Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Wechsel der Glaubensgemeinschaft als Scheidungsgrund
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- opinioiuris.de
Wechsel der Glaubensgemeinschaft als Scheidungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59
- OLG Nürnberg, 29.05.1962 - 3 U 252/60
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
Papierfundstellen
- BGHZ 33, 145
- NJW 1961, 68
- NJW 2017, 3076
- MDR 1961, 36
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59
Dieses Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ist zwar, wie die Grundrechte überhaupt, in erster Linie ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat (BVerfGE 7, 198 - NJW 1958, 257). - BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung
Auszug aus BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59
Ob dies der Fall ist, ist eine Frage, die, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegt (BGHZ 4, 186 = LM Nr. 2 zu EheG §§ 43, 48 mit Anmerkung von Lersch).
- BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62
Glaubenswechsel eines Ehegatten als Scheidungsgrund
(Ergänzung zu BGHZ 33, 145 ff [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]).In der Tatsache als solcher, daß ein Ehegatte gegen den Willen des anderen zu einer anderen als der bisher beiden Ehegatten gemeinsamen Glaubensgemeinschaft übertritt, ist, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der BGHZ 33, 145 ff [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59] veröffentlichten Entscheidung des Senats angenommen hat, in der Regel noch keine Eheverfehlung zu erblicken.
In jedem Falle aber hebt, wie der Senat in seiner o.a. Entscheidung (BGHZ 33, 152 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]) näher ausgeführt hat, das Recht eines Ehegatten, die gemeinsame religiöse Grundlage der Ehe um des eigenen religiösen Weges willen aufzugeben, seine Verantwortung für den anderen Ehegatten nicht auf.
- BGH, 05.03.1969 - IV ZR 712/68
Mitnahme eines Sparbuches als schwere Eheverfehlung - Verschulden an der …
Wenn sie aus innerer Überzeugung die bisher mit dem Kläger gemeinsame Glaubensgrundlage glaubte aufgeben und sich einer anderen Religionsgemeinschaft glaubte anschließen zu sollen, mußte der Kläger das trotz aller sich daraus für ihn ergebenden schweren Belastungen hinnehmen (BGHZ 33, 145, 149 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]; 38, 317, 324) [BGH 24.10.1962 - IV ZR 81/62].Zwar kann es insbesondere ehewidrig sein, wenn ein Ehegatte den Übertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft vollzieht, ohne dabei alles ihm Mögliche zu tun, um zu vermeiden, daß der Übertritt zu einem Bruch mit dem Ehepartner führt (BGHZ 33, 145, 153) [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59].
- BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
Verschulden für die Zerrüttung einer Ehe - Beschuldigung des Ehegatten gegenüber …
Dabei kann es insbesondere von Bedeutung sein, ob die Handlungsweise durch ein ehewidriges Verhalten des anderen Teils ausgelöst worden ist (BGHZ 33, 145, 161 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]; BGH LM § 43 EheG Nr. 7).
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
Auswirkungen des Übertritts in eine andere Glaubensgemeinschaft auf den Bestand …
In dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 33, 145) heißt es: Das Grundrecht der Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 GG ) sei nicht nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 113/67
Übergehende Ersatzansprüche der Hinterbliebenen auf Grund des Verunglückens des …
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof allgemein ausgesprochen, daß auch Schadensersatzansprüche, die aus einer Vertragsverletzung hervorgehen, nach § 1542 RVO übergehen (BGHZ 26, 365, 371 [BGH 20.02.1958 - VII ZR 76/57]; 33, 147, 249) [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]. - BGH, 02.12.1964 - IV ZR 339/63
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist mit zutreffender Begründung und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Senat in seinen BGHZ 33, 145 ff [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59] und 38, 317 ff veröffentlichten Entscheidungen dargelegt hat, zu der Auffassung gelangt, daß die Tätigkeit der Beklagten in dem von ihm festgestellten Ausmaß und unter den hier gegebenen Umständen, die es im einzelnen erörtert hat, ein schuldhaft ehewidriges Verhalten darstellt. - BGH, 26.04.1972 - IV ZR 28/71
Verweigerung des ehelichen Verkehrs - Vernachlässigung des Haushalts über …
Es hat die Beklagte jedoch übereinstimmend mit den angezogenen Entscheidungen BGHZ 33, 145 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59] und 38, 317 für verpflichtet gehalten, trotz der nunmehr unterschiedlichen Glaubensauffassungen dem Klüger in ihrer inneren Einstellung wie in ihrem Verhalten so zu begegnen, daß die gegenseitige Bindung erhalten blieb und die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin verwirklicht werden konnte. - BGH, 09.12.1964 - IV ZR 12/64
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats braucht die Verfehlung des Klägers, damit § 43 Satz 2 EheG eingreift, keine schwere zu sein (BGHZ 33, 145, 162 [BGH 06.04.1960 - IV ZR 276/59]; a.A. RGZ 167, 265, 267).
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