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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1951 - II ZR 36/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,161
BGH, 30.05.1951 - II ZR 36/50 (https://dejure.org/1951,161)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1951 - II ZR 36/50 (https://dejure.org/1951,161)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1951 - II ZR 36/50 (https://dejure.org/1951,161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfügung über das elterliche Vermögen zum Zweck einer vorweggenommenen teilweisen Erbregelung - Ausstattungsversprechen einer teilweisen Vorwegnahme der Erbteilung - Anrechnungspflicht der Ausstattungen bei einer späteren Erbteilung - Notwendigkeit der gleichmäßigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 229
  • NJW 1951, 648
  • DNotZ 1951, 414
  • DB 1951, 759
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 30.05.1951 - II ZR 36/50
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil vom 16. Mai 1951 - II ZR 61/50 - bereits im einzelnen ausgeführt hat, ist es nicht möglich, dass ein Schuldner im Anwendungsbereich des § 21 UmstG noch zusätzlich Rechtsbehelfe aus § 242 BGB geltend macht.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.11.1949 - II ZS 109/49
    Auszug aus BGH, 30.05.1951 - II ZR 36/50
    Es hat sich inzwischen die Auffassung allgemein durchgesetzt, dass die Vorschrift des § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG nicht auf die Auseinandersetzung eines sachenrechtlich gemeinschaftlichen Vermögens beschränkt ist und dass demgemäss der Begriff der Auseinandersetzung im § 18 Abs. 1 Ziff 3 UmstG nicht einer Auseinandersetzung im Sinne des BGB und HGB gleichzusetzen ist (OGHZ 3, 85; OLG Hamburg BB 1950, 603; BayrObLG NJW 1951, 24 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64

    Ausstattungsversprechen

    Ansprüche auf Grund eines Ausstattungsversprechens sind, sofern ein maßgeblicher Beweggrund für sie war, daß Vorempfänge anderer Kinder des Versprechensgebers ausgeglichen werden sollten und damit die spätere Erbregelung teilweise vorweggenommen werden sollte, Forderungen aus einer Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kindern im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG (BGHZ 2, 229, 234) [BGH 30.05.1951 - II ZR 36/50].
  • BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß der Begriff der "Auseinandersetzung" i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG weit auszulegen und nicht dem einer Auseinandersetzung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Handelsgesetzbuches gleichzustellen ist (vgl. II. Zivilsenat in BGHZ 2, 229 [232/233] und IV. Zivilsenat in BGHZ 2, 270 und 8, 265; NJW 1951, 920; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 11 zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG).

    Auch der II. Zivilsenat behandelt in BGHZ 2, 229 Beziehungen zwischen Vater und Tochter, doch kam in diesem Falle noch der besondere Gesichtspunkt einer vorweggenommenen Erbfolge in Betracht, Unabhängig von diesem Gesichtspunkt dehnt auch das Bayerische Oberste Landesgericht den erwähnten Grundsatz auf Beziehungen zwischen Eltern und Kindern unter erweiternder Auslegung des Begriffs der "Auseinandersetzung" aus (vgl. z.B. NJW 1951, 24 und BayObLG [neue Folge] 2, 155).

  • BVerwG, 06.09.1963 - III C 36.61

    Vertreibungsschäden an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - Begriff der …

    Der tragende Grundgedanke der Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 Umstellungsgesetz liegt vor allem in der Berücksichtigung der engen rechtlichen und persönlichen Beziehungen der Beteiligten, die in ihrer gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen oder familienrechtlichen Bindung ihre Grundlage finden (so BGHZ 2, 229 [233]).

    Der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. Mai 1951 (BGHZ 2, 229) entschiedene Fall liegt anders, da dort ein Vater als Ausstattungsversprechen gegenüber seiner Tochter eine Darlehensverpflichtung einer offenen Handelsgesellschaft begründet hatte, deren Gesellschafter er selbst war.

  • BGH, 08.04.1953 - II ZR 119/52

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zu der Frage einer Änderung von umstellungsbevorrechtigten Forderungen in solche Forderungen, die einer Umstellung im Verhältnis 10 : 1 unterliegen, schon wiederholt Stellung genommen worden (BGHZ 2, 229; 3, 352; Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk des BGH Nr. 2 zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG; Nr. 3 zu EG BGB Art. 7 ff).

    Für die Beantwortung dieser Frage kann der gewählten Bezeichnung der Forderung als Darlehen kein besonderes Gewicht beigemessen werden, wie der Senat bereits wiederholt dargelegt hat (vgl. Lindenmaier-Möhring a.a.O. Nr. 2 § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG, BGHZ 2, 229).

  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 45/50

    Stille Gesellschaft. Umstellung

    Das Vorliegen eines gemeinsamen Vermögens kann aber, wie der Senat bereits in einem anderen Zusammenhang ausgeführt hat (Urteil vom 30. Mai 1951 - II ZR 36/50 -) nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht als Voraussetzung für die Zubilligung des Umstellungsvorrechts anerkannt werden.
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52

    Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken

    Aus diesem Gesetz, das in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden kann, obwohl es erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts erlassen worden ist (BGHZ 2, 234 [BGH 30.05.1951 - II ZR 36/50] ; 9, 101), [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ergibt sich die Auffassung des Gesetzgebers, daß die Klägerin nicht etwa der im Umstellungsgesetz für das Reichsvermögen vorgesehenen Sonderbehandlung unterliegt, sondern in gleicher Weise wie alle übrigen deutschen Banken mit Sitz in Berlin zu behandeln ist, somit auch von ihren Gläubigern nach Maßgabe des Berliner Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann.
  • BGH, 19.11.1959 - II ZR 201/57

    Rechtsmittel

    Von einer Umwandlung einer Schuld mit der Wirkung, daß auf die ursprüngliche Forderung nicht mehr zurückgegriffen werden darf, kann nur dann die Rede sein, wenn die Beteiligten darüber einig sind, daß der Anspruch von dem bisherigen Rechtsgrund völlig losgelöst und ihm eine neue rechtliche Grundlage gegeben werden soll (BGHZ 2, 229, 235 [BGH 30.05.1951 - II ZR 36/50]; LM § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Nr. 2 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 01.07.1968 - III B 71.67

    Vertreibungsschäden an privatrechtlichen, geldwerten Ansprüchen - Grundschuld als …

    Durch späteren Wechsel in der Person des Gläubigers oder des Schuldners geht das Umstellungsprivileg in der Regel nicht verloren (BGHZ 2, 229; 15, 230 [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 18.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 245 LAG Nr. 3], vom 23. Januar 1963 - BVerwG IV C 265.61 - [ZLA 1963, 135], vom 7. April 1964 - BVerwG III C 152.62 - [ZLA 1964, 218] und vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 32.65 - ferner Beschluß vom 20. Dezember 1966 - BVerwG III B 100.66 -).
  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 82/53

    Auseinandersetzungsforderung bei Vorerbschaft

    Von § 18 Abs. 1 Nr. 3 a.a.O. werden auch Forderungen aus Schuldverhältnissen erfaßt, die im Hinblick auf eine künftige Auseinandersetzung begründet werden (BGHZ 2, 229 und 270; 8, 265).
  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 140/51

    Währungsreform. Rückzahlung einer Abfindungsforderung

    Diese Natur einer Wertschuld und nicht nur einer reinen Geldschuld für Forderungen, die durch Verfügung über elterliches Vermögen zum Zwecke einer vorweggenommenen Erbregelung begründet worden sind, hat einen sinnfälligen Ausdruck gefunden in den Bestimmungen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG und der hierzu entwickelten Rechtsprechung, wonach derartige Forderungen der Umstellung unterliegen im Verhältnis 1 : 1. Die Berücksichtigung der engen rechtlichen und persönlichen Beziehungen der Beteiligten, die in der erbrechtlichen oder familienrechtlichen Bindung ihre Grundlage finden, gebietet in besonderem Maße aus Billigkeitsgründen eine gleiche Behandlung der Beteiligten (so BGHZ 2, 229 ff u.a.).
  • BGH, 22.12.1952 - IV ZB 96/52

    Umstellungsvorrecht für Ansprüche gegen Schwiegereltern

  • BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51

    Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt

  • BGH, 21.09.1951 - IV ZB 45/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1978 - III ZR 188/75

    Entgegenstehende Rechtskraft eines Verfahrens - Anspruch auf eine am Umsatz eines …

  • BGH, 12.10.1959 - II ZR 233/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1954 - II ZR 283/53

    Arbeitgeber. Pensionskassenrenten

  • BGH, 03.04.1952 - IV ZR 132/51

    Rechtsmittel

  • BFH, 24.01.1952 - III 41/50 U

    Vorliegen einer Schenkung bei einer Umstellung über das gesetzliche …

  • BVerwG, 07.04.1964 - III C 152.62

    Entschädigung für den Verlust einer Hypothek auf ein Grundstück - Bevorrechtigte …

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 2/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1952 - IV ZB 10/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 107/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1954 - IV ZR 5/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1954 - V ZR 16/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1953 - IV ZB 27/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1952 - IV ZB 53/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1951 - IV ZB 91/51

    Rechtsmittel

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