Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,169
BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60 (https://dejure.org/1961,169)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1961 - III ZR 9/60 (https://dejure.org/1961,169)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1961 - III ZR 9/60 (https://dejure.org/1961,169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeln in Ausübung der anvertrauten öffentlichen Gewalt beim Entladen der Waffe eines Polizisten - Verstoß gegen Amtspflichten bei Entladen der Waffe außerhalb der "Ladeecke" - Amtspflichten gegenüber anderen Beamten - Vorliegen einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung ...

  • opinioiuris.de

    Ladeecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 375
  • NJW 1961, 1157
  • MDR 1961, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60
    Ebenso hat der Senat zu § 124 DBG entschieden, daß die Beschränkungen des Beamten bei Geltendmachung seiner Ansprüche so eng auszulegen seien, wie es irgend möglich ist (BGHZ 6, 3, 12) und weiter ausgeführt, daß der Anspruch des Unfallverletzten Beamten nicht dem Grunde nach beseitigt werde (…a.a.O. S. 17).
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 23/55
    Auszug aus BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60
    Als Recht, das nur im Bezirk des Berufungsgerichts gilt, ist hessisches Landesrecht grundsätzlich nicht revisibel (§ 549 ZPO); daran ändert die Tatsache, daß außerhalb des Frankfurter Gerichtssitzes Senate in Darmstadt und Kassel gebildet worden sind, nichts (Urteil des Senats vom 14. Juli 1956 - III ZR 23/55 -).
  • RG, 23.10.1933 - VI 204/205/33

    1. Kann der Inhalt einer Zeugenaussage zur Begründung einer gegen den Zeugen …

    Auszug aus BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60
    Die Ansicht der Beklagte, ein Schmerzensgeld könne nur zugesprochen werden, wenn der Vorsatz die Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit umfasst habe, ist unrichtig; sie wird auch durch die von der Beklagten angeführte Entscheidung in RGZ 142, 116, 122 nicht gestützt.
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    aa) Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ist zwar das Verschulden nur auf die Pflicht-, Rechtsguts- oder Schutzgesetzverletzung und nicht auch auf den eingetretenen Schaden zu beziehen (BGH 18. März 1955 - I ZR 52/53 - MDR 1955, 542; 20. März 1961 - III ZR 9/60 - BGHZ 34, 375, 381; 30. Mai 1972 - VI ZR 6/71 - BGHZ 59, 30, 39; 20. November 1979 - VI ZR 238/78 - BGHZ 75, 328, 329;… Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 276 Rn. 10;… MünchKomm-Müller-Glöge aaO § 611 Rn. 475).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt …

    Auch danach sind die Voraussetzungen des § 545 Abs. 1 ZPO zu bejahen (vgl. BGHZ 34, 375, 377 f.; BGH, Urteile vom 28. Januar 1988 - IX ZR 75/87 - NJW-RR 1988, 1021; vom 14. Juli 1997 - II ZR 168/96 - VersR 1997, 1540).
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …

    Die zusätzlichen Erwägungen des Berufungsgerichts dazu, daß es (allemal) hinsichtlich der im Laufe des Prozesses aufgetretenen Erkrankung des Klägers an einem Verschulden des Sektenbeauftragten fehle - ohne daß es darauf ankomme, ob die Krankheit durch die Äußerungen des Zeugen L. gegenüber den Medien und die Weiterverbreitung der Presseberichte ausgelöst worden sei -, sind, wie die Revision zutreffend rügt, schon deshalb verfehlt, weil der Fahrlässigkeitsvorwurf sich im Rahmen des § 839 Abs. 1 BGB nur auf die Erfüllung des haftungsbegründenden Tatbestandes durch die Amtspflichtverletzung, nicht dagegen auf den daraus entstandenen Schaden zu erstrecken braucht (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 34, 375, 381 und vom 8. Februar 1965 - III ZR 170/63 - NJW 1965, 962 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht