Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 5 - Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens (§§ 1042 - 1050) |
(1) 1Die Parteien sind gleich zu behandeln. 2Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren.
(2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden.
(3) Im Übrigen können die Parteien vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften dieses Buches das Verfahren selbst oder durch Bezugnahme auf eine schiedsrichterliche Verfahrensordnung regeln.
(4) 1Soweit eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt und dieses Buch keine Regelung enthält, werden die Verfahrensregeln vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt. 2Das Schiedsgericht ist berechtigt, über die Zulässigkeit einer Beweiserhebung zu entscheiden, diese durchzuführen und das Ergebnis frei zu würdigen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1042 ZPO
303 Entscheidungen zu § 1042 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 24.07.2026 - 32 Sch 21/25
Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs trotz unbestimmtem Antrag
- BGH, 23.07.2020 - I ZB 88/19
Schiedsverfahren: Prozessuale Waffengleichheit als Teil des verfahrensrechtlichen ...
- OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21
Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren
- OLG Frankfurt, 24.04.2026 - 32 Sch 5/25
Verkennung der Grenzen der Rechtskraft durch Schiedsgericht als möglicher Verstoß ...
- BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs
- OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 32 Sch 4/25
Grundsatz der Waffengleichheit im Schiedsverfahren
- OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 26 Sch 18/20
Zulassung von verspätetem Vorbringen durch das Schiedsgericht
- BayObLG, 21.01.2026 - 102 Sch 78/25
Schiedsgericht, Vertragsrecht, Deckungskauf, Nachfristsetzung, Schadensersatz, ...
- OLG Frankfurt, 05.06.2025 - 26 Sch 14/22
Zu den Voraussetzungen eines Aufhebungsantrages nach § 1059 ZPO
- OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
Zur Auslegung eines "Beschlusses" des Schiedsgerichts als Schiedsspruch gem. § ...
Querverweise
Auf § 1042 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Allgemeine Vorschriften
- § 1026 (Umfang gerichtlicher Tätigkeit)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)