Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 5 - Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens (§§ 1042 - 1050) |
(1) Versäumt es der Kläger, seine Klage nach § 1046 Abs. 1 einzureichen, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren.
(2) Versäumt es der Beklagte, die Klage nach § 1046 Abs. 1 zu beantworten, so setzt das Schiedsgericht das Verfahren fort, ohne die Säumnis als solche als Zugeständnis der Behauptungen des Klägers zu behandeln.
(3) Versäumt es eine Partei, zu einer mündlichen Verhandlung zu erscheinen oder innerhalb einer festgelegten Frist ein Dokument zum Beweis vorzulegen, so kann das Schiedsgericht das Verfahren fortsetzen und den Schiedsspruch nach den vorliegenden Erkenntnissen erlassen.
(4) 1Wird die Säumnis nach Überzeugung des Schiedsgerichts genügend entschuldigt, bleibt sie außer Betracht. 2Im Übrigen können die Parteien über die Folgen der Säumnis etwas anderes vereinbaren.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.03.2005
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1048 ZPO
70 Entscheidungen zu § 1048 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 09.10.2025 - I ZB 20/25
Ergänzende Verweisung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung in § 16 Abs. 5 ...
- OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21
Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren
- BGH, 16.03.2017 - I ZB 49/16
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 12/15
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 12/15
- BGH, 16.03.2017 - I ZB 50/16
Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15
Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedspruches wegen ...
- OLG München, 25.04.2016 - 34 Sch 13/15
- BGH, 11.10.1979 - III ZR 184/78
Formerfordernis eines Schiedsvertrages - Vorliegen einer Abschreibungs- und ...
- BGH, 16.03.2017 - 34 Sch 12/15
- OLG Köln, 01.07.2016 - 19 Sch 7/16
Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs
- BGH, 25.10.1962 - II ZR 188/61
Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Querverweise
Auf § 1048 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)