Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1952 - IV ZR 111/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,325
BGH, 20.03.1952 - IV ZR 111/51 (https://dejure.org/1952,325)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1952 - IV ZR 111/51 (https://dejure.org/1952,325)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1952 - IV ZR 111/51 (https://dejure.org/1952,325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Dampfkessel

§§ 328, 334 BGB, Vertragsanfechtung durch den Versprechenden, § 812 BGB, keine Direktkondiktion gegen Dritten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über einen Dampfkessel - Voraussetzungen für den Eigentumserwerb - Anforderungen an das Wegfallen der Geschäftsgrundlage - Gutgläubiger Erwerb an beweglichen Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Das Urteil des IV. Zivilsenats vom 20. März 1952 (BGHZ 5, 281) betrifft den Fall einer sog. abgekürzten Leistung, um den es hier nicht geht.
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im …

    Das Urteil des früheren IV. Zivilsenats vom 20.3.1952 (BGHZ 5, 281) betrifft zwar ebenfalls eine sogenannte abgekürzte Leistung.
  • BGH, 20.01.1954 - II ZR 155/52

    Rechtsschein. Kreditwürdigkeit

    Eines Eingehens auf das von der Revision erwähnte Urteil des IV. Zivilsenats (BGHZ 5, 281) bedarf es nicht, weil es eine völlig andere Rechtsfrage betrifft.
  • BGH, 24.03.1960 - VII ZR 61/59
    Die Revision meint, hier sei eine sogenannte "unmittelbare Vermögensverschiebung durch mittelbare Zuwendung" gegeben (vgl. dazu BGHZ 5, 281; RGZ 60, 24, 28 bis 29; 67, 36, 39; 98, 237, 240).
  • BGH, 07.05.1962 - VII ZR 261/60
    Das gilt z.B. in den Fällen der sogenannten "unmittelbaren Vermögensverschiebung durch mittelbare Zuwendung", bei denen der Rechtsgrund für die tatsächliche Leistung nicht in Rechtsbeziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger zu finden ist, sondern in den jeweiligen Rechtsbeziehungen dieser beiden zu einem Dritten (Valuta- und Deckungsverhältnis; vgl. BGHZ 5, 281; Entscheidung des Senats vom 24. März 1960 BB 1961, 1295).
  • BGH, 20.05.1955 - V ZR 154/52

    Rechtsmittel

    Diese Forderung wird von dem Deckungsverhältnis zwischen dem Schuldner und der Bank nicht berührt (…RGRKom 10. Aufl. Anm. 4, 2 a, zu § 812;… Palandt 14. Aufl. Anm. 4 Bb zu § 812; BGHZ 5, 281 [284]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht