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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1962 - I ZB 18/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,600
BGH, 26.10.1962 - I ZB 18/61 (https://dejure.org/1962,600)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1962 - I ZB 18/61 (https://dejure.org/1962,600)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - I ZB 18/61 (https://dejure.org/1962,600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 166
  • NJW 1963, 295
  • MDR 1963, 107
  • GRUR 1963, 129
  • DB 1963, 64
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 30.11.1961 - 5 W 37/61
    Auszug aus BGH, 26.10.1962 - I ZB 18/61
    Auf die von der Antragsgegnerin gegen diese Beschlüsse erhobenen Beschwerden, die zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind, hat der 5. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den hier angefochtenen Beschluß vom 10. Oktober 1961 (5 W 37/61) die Beschlüsse der Gebrauchsmusterabteilung vom 3. Mai 1960 aufgehoben und den Feststellungsanträgen - unter deren Zurückweisung im übrigen - nur insoweit stattgegeben, als festgestellt wird, daß das Gebrauchemuster 1 660 400 nur mit folgenden 4 Schutzansprüchen Bestand gehabt hat:.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Wie der beschließende Senat bereits in der Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - I ZB 18/61 (GRUR 1963, 129, 130 - "Kunststofftablett") für einen Fall des § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG ausgesprochen hat, ist eine Rechtsbeschwerde, die auf einen der in § 41 p Abs. 3 PatG genannten Mängel gestützt wird, zulässig, aber nicht begründet, wenn der gerügte Mangel nicht vorliegt.
  • OLG Stuttgart, 18.12.2024 - 4 U 94/24

    Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einem …

    Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, dass durch die Stellung der Anträge und anschließendes Verhandeln der gesamte, bis zum Termin angefallene Akteninhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist, betrifft die Hauptakten, nicht dagegen Akten anderer Behörden, die nach §§ 273 Abs. 2 Nr. 432 ZPO beigezogen worden sind (BGH NJW 1994, 3295 [3296]; BGH NJW 1985, 1159 [1160]; BGHZ 60, 275 [291] = NJW 1973, 1278; BGH DRiZ 1963, 61 = NJW 1963, 37; BGH NJW 1956, 1878).
  • BGH, 30.09.1997 - X ZB 17/96

    "Fersensporn"; Zulässigkeit der Überbesetzung des …

    Zwar kann derjenige, der die besondere Befähigung zum Richteramt bei diesem Gericht als technisches Mitglied erworben hat, sein Richteramt überall dort ausüben, wo die Mitwirkung eines technischen Richters vorgesehen ist (vgl. BGHZ 38, 166, 170 = GRUR 1963, 129, 131 - Kunststofftablett; BGHZ 42, 248, 258 = GRUR 1965, 234, 237 - Spannungsregler); die Mitwirkung der technischen Beisitzer ist nicht auf Entscheidungen beschränkt, für die sie aufgrund ihrer Vorbildung und bisherigen Tätigkeit über eine besondere Sachkunde verfügen.
  • BPatG, 03.06.2014 - 3 Ni 8/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsband und Verfahren zur Herstellung …

    Nach ihrer Ernennung können sie auf allen Gebieten der Technik als Richter mitwirken, sie sind nicht auf das Gebiet ihrer speziellen Sachkunde beschränkt (vgl. etwa BGH GRUR 63, 129 - Kunststofftablett; GRUR 1965, 234, 237 - Spannungsregler; GRUR 1976, 719 (II2) - Elektroschmelzverfahren; GRUR 1978, 492 - Fahrradgepäckträger II; GRUR 1998, 373, 375 lSp.
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG …

    Derjenige, der die besondere Befähigung zum Richteramt beim Bundespatentgericht als dessen technisches Mitglied erworben hat, kann das Richteramt beim Bundespatentgericht überall dort ausüben, wo die Mitwirkung eines technischen Mitglieds vorgesehen ist (BGHZ 38, 166, 170 - Kunststoff-Tablett; BGH GRUR 1965, 234, 237 - Spannungsregler).
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67

    Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes …

    Die Entscheidung über diese Frage liegt letztlich bei den ordentlichen Gerichten, die den Vorsatz als Voraussetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 GüKG zu prüfen haben (BGHZ 31, 88; 38, 171 [BGH 26.10.1962 - I ZB 18/61] ; BVerwG in Der Güterverkehr 1966, 133).
  • BPatG, 28.06.2012 - 4 Ni 2/11

    Vorschaltgerät - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 38, 166, 168 ff. - Kunststoff-Tablett; so auch BGHZ 42, 248, 258 - Spannungsregler; BGH GRUR 1976, 719 f. - Elektroschmelzverfahren) wird mit der Vorschrift des § 65 Abs. 2 Satz 1 PatG (früher: § 36b Abs. 2 Satz 2 PatG), nach der die technischen Mitglieder des Bundespatentgerichts "in einem Zweig der Technik sachverständig" sein müssen, nur festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sie zum Richter beim Bundespatentgericht ernannt werden können.
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 103/67

    Rückzahlungsanspruch bezüglich einer empfangenen Provision - Frage der Befugnis …

    Die Entscheidung über diese Frage liegt letztlich bei den ordentlichen Gerichten, die den Vorsatz als Voraussetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 23 Abs. 3 GüKG zu prüfen haben (BGHZ 31, 88; 38, 171 [BGH 26.10.1962 - I ZB 18/61] ; BVerwG in Der Güterverkehr 1966, 133).
  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 6/63

    Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen im …

    Danach ist eine sachgerechte Entscheidung auch dann gesichert, wenn im einzelnen Fall nur solche technischen Mitglieder zur Mitwirkung berufen sein sollten, die nach ihrer Vorbildung und ihrer bisherigen Tätigkeit die gerade für diesen Fall erforderliche besondere Sachkunde nicht besitzen (Beschl. v. 26. Oktober 1962 - I ZB 18/61 - in BGHZ 38, 166, 171 = GRUR 1963, 129, 131 - Kunststofftablett).
  • BPatG, 28.06.2012 - 4 Ni 3/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 38, 166, 168 ff. - Kunststoff-Tablett; so auch BGHZ 42, 248, 258 - Spannungsregler; BGH GRUR 1976, 719 f. - Elektroschmelzverfahren) wird mit der Vorschrift des § 65 Abs. 2 Satz 1 PatG (früher: § 36b Abs. 2 Satz 2 PatG), nach der die technischen Mitglieder des Bundespatentgerichts "in einem Zweig der Technik sachverständig" sein müssen, nur festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sie zum Richter beim Bundespatentgericht ernannt werden können.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 19/72

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Verfahren und Vorrichtung zum …

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