Ein Widerspruch mit den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom 27. Mai 1949 II ZS 90/41 (OGHZ 2, 136 [139]) und des Bundesgerichtshofs von 16. Mai 1951 II ZR 58/50 (BGHZ 2, 142), vom 24. Sept. 1952 II ZR 25/52 und vom 31. Januar 1953 II ZR 130/52 besteht nicht, da es sich dort um vertragliche Verpflichtungen handelte und jeweils tatsächlich festgestellt wurde, dass der Vertrag, um den gestritten wurde, von der Gemeinde als solcher abgeschlossen worden ist.
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58
    Wenn in der von der Revision ferner angeführten Entscheidung BGHZ 2, 142 auf § 164 Abs. 2 BGB abgestellt wurde, während diese Vorschrift hier nicht anwendbar sein mag, so erklärt sich das daraus, daß in jener Entscheidung ein vertraglicher Anspruch geltend gemacht wurde, während im vorliegenden Fall der Kläger seine Rechte in Ermangelung eines gültigen Pachtvertrages unmittelbar aus dem Gesetz herleitet; an der Passivlegitimation ändert sich dadurch aber nichts.
  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 127/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1951 - I ZR 3/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 37/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1959 - VII ZR 137/58
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 263/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1953 - I ZR 70/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 25/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 123/50

    Rechtsmittel

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