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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,199
BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51 (https://dejure.org/1951,199)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1951 - IV ZR 29/51 (https://dejure.org/1951,199)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1951 - IV ZR 29/51 (https://dejure.org/1951,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 16
  • NJW 1952, 143
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • RG, 22.06.1933 - IV B 31/33

    Unterliegt die Anfechtbarkeit einer die Berufung als unzulässig verwerfenden …

    Auszug aus BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51
    Einen solchen Fall hat das Reichsgericht angenommen, wenn das Berufungsurteil ergangen war, obwohl das Verfahren beim Oberlandesgericht unterbrochen war (RGZ 141, 306).
  • RG, 06.02.1901 - I 9/01

    Beschwerde an das Reichsgericht.

    Auszug aus BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51
    Eine Anfechtung der Entscheidung des Oberlandesgerichts wegen Unterlassung der Vorlegung findet gleichfalls nicht statt (vgl. Schlegelberger FGG 5. Aufl. § 28 Anm. 7 und RGZ 48, 15).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Die ursprüngliche Regelung der Zivilprozeßordnung, wonach in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten die Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte uneingeschränkt zulässig war, hatte zu einer erheblichen Überlastung des Reichsgerichts geführt; eine Beschränkung erschien daher geboten, wenn das Revisionsgericht seiner eigentlichen Aufgabe, der Wahrung der Rechtseinheit und der Fortbildung des Rechts zu dienen, gerecht werden sollte (vgl. BGHZ 2, 16 [17 ff.]).

    Wenn er sich dabei für die Zulassung durch das Berufungsgericht entschied, weil nach seiner Auffassung dieses Gericht den Rechtsstreit ohne weiteres übersehen und daher am ehesten ermessen kann, welche Bedeutung ihm zukommt (vgl. BGHZ 2, 16 [18 f.]), so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Nur in diesem Fall kann bei einem Streitwert von mehr als 6.000 DM die Zulässigkeit der Revision bejaht werden; denn in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist nach der jetzt geltenden Fassung des § 546 ZPO die Revision - abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Tatbeständen des § 547 ZPO - nur zulässig, wenn sie von dem Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil zugelassen worden war (BGHZ 2, 16) eine Voraussetzung, die hier nicht gegeben ist.
  • BGH, 14.10.1959 - IV ZR 71/59

    Rechtsmittel

    Es ist daran festzuhalten, daß in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten die Revision, abgesehen von den Fällen des § 547 ZPO, nur zulässig ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil zugelassen ist (BGHZ 2, 16 ff).

    Dem gegenüber hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. April 1951 - BGHZ 2, 16 ff - ausgesprochen, daß die Revision auch dann unzulässig bleibt, wenn das Oberlandesgericht sie der Vorschrift des § 546 Abs. 2 ZPO zuwider nicht zugelassen hat, daß das Revisionsgericht also nicht in der Lage ist, eine zu Unrecht unterbliebene Zulassung der Revision von sich aus nachzuholen.

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 130/55

    Abtretung von Geschäftsanteilen

    Das Revisionsgericht kann eine vom Berufungsgericht zu Unrecht oder rechtsirrtümlich unterlassene Zulassung der Revision nicht nachholen (BGHZ 2, 16; LM Nr. 16 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62

    Rechtsmittel

    Selbst dann, wenn das Oberlandesgericht der Vorschrift des § 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO zuwider die Revision nicht zugelassen hat, bleibt die Revision unzulässig (vgl. BGHZ 2, 16).
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ist auch, soweit ersichtlich, im Schrifttum einhellig anerkannt, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision auch dann nicht der Nachprüfung unterliegt, wenn sie auf Rechtsirrtum beruht (BGHZ 2, 16 ff).
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZR 87/79

    Bindungswirkung einer Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht - …

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch bisher schon in ständiger Rechtsprechung die Nichtzulassung der Revision durch Berufungsgerichte als endgültig und vom Revisionsgericht nicht nachprüfbar behandelt (vgl. u.a. BGHZ 2, 16 ff; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1965 - IV ZB 125/65 und IV ZR 53/65 = LM ZPO § 546 Nr. 52 = NJW 1965, 1965).
  • BGH, 12.07.1965 - IV ZB 125/65
    Wenn daher das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, ist diese Entscheidung für das Revisionsgericht bindend, das Revisionsgericht kann nicht seinerseits die Revision zulassen, selbst wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts fehlerhaft ist (BGHZ 2, 16 = NJW 52, 143, LM Nr. 16 zu § 546 ZPO und NJW 59, 2262 = LM Nr. 38 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 218/63

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Ist aber nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 41 p Abs. 1 PatG, § 10 Abs. 5 Satz 1 GebrMG, § 13 Abs. 5 Satz 1 WZG) - von den Fällen, des § 41 p Abs. 3 PatG abgesehen - die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts eine Voraussetzung für deren Zulässigkeit und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgesehen, so besteht keine Möglichkeit für das Übergeordnete Gericht - den Bundesgerichtshof -, eine negative Entscheidung des Beschwerdesenats über die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachzuprüfen und eine nach Meinung des Betroffenen zu Unrecht unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde von sich aus nachzuholen (vgl. BGHZ 2, 16 für den gleichliegenden Fall der ersten Alternative des § 546 Abs. 1 ZPO), und zwar selbst dann nicht, wenn das Gesetz - wie hier § 41 Abs. 2 PatG - unter näher bestimmten Voraussetzungen die Zulassung der Rechtsbeschwerde ausdrücklich gebietet.
  • BGH, 17.01.1979 - IV ZR 82/78

    Möglichkeit einer Revision in einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit - …

    Die hilfsweise beantragte Zulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof konnte ebenfalls nicht erfolgen, weil es dem Bundesgerichtshof nicht gestattet ist, die von dem Berufungsgericht unterlassene Zulassung der Revision nachzuholen (vgl. BGHZ 2, 16, 17; BGH LM § 546 ZPO Nr. 38).
  • BGH, 09.07.1964 - III ZR 189/63
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 77/64
  • BGH, 01.12.1965 - VIII ZR 14/64

    Anhebung einer Miete auf Höhe der Kostenmiete - Bedeutung des Zeitpunkts der …

  • BAG, 03.06.1954 - 1 ABR 5/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenz und Anforderungen an eine Divergenzrüge

  • LSG Hessen, 18.12.1974 - L 3 U 638/72

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Streitgegenstand - …

  • BGH, 25.04.1956 - IV ZR 335/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZB 13/66

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines …

  • BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 34/63

    Streitwertabhängige Statthaftigkeit einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des …

  • BGH, 05.02.1958 - IV ZB 265/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1975 - IV ZR 57/75

    Zulassung einer Revision

  • BGH, 09.07.1968 - IX ZB 246/68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.10.1954 - V C 182.54

    Rechtsmittel

  • BAG, 01.07.1954 - 1 ABR 16/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde, Divergenz

  • BFH, 26.09.1956 - II 104/56 U

    Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch den Bundesfinanzhof - …

  • BGH, 27.09.1963 - IV ZR 86/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1958 - IV ZR 298/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 296/56

    Rechtsmittel

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