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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,353
BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51 (https://dejure.org/1952,353)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1952 - III ZR 38/51 (https://dejure.org/1952,353)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1952 - III ZR 38/51 (https://dejure.org/1952,353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme von Ware aufgrund von Erbschaft - Begriffbestimmung des Leistungspflichtigen - Rechtmäßige Verfügung der Inanspruchnahme der Ware - Genaue Bezeichnung der Leistung - Konkrete Bezeichnung über die Art der Inanspruchnahme - Inanspruchnahme von Waren des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 202
  • NJW 1952, 1017
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Der Umstand, dass eine Entschädigung an die Klägerin bisher nicht gezahlt worden ist, begründet ebenfalls keine Nichtigkeit der Verfügung vom 23. Oktober 1946 (vgl das Urteil des Senats vom 15. November 1951 - III ZR 21/51 -, BGHZ 4, 10 ff [32]).

    Vielmehr hat im Rahmen des Reichsleistungsgesetzes die irrtümliche Beurteilung des Vorliegens eines Notstandes und der Erfüllung von Reichsaufgaben keine Nichtigkeit der Inanspruchnahme zur Folge, da hierin nur ein Ermessensverstoss liegt; wie der Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 15. November 1951 (BGHZ 4, 10 ff [21 ff]) eingehend dargelegt hat.

    Wie der Senat in dem erwähnten Urteil BGHZ 4, 10 ff [23] näher ausgeführt hat, ist ein Verwaltungsakt nur bei "reiner Willkür" nichtig; eine solche "reine Willkür" liegt aber nur dann vor, wenn die Verwaltungsbehörde aus ganz unsachlichen Beweggründen oder ohne alle einschlägigen Beweggründe einen Verwaltungsakt vorgenommen hat.

    Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, dass für einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung oder Entschädigung gemäß § 26 RLG entgegen § 27 Abs. 3 Satz 4 RLG seit Inkrafttreten des Grundgesetzes gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GrundG der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl BGHZ 4, 10 ff 46 ff, 68 ff [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]; 266 ff [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]).

    Diese Frage ist aber von dem erkennenden Senat in dem bereits erwähnten Urteil BGHZ 4, 10 ff [50] mit eingehender Begründung verneint worden.

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, dass für einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung oder Entschädigung gemäß § 26 RLG entgegen § 27 Abs. 3 Satz 4 RLG seit Inkrafttreten des Grundgesetzes gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GrundG der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl BGHZ 4, 10 ff 46 ff, 68 ff [BGH 15.11.1951 - III ZR 21/51]; 266 ff [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]).

    Der Senat sieht auch nach nochmaliger Prüfung keine Veranlassung, von diesem Standpunkt abzugehen, dem sich in der Zwischenzeit der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem gleichfalls bereits erwähnten Urteil vom 20. Dezember 1951 (BGHZ 4, 266 ff [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]) angeschlossen hat, während der V. Zivilsenat in seinem ebenfalls angeführten Urteil vom 23. November 1951 (BGHZ 4, 68 ff [76]) die Frage noch unentschieden gelassen hat.

  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Der Senat sieht auch nach nochmaliger Prüfung keine Veranlassung, von diesem Standpunkt abzugehen, dem sich in der Zwischenzeit der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem gleichfalls bereits erwähnten Urteil vom 20. Dezember 1951 (BGHZ 4, 266 ff [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]) angeschlossen hat, während der V. Zivilsenat in seinem ebenfalls angeführten Urteil vom 23. November 1951 (BGHZ 4, 68 ff [76]) die Frage noch unentschieden gelassen hat.
  • BGH, 28.01.1952 - III ZR 7/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Haben aber Kollegialgerichte die Handlung der Beamten für objektiv berechtigt gehalten, so ist im allgemeinen ein Verschulden der Beamten jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich um die Entscheidung einer schwierigen Rechtsfrage handelt (vgl Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 7/50 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Läßt sich die Maßnahme in irgend einer Hinsicht durch sachliche Erwägungen rechtfertigen, so ist die Annahme einer Willkür ausgeschlossen (BGHZ 2, 366 ff [367, 369]).
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Der Revision ist darin zu folgen, dass ein Verstoß gegen ausdrücklich Vorgeschriebene zwingende Form- und Verfahrensvorschriften die die Inanspruchnahme enthaltende Verfügung vom 23. Oktober 1946 nichtig machen würde (…Jellinek, Verwaltungsrecht 3. Aufl S 269; Hornig MDR 1949, 50; BGHZ 1, 146 ff [150]).
  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    (Urteil des Senats vom 31. Januar 1952 - III ZR 29/50).
  • BGH, 06.12.1951 - III ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
    Ob ein solcher öffentlicher Notstand vorliegt, ist unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu prüfen (Urteil des Senats vom 6. Dezember 1951 - III ZR 51/51; Württ-Bad VerwGH [Senat Stuttgart] Ö Verw 1949, 315 ff [316]).
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Die etwa erfolgte Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG würde der Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstehen, wie der Senat bereits in dem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 38/51 - ausgesprochen hat.
  • BGH, 27.03.1952 - III ZR 191/50

    Entschädigungsansprüche gegen Bedarfsstelle

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 38/51 - bereits entschieden hat, tritt durch eine Versäumung dieser Frist keine Vernichtung der Ansprüche des Leistungspflichtigen ein, auch wird ihre Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten nicht gehindert.
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 372/51

    Rechtsmittel

    Selbst wenn man mit der Revision und entsprechend der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile in LM Nr. 4 zu § 15 RLG und in BGHZ 5, 202 - insoweit dort nicht abgedruckt) die besonderen Zeitverhältnisse der Jahre 1945/1946 und die damaligen zweifelhaften Auffassungen zur Anwendung und Auslegung des Reichsleistungsgesetzes würdigt, so liegen doch hier solche Pflichtwidrigkeiten vor und ist ein solch fehlsames Verhalten des Angestellten B. gegeben, daß der Vorderrichter mit Recht ein schuldhaftes Handeln festgestellt hat.
  • BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51

    Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen

    Die Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG vernichtet nicht die Ansprüche aus § 26 RLG und hindert nicht ihre Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten (BGHZ 5, 202).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.09.2007 - 4 O 143/06

    Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Zwangsverwalters; Umfang der …

    Eine Vorausverfügung wurde in solchen Fällen von der obergerichtlichen Rechtsprechung verneint (RGZ 94, 279; RGZ 144, 194; BGHZ 5, 202; vgl. Münchner Kommentar/Eickmann, Rn 25 zu§ 1124 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1959 - III ZR 84/58

    Rechtsmittel

    Ebenso hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, daß die Klägerin für den Anspruch legitimiert ist, obwohl der Bescheid vom 13. Oktober 1942 sich gegen die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die holländische Gesellschaft "R.", richtete und eine Inanspruchnahme gegenüber der Klägerin nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde; denn die Leistung wurde der Klägerin, nachdem sie Eigentümerin geworden war, abverlangt und ihr steht daher eine Vergütung für die hier fragliche Zeit zu (Urteil des Senats vom 28.2.1952 - III ZR 38/51 -).
  • BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62

    Rechtsmittel

    Ist also davon auszugehen, daß die Klägerin diesen Anspruch geltend machen will, für den der ordentliche Rechtsweg offen steht (LM zu RLG § 26 Nr. 2; BGHZ 4, 266, 271 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]; Rechtsprechungsübersicht NJW 1956, 121, 124), so kann ihr der Ablauf der Monatsfrist für die Anmeldung (§ 27 Abs. 1 Satz 4 RLG) nicht entgegengehalten werden, denn diese Frist galt nur für das Verwaltungsverfahren (BGHZ 5, 202).
  • BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Dass Ansprüche aus § 26 RLG auch jetzt noch für die Vergangenheit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden können, insbesondere der § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGHZ 4, 10 [50]; 5, 202 [204] u.a.) Die Einrede der Verjährung, die die Beklagte erhoben hat, greift nicht durch.
  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 120/57

    Rechtsmittel

    Diese Grundsätze hat der Senat schon für das Reichsleistungsgesetz entwickelt (BGHZ 4, 10/53; 4, 68/74; 4, 266/275; 5/202).
  • BGH, 14.02.1955 - III ZR 262/53

    Rechtsmittel

    Dass die Versäumung der in § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG bestimmten Frist die Geltendmachung der Ansprüche aus § 26 RLG vor den ordentlichen Gerichten nicht verwehrt, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. u.a. BGHZ 5, 202).
  • BGH, 11.03.1954 - III ZR 284/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1953 - III ZR 13/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1954 - III ZR 98/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1952 - V ZR 14/51

    Rechtsmittel

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