Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ingebrauchnahme einer Unternehmenskennzeichnung in der sowjetischen Besatzungszone - Kennzeichenschutz eines Unternehmens mit Sitz in der sowjetischen Besatzungszone - Zeitlicher Vorrang des Warenzeichens vor dem Namensrecht und Firmenrecht - Einfluss der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 34, 91
- NJW 1961, 668
- MDR 1961, 296
- GRUR 1961, 294
- DB 1961, 372
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (12)
- RG, 28.01.1943 - II 77/42
1. Gewinnt der Wortteil eines aus Bild und Wort zusammengesetzten Warenzeichens …
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Zwar habe das Reichsgericht in seiner späteren Rechtsprechung für den Schutz von Firmenschlagworten ausländischer Unternehmen eine gewisse Verkehrsdurchsetzung in dem Sinne gefordert, daß das Schlagwort von den beteiligten inländischen Verkehrskreisen als Hinweis auf das damit bezeichnete Unternehmen anerkannt sein müsse (RGZ 132, 347 - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 - The White Spot; RGZ 170, 302 - De vergulde Hand; abweichend noch RGZ 117, 215 - Eskimo Pie).Die Ansicht der Revision würde also dazu führen, daß in der Bundesrepublik Firmen oder schutzfähige Firmenbestandteile von Unternehmen mit dem Sitz in der SBZ entweder gar nicht oder - bei entsprechender Anwendung der Grundsätze, welche die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 302 - De vergulde Hand) für den Schutz ausländischer Unternehmenskennzeichen im Inland entwickelt hatte -, nur bei einer für das Gebiet der Bundesrepublik erreichten gesonderten Verkehrsbekanntheit oder -anerkennung geschützt werden könnten.
- BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
In diesem für die Entscheidung ausschlaggebenden Punkt ist der Sachverhalt dem der Entscheidung des Senats in BGHZ 21, 66, 69 (Hausbücherei) gleichgelagert, auf die das Berufungsgericht daher mit Recht Bezug genommen hat. - BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Die daraus gezogene Folgerung, daß der Bestandteil bei Anwendung der für inländische Firmen geltenden Grundsätze durch die bloße Ingebrauchnahme ohne Verkehrsgeltung Schutz genieße, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 11, 214 - KfA; BGH GRUR 1954, 331 - Altpa; BGH GRUR 1954, 457 - Irus; BGHZ 24, 239, 240 - Tabu I; BGH GRUR 1959, 484 - Condux; BGH GRUR 1960, 93, 94 - Martinsberg).
- BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Ist dies der Fall, so ist die Beklagte der Klägerin gegenüber auch zum warenzeichenmäßigen Gebrauch ihrer Firma berechtigt; denn gegenüber einem älteren sachlichen Recht kann die Klägerin sich auch insoweit auf ihr Zeichenrecht nicht berufen (BGHZ 15, 107 - Koma; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; BGH GRUR 1958, 547 - Colonia;… Baumbach-?Hefermehl 8. Aufl. § 16 WZG Randzahl 2). - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Die daraus gezogene Folgerung, daß der Bestandteil bei Anwendung der für inländische Firmen geltenden Grundsätze durch die bloße Ingebrauchnahme ohne Verkehrsgeltung Schutz genieße, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 11, 214 - KfA; BGH GRUR 1954, 331 - Altpa; BGH GRUR 1954, 457 - Irus; BGHZ 24, 239, 240 - Tabu I; BGH GRUR 1959, 484 - Condux; BGH GRUR 1960, 93, 94 - Martinsberg). - RG, 03.06.1927 - II 346/26
Namens- und Firmenschutz für Ausländer
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Zwar habe das Reichsgericht in seiner späteren Rechtsprechung für den Schutz von Firmenschlagworten ausländischer Unternehmen eine gewisse Verkehrsdurchsetzung in dem Sinne gefordert, daß das Schlagwort von den beteiligten inländischen Verkehrskreisen als Hinweis auf das damit bezeichnete Unternehmen anerkannt sein müsse (RGZ 132, 347 - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 - The White Spot; RGZ 170, 302 - De vergulde Hand; abweichend noch RGZ 117, 215 - Eskimo Pie). - BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Die daraus gezogene Folgerung, daß der Bestandteil bei Anwendung der für inländische Firmen geltenden Grundsätze durch die bloße Ingebrauchnahme ohne Verkehrsgeltung Schutz genieße, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 11, 214 - KfA; BGH GRUR 1954, 331 - Altpa; BGH GRUR 1954, 457 - Irus; BGHZ 24, 239, 240 - Tabu I; BGH GRUR 1959, 484 - Condux; BGH GRUR 1960, 93, 94 - Martinsberg). - BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Ist dies der Fall, so ist die Beklagte der Klägerin gegenüber auch zum warenzeichenmäßigen Gebrauch ihrer Firma berechtigt; denn gegenüber einem älteren sachlichen Recht kann die Klägerin sich auch insoweit auf ihr Zeichenrecht nicht berufen (BGHZ 15, 107 - Koma; BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; BGH GRUR 1958, 547 - Colonia;… Baumbach-?Hefermehl 8. Aufl. § 16 WZG Randzahl 2). - BGH, 18.12.1959 - I ZR 154/58
Toscanella - International registrierte Marke der DDR in der BRD nicht anerkannt
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Diese Unternehmen würden in der Bundesrepublik für ihre Kennzeichnungsrechte auch auf Grund internationaler Abkommen, hier namentlich der Pariser Verbandsübereinkunft, keinen Schutz erlangen können; denn die SBZ kann, da sie von der Bundesrepublik nicht als ausländischer Staat anerkannt wird, jedenfalls im Verhältnis zur Bundesrepublik nicht Partner dieser Abkommen werden und mithin für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen nicht den darin vorgesehenen Schutz erwirken (vgl. dazu BGHZ 31, 374, 375, 383 - Toscanella). - BGH, 26.01.1954 - I ZR 192/52
Alpah
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Die daraus gezogene Folgerung, daß der Bestandteil bei Anwendung der für inländische Firmen geltenden Grundsätze durch die bloße Ingebrauchnahme ohne Verkehrsgeltung Schutz genieße, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 11, 214 - KfA; BGH GRUR 1954, 331 - Altpa; BGH GRUR 1954, 457 - Irus; BGHZ 24, 239, 240 - Tabu I; BGH GRUR 1959, 484 - Condux; BGH GRUR 1960, 93, 94 - Martinsberg). - BGH, 25.09.1959 - I ZR 41/59
Rechtsmittel
- RG, 26.05.1933 - II 11/33
1. Zur rechtlichen Bedeutung der Schwarz-Weiß-Eintragung in der Zeichenrolle. 2. …
- BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Die mit diesem Übergang verbundene Änderung allein der Rechtsform des Namensträgers berührt die Priorität des Namens nicht (BGHZ 21, 66, 69 ff. - Hausbücherei; BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 57/59, GRUR 1961, 294, 298 - ESDE;… BGH, Urt. v. 25.11.1982 - I ZR 130/80, GRUR 1983, 182 f. - Concordia-Uhren). - OLG Stuttgart, 20.11.1992 - 2 U 224/91
Namensstreits durch "ungeschützte" Konkurrenzsituation von Unternehmen infolge …
Der Gebrauch des Namens eines früheren Inhabers eines enteigneten Unternehmers durch gewerbliche Unternehmen der DDR verstoße gegen die rechtliche Ordnung der Bundesrepublik (BGHZ 34, 91).Aus der Tatsache, daß ein solches Unternehmen aus der in der Bundesrepublik als rechtswidrig betrachteten Enteignung hervorgegangen war, wurden dagegen keine für das DDR-Unternehmen, hier die Rechtsvorgängerin der Beklagten, rechtshindernden Schlüsse gezogen (vgl. BGHZ 34, 91 = GRUR 1961, 294 - ESDE; BGH GRUR 1963, 473 - Filmfabrik Köpenick; BGH GRUR 1958, 159 - Zeiss).
Dies verstieß gegen die rechtliche Ordnung der Bundesrepublik ( Art. 30 EGBGB ; vgl. BGHZ 34, 91 - ESDE; BGHZ 17, 214).
- BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 78/61
Filmfabrik Köpenick
Selbst wenn unterstellt wird, daß der Beklagte die angemeldeten und eingetragenen Zeichen in der Bundesrepublik benutzen will, sobald eine Ausfuhr seiner Erzeugnisse dorthin möglich ist, würde durch eine solche Benutzung doch weder die Kennzeichnungsfunktion der eigenen Kennzeichnungsmittel der Klägerin beeinträchtigt noch der Verkehr verwirrt werden können; denn anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen volkseigene Betriebe der sowjetischen Besatzungszone ihre Erzeugnisse unter den Kennzeichen des früheren Betriebsinhabers vertrieben haben, wäre hier durch die abweichende Kennzeichnung sowohl des Herstellerbetriebs als auch der Waren für den Verkehr klargestellt, daß es sich nicht um Erzeugnisse aus einem unter der Leitung des früheren Betriebsinhabers, nämlich der Klägerin, stehenden Unternehmen handeln kann (vgl. dazu auch die Entscheidung BGH GRUR 1961, 294, 297, 298 = NJW 1961, 668, 669 rechte Spalte, 670 - ESDE).Der Bundesgerichtshof hat insbesondere auch die Schutzfähigkeit gewerblicher Kennzeichnungen anerkannt, unter dienen im Gebiet der Bundesrepublik volkseigene Betriebe der sowjetischen Besatzungszone im geschäftlichen Verkehr aufgetreten sind, und er hat der nach §§ 12 BGB, 16 UWG von Natur aus schutzfähigen, in Kennzeichnungsrechte des früheren Betriebsinhabers nicht eingreifenden Unternehmensbezeichnung eines solchen Betriebs von der Ingebrauchnahme in der Bundesrepublik an einen Zeitvorrang gegenüber hier in Benutzung genommenen prioritätsjüngeren Kennzeichnungen zugesprochen (BGH GRUR 1961, 294, 297, 298 = NJW 1961, 668, 670 - ESDE).
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke
Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen. - BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64
Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …
- BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60
Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)
Dieses Ergebnis ist mit der rechtlichen Ordnung der Bundesrepublik ebenso wenig vereinbar, wie die rechtliche Anerkennung der Enteignung selbst, insbesondere die der Entziehung der Namens- und Kennzeichnungsrechte und ihrer Übertragung auf den VEB es wäre (Art. 30 EGBGB; BGH GRUR 1958, 189, 195 - Zeiss; BGH GRUR 1959, 367, 373 - "Ernst Abbe"; BGH GRUR 1960, 372, 375 - Kodak; BGH v. 15. November 1960, I ZR 10/59 - Zeiss II; BGH v. 9. Dezember 1960, I ZR 57/59 - ESDE). - BGH, 08.03.1963 - Ib ZR 87/61
Enteignung von Warenzeichen (Tschechoslowakei)
Der Beklagten als ausländischem Unternehmen steht der Schutz des Handelsnamens nach § 12 BGB, § 16 UWG im Inland jedenfalls zu, sobald der Name oder schutzfähige Firmenbestandteil in den beteiligten Verkehrskreisen eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden hat (RGZ 132, 380; 170, 302, 306 - De vergulde Hand; vgl. BGHZ 34, 91, 93 [BGH 19.12.1960 - I ZR 57/59] - ESDE). - BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international …
Insbesondere läßt sich das nicht aus dem von der Revision hervorgehobenen Umstand folgern, daß das Saarland im Jahre 1948 völkerrechtlich und staatsrechtlich noch Teil des deutschen Reichsgebietes gewesen ist und daß dort bis zur französisch-saarländischen Konvention vom 15. Dezember 1948 für den gewerblichen Rechtsschutz deutsches Recht gegolten hat (vgl. BGHZ 34, 91, 93 - ESDE für das Gebiet der damaligen SBZ). - BGH, 25.11.1982 - I ZR 130/80
Vertrieb von Quarz-Uhren unter der Bezeichnung "Concordia" - Kollision von …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt worden, daß der Altersrang einer Firma oder der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts grundsätzlich durch den Wechsel der Rechtsformen nicht berührt wird, sofern dadurch an der Tatsache des Fortbestandes des gleichen Geschäftsbetriebes nichts geändert worden ist (vgl. BGHZ 21, 66, 69 - Deutsche Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 550, 552; vgl. auch BGH GRUR 1961, 294, 298, ESDE). - BGH, 01.06.1979 - I ZR 48/77
Unterscheidungskraft von Buchstabenkombinationen
Es ist allgemein anerkannt, daß Buchstabenkombinationen, die kein aussprechbares Wort und keine aus sich heraus verständliche Abkürzung sind, in der Regel keine Unterscheidungskraft zukommt (unter anderem BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGHZ 34, 91, 97 - Esde; BGH Urteil vom 7.3.79 - I ZR 45/77 - RBB). - OLG Frankfurt, 29.10.1987 - 6 U 118/86
Zeichenrecht als Bestandteil der Konkursmasse; Folgen der Aufnahme eines …
- BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 83/63
Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit in der Revision - Beurteilung der …
- LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96
Net-Com
- BGH, 21.11.1969 - I ZR 40/68
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb …
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