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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,369
BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58 (https://dejure.org/1959,369)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1959 - VII ZR 2/58 (https://dejure.org/1959,369)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1959 - VII ZR 2/58 (https://dejure.org/1959,369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 89
  • NJW 1959, 1438
  • MDR 1959, 656
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 526/55
    Auszug aus BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58
    Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Entscheidung des Schiedsgerichts galten das Gesetz 56 der amerikanischen und die Verordnung 78 der britischen Militärregierung, die auch nach dem Inkrafttreten der Pariser Verträge anwendbar geblieben sind (BGHSt 9, 114).

    Für Verdingungsabsprachen, durch die sich die Beteiligten vor der Abgabe ihrer Gebote dahin einigen, daß einem von ihnen der Auftrag unter Umgehung des echten Wettbewerbs zugeleitet werden soll, ist dies bereits vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (u.a. BGHSt 12, 148); dabei kommt es auf den Umfang und die Tragweite der Verbindung nicht an (BGHSt 9, 114, 118).

  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58
    Der Senat hat sich in dem Urteil BGHZ 27, 249, 254 mit der Frage befaßt, ob das ordentliche Gericht an die Rechtsauffassung des Schiedsgerichts über das Vorliegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder über den Begriff der guten Sitten gebunden ist.

    Die Frage, ob die Nichtbeachtung eines Verbotsgesetzes durch die Beteiligten und das Schiedsgericht eine Aufhebung des Spruchs nach § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO rechtfertigt, ist nach den Umständen des Falles, insbesondere nach dem Inhalt und der Bedeutung der Vorschrift zu entscheiden (BGHZ 27, 249, 254 f).

  • RG, 28.03.1924 - VII 455/23

    1. Inwieweit ist der Schiedsspruch in den Fällen des § 1041 ZPO. vom …

    Auszug aus BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58
    Deswegen ist in Fällen dieser Art die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des ordentlichen Gerichts mit zu berücksichtigen; dabei kommt es nicht auf das letzte tatrichterliche Urteil, sondern auf das des Revisionsgerichts an (RGZ 108, 139, 143 f; RG JW 1933, 1411).
  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Auszug aus BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58
    Dessen Begründung, zu deren Auslegung das Revisionsgericht unbeschränkt befugt ist (BGHZ 24, 15, 20), enthält zwar Unrichtigkeiten und Auslassungen.
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58
    Für Verdingungsabsprachen, durch die sich die Beteiligten vor der Abgabe ihrer Gebote dahin einigen, daß einem von ihnen der Auftrag unter Umgehung des echten Wettbewerbs zugeleitet werden soll, ist dies bereits vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (u.a. BGHSt 12, 148); dabei kommt es auf den Umfang und die Tragweite der Verbindung nicht an (BGHSt 9, 114, 118).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts über die Bindungswirkung des Schiedsspruchs wird allerdings auch von der Rechtsprechung und im Schrifttum mehrfach vertreten (RG HRR 1936, 911 = JW 1936, 1894; OLG Köln NJW 1952, 1420; OLG Hamburg BB 1954, 577 und NJW 1955, 390; OLG Celle NJW 1956, 1723; Schönke, das Schiedsgerichtsverfahren, S. 228; Stein-Jonas-Schönke, § 1041 Anm. III 2 b), Dieser nirgends mit einer Begründung versehenen Ansicht kann aber nicht gefolgt werden, soweit es sich um den Aufhebungsgrund des § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO handelt.
  • BGH, 28.01.2014 - III ZB 40/13

    Aufhebungsgrund für einen inländischen Schiedsspruch: Versagung der Anerkennung …

    Rn. 3 a) Soweit die Rechtsbeschwerde ihre abweichende Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt (Urteile vom 12. Mai 1958 - VII ZR 436/56, BGHZ 27, 249; vom 23. April 1959 - VII ZR 2/58, BGHZ 30, 89, 97; vom 25. Oktober 1966 - KZR 7/65, BGHZ 46, 365, 367 f und vom 25. Oktober 1983 - KZR 27/82, BGHZ 88, 314, 319), sind diese noch zu § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der Fassung vom 12. September 1950 (BGBl. S. 533) ergangen.
  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Das Berufungsgericht geht unter Hinweis auf die in BGHZ 27, 249 und BGHZ 30, 89 abgedruckten Entscheidungen des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1958 und 23. April 1959 davon aus, daß die etwaige Nichtbeachtung zwingender Vorschriften des Kartellrechts durch das Schiedsgericht zur Versagung der von der Antragstellerin begehrten Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs und zu seiner Aufhebung führen müsse und daß das ordentliche Gericht in dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs an die Auffassung des Schiedsgerichts, das für den Vertrag der Parteien vom 27. Februar/7. März 1956 die Anwendbarkeit des § 20 GWB und damit einen Kartellverstoß verneint habe, nicht gebunden sei, sondern diesen Vertrag mit der in ihm enthaltenen Wettbewerbsklausel selbständig auf seine Vereinbarkeit mit den kartellrechtlichen Bestimmungen zu prüfen habe.

    Das hat bereits der VII. Zivilsenat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 23. April 1959 (BGHZ 30, 89, 96 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /97) in Bezug auf die - auch im deutschen Interesse erlassenen - Verbote des alliierten Dekartellierungsrechts ausgesprochen und der erkennende Senat selbst in dem Urteil "Zimcofot" vom 20. Mai 1966 (GRUB. 1966, 576 ff, 578 - vor 1. -, 579 - bei 2. -) in Bezug auf die - im Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung des Wettbewerbs erlassenen - Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im allgemeinen und die §§ 20, 21 dieses Gesetzes im besonderen.

    Die den ordentlichen Gerichten in den §§ 1041, 1042 ZPO gegebene Prüfungszuständigkeit gegenüber Schiedssprüchen ist zwar auf einige wenige, im Gesetz abschließend aufgezählte Umstände beschränkt; sie ist aber, soweit sie ihnen gegeben ist, durchaus eigenständig und von der Kompetenz der Schiedsgerichte selbst zu unterscheiden; sie beruht, was die Ziffer 2 des § 1041 Abs. 1 ZPO anlangt, darauf, daß der Staat es nicht zulassen will und kann, daß ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten im Rahmen eines Verfahrens nach § 1041 oder § 1042 ZPO durch seine eigenen Gerichte bestätigt wird (BGHZ 30, 89, 95) [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] .

    Bei der ihnen durch die §§ 1041 Abs. 1 Ziff. 2, 1042 Abs. 2 ZPO aufgetragenen selbständigen Prüfung, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, können die ordentlichen Gerichte, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen und auch der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 27, 249, 253 [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ; 30, 89, 94 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /95; BGH GRUR 1966, 576, 580 bei II 2 c) aa) und bb), weder an die Rechtsauffassung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden sein.

    Eine solche Bindung würde die den ordentlichen Gerichten in den §§ 1041, 1042 und insbesondere § 1041 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO zugewiesene Überwachungskompetenz aushöhlen und weitgehend wirkungslos machen (BGHZ 30, 89, 95) [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] .

  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der …

    Dies hängt auch damit zusammen, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nicht seine - ohnehin eingeschränkte - Überprüfung durch ein staatliches Gericht sicherstellen soll, sondern im Interesse der Parteien erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1959 - VII ZR 2/58, BGHZ 30, 89, 92 [juris Rn. 16 bis 18];… Beschluss vom 29. September 1983 - III ZR 213/82, WM 1983, 1207 [juris Rn. 7]).
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