Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 49
- NJW 1963, 1915
- MDR 1963, 916
- DB 1963, 1427
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1957 - III ZR 74/56
(Aufopferungs-) Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"
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- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Entschädigungsanspruch auf Grund einer beabsichtigten Sprengung - Art der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.05.1959 - III ZR 158/57
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.11.1962 - III ZR 114/61
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 11.07.1927 - IV 74/27
Welche im ordentlichen Rechtsweg verfolgbaren Ansprüche stehen dem Inhaber eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 18.03.1913 - VII 430/12
Untersagung des Gewerbebetriebes; Schadensersatz
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- BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70
Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als …
Denn sie ist aufgrund ihrer Rechtsform ungeachtet des Umstandes, daß die Stadt sich ihrer zur Erfüllung einer Aufgabe der Selbstverwaltung bedient, eine Rechtsperson des privaten Rechts, und ein privater Unternehmer kann nach der vom Berufungsgericht zutreffend angegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere BGHZ 40, 49, 52 mit Nachweisen), von der abzugehen kein Anlaß besteht, nicht Schuldner eines Entschädigungsanspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff sein. - BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92
Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der …
Das Berufungsgericht ist in diesem Zusammenhang zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Entschädigungspflicht bei einem Aufopferungstatbestand grundsätzlich nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft (Senat BGHZ 11, 248, 251 - 256; 26, 10, 12; 40, 49, 53;… RGRK-Kreft, BGB 12. Aufl. vor § 839 Rn. 167;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht 4. Aufl. S. 118, 119). - OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 4 U 153/02
Verbindlichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits durch ein ausländisches Gesetz …
Entschädigungspflichtig ist, insbesondere bei einem rechtswidrigen enteignungsgleichen Eingriff, nur die öffentliche Hand, nicht der private Unternehmer zu dessen Gunsten oder in dessen Interesse die Enteignung erfolgt (BGHZ 40, 49:;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 264, 284).
- BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
Buschkrugbrücke - Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, …
Begünstigt ist eine Stelle im enteignungsrechtlichen Sinne schon, wenn sie sich durch die Maßnahme einer ihr obliegenden Aufgabe entledigt hat, wobei nicht nötig ist, daß ihr auch wirklich meßbare, konkrete Vorteile zugeflossen sind (BGHZ 23, 157/167; 40, 49). - BGH, 25.05.1970 - VI ZR 199/68 Stets richtet sich der Entschädigungsanspruch aber nur gegen die öffentliche Hand, die durch den Eingriff unmittelbar begünstigt wird, nicht gegen den Privatunternehmer, selbst wenn der enteignungsgleiche Eingriff zu seinen Gunsten erfolgt (BGHZ 40, 49, 53 = NJW 63, 1915 m.w.N.).
Einer der anerkannten Ausnahmefälle liegt nicht vor (vgl. BGHZ 11, 248 = NJW 54, 753; BGHZ 40, 49, 53 = NJW 63, 1915; vgl. auch BGH, Urteil v. 25.5.1959 - III ZR 158, 57).
- BGH, 14.07.1966 - III ZR 180/65
Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung - Feststellung eines …
Begünstigt in diesem Sinne kann - anders als bei der rechtmäßigen Enteignung - nur die öffentliche Hand, eine Stelle der öffentlichen Verwaltung sein, deren Aufgaben durch den Eingriff gefördert werden sollen (LM zu GG Art. 14 Anhang Nr. 67;… BGH Urt. vom 9. Februar 1961 - III ZR 21/60 -), der durch diesen Eingriff tatsächlich eine Aufgabe abgenommen worden ist, die sie ohne den Eingriff mit ihren Mitteln noch zu bewältigen gehabt hätte, oder der ein sonstiger besonderer Vorteil zugeflossen ist (BGHZ 40, 49, 52 [BGH 04.06.1963 - III ZR 152/61]; LM zu GG Art. 14 Fb Nr. 10 = NJW 1962, 1673).Regelmäßig kommen hiernach als Begünstigte in Betracht die Gebietskörperschaften mit sogenannter Allzuständigkeit (BGHZ 26, 10, 12) [BGH 28.10.1957 - III ZR 74/56], also der Staat oder - bei Eingriffen in Währung örtlicher Aufgeben - die Gemeinden; auf die Ausnahmen hinsichtlich der Vermögensträger mit Spezialaufgaben (vgl. hierzu BGHZ 40, 49, 53) [BGH 04.06.1963 - III ZR 152/61] kommt es hier nicht entscheidungserheblich an.
- BGH, 26.04.1979 - III ZR 100/77
Rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung als enteignungsgleicher Eingriff; …
Entschädigungspflichtig ist nach der Rechtsprechung des Senats der Hoheitsträger, dessen Aufgaben wahrgenommen wurden oder dem die Vorteile des Eingriffs zuflössen (vgl. die Senatsurteile LM GG Art. 14 Nr. 67 = NJW 1958, 101; NJW 1962, 1673; BGHZ 40, 49). - BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73
Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße - …
Dies ist grundsätzlich der Staat oder - bei Eingriffen zur Erfüllung einer rein örtlichen Aufgabe - die Gemeinde« Eine Ausnahme gilt Jedoch hinsichtlich der Vermögensträger mit einem durch Spezialaufgaben begrenzten Aufgabenbereich; diese sind dann unmittelbar begünstigt, wenn gerade die Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben den Eingriff oder das Opfer veranlaßt hat (BGHZ 40, 49, 53; Senatsurteil WM 1973, 1213, 1214 und vom 22« November 1962 - III ZR 114/61 -, S« 8, - Aufbaugemeinschaft - sowie vom 13« Dezember 1973 - III ZR 204/71 -, S. 11, - Wasser- und Bodenverband). - OLG München, 30.06.2006 - 1 Lw U 5104/05
Änderungskündigung landwirtschaftlicher Pacht zur Verpflichtung des Pächters …
Entschädigungspflichtig wäre stets der Hoheitsträger, nicht jedoch eine begünstigte Privatperson (BGH 40, 49). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 195/67
Anspruch der Klägerin auf Ausgleich von Schäden auf Grund behördlicher …
Regelmäßig haften daher die Gebietskörperschaften mit sogenannter Allzuständigkeit, also der Staat und ... bei Eingriffen zur Erfüllung einer rein örtlichen Aufgabe die Gemeinden (BGHZ 23, 157, 169, 170 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] ; 26, 10, 12 [BGH 28.10.1957 - III ZR 74/56] ; 40, 49, 52) [BGH 04.06.1963 - III ZR 152/61] . - BGH, 29.11.1968 - V ZR 73/65
Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Passivlegitimation eines …
- BGH, 27.06.1968 - III ZR 93/65
Versagung einer Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung - …
- BGH, 24.05.1973 - III ZR 18/71
Rechtmäßigkeit des Abrisses eines Hauses - Voraussetzungen für das Vorliegen …
- OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 14 U 48/76
Enteignungsgleicher Eingriff/Maßnahmen der TG als enteignungsgleicher Eingriff
- BGH, 13.12.1973 - III ZR 204/71
- BGH, 06.04.1967 - III ZR 75/65
Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken - Anspruch auf eine höhere …
- BGH, 08.03.1965 - III ZR 209/63
Enteignungsentschädigungsanspruch wegen einer erzwungenen Aufgabe eines …
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