Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch aus einem Verrechnungsscheck - Abhandenkommen eines Schecks - Einziehung eines Schecks - Verwahrung eines Schecks - Sicherungsrechte an einem Scheck - Feststellung des durch den Scheck gesicherten Debetsaldos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 285
- NJW 1952, 819
- DB 1952, 432
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (3)
- RG, 09.07.1921 - V 156/21
Urteilstatbestand. Scheckverkehr
Auszug aus BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51
Bei dieser Sachlage muss der Auffassung des Berufungsgerichts beigetreten werden, dass die Klägerin das Eigentum am Scheck erworben hat und zur Geltendmachung des Scheckanspruchs gegen den Beklagten aus eigenem Recht befugt ist (RGZ 102, 328 [332]; Breit Komm ScheckG Anh § 11, 4). - RG, 26.10.1921 - V 241/21
Verrechnungsscheck
Auszug aus BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51
Das wird vor allem der Fall sein, wenn das Ungewöhnliche des in Rede stehenden Geschäfts (vgl RGZ 103, 87 [90]) oder besondere Gründe in der Person des Veräusserers einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht und zu weiteren Nachforschungen veranlassen würde. - RG, 06.05.1927 - II 502/26
Wechselrechtlicher Begebungsvertrag
Auszug aus BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51
In dieser Hinsicht steht die Wahl der Rechtsform in dem Belieben der Beteiligten, mag auch ohne Vorliegen besonderer Umstände im einzelnen Fall die Annahme naheliegen, dass bei einem Einziehungsauftrag lediglich eine äussere Legitimationsübertragung vorgenommen ist (so für das Wechselrecht RGZ 117, 69).
- BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87
Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank
Ein Sicherungsinteresse des Auftragnehmers liegt u. a. dann vor, wenn das bei diesem geführte Konto des Auftraggebers bei der Übergabe des Schecks einen Debetsaldo aufweist (BGHZ 5, 293 [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]; BGH, Urteile vom 29. September 1969 - II ZR 51/67, WM 1969, 1320; vom 3. Dezember 1973 - II ZR 60/73, WM 1974, 171). - BGH, 03.02.1977 - II ZR 116/75
Ansprüche einer Bank aus einem Scheck
Eine Bank, die von ihrem Kunden einen Scheck zum Einzug hereinnimmt, erwirbt im allgemeinen an diesem Scheck ein Sicherungsrecht, wenn - wie üblich - vorgesehen ist, den Scheckbetrag dem Konto "Eingang vorbehalten" gutzuschreiben und den Kunden sogleich darüber verfügen zu lassen (Ergänzung zu BGHZ 5, 285).Dies setzt voraus, daß die Rechte aus dem Scheck übertragen worden sind (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 5, 285, 292; vom 3.12.1973 - II ZR 60/73, WM 1974, 171 unter 1 b; vom 11.11.1976 - II ZR 2/75, WM 77, 49, und vom 29.9.1969 - II ZR 51/67, LM WG Art. 18 Nr. 1 - für den Wechsel).
Im Schrifttum ist im Anschluß an das Urteil BGHZ 5, 285 die Auffassung vertreten worden, Voraussetzung für die Annahme eines eigenen Sicherungsinteresses und damit für die Begründung eines Sicherungstreuhandverhältnisses beim Scheckeinziehungsauftrag sei, daß das Konto des Kunden und Auftraggebers bei Übergabe des Schecks einen Schuldsaldo aufweise (…vgl. Baumbach/Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz 11. Aufl. Anh. nach Art. 28 ScheckG Anm. 13;… Baumbach/Duden HGB 22. Aufl. Anh. 2 nach § 406 Anm. zu Nr. 42 AGB der Banken;… wohl auch Canaris, HGB Großkommentar 3. Aufl. Anh. § 357 Bank Vertrags recht Anm. 290).
Die hier vertretene Ansicht steht nicht im Widerspruch zu der Senatsentscheidung in BGHZ 5, 285.
- BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91
Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …
Mit der Hereinnahme eines Inkassoschecks erwirbt eine Bank das Sicherungseigentum, zumindest ein Pfandrecht, wenn ein Schuldsaldo des Kunden wenigstens in Höhe der Schecksumme besteht (BGHZ 5, 285 (293) = NJW 1952, 819 = LM Art. 22 ScheckG Nr. 1; BGHZ 95, 149 (155) = NJW 1985, 2649 = LM § 15 KO Nr. 6; Canaris, in: Festschr.
- BGH, 11.11.1976 - II ZR 2/75
Erwerb von Sicherungseigentum an einem Scheck durch die mit der Einziehung …
Sicherungseigentum am Scheck erwirbt eine mit der Einziehung beauftragte Bank zumindest auch dann, wenn der Scheckeinreicher auf seinem Konto zwar über ein Guthaben verfügt, aber dennoch Schuldner der Bank ist, weil er der Bank für die Verbindlichkeiten eines anderen als Gesamtschuldner haftet (Ergänzung zu BGHZ 5, 285).Nach Nr. 42 Abs. 5 AGB verbleiben der Bank die scheckrechtlichen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrages des Schecks gegen den Kunden und jeden aus dem Papier Verpflichteten bis zur vollen Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos (vgl. BGHZ 5, 285, 292, 293;… ferner die SenUrt. v. 3.12.73 - II ZR 60/73, WM 1974, 171 unter 1 b und v. 29.9.69 - II ZR 51/67, LM WG Art. 18 Nr. 1 - für den Wechsel).
Zwar hat die Klägerin ein eigenes Sicherungsinteresse nur in Höhe der zu sichernden Schuld und muß sich darüber hinaus Einwendungen des Scheck verpflichteten aus der Person des Auftraggebers entgegenhalten lassen (vgl. BGHZ 5, 285, 292).
- BGH, 05.02.1962 - II ZR 141/60
Güterauslieferung und Konnossement
Das vom Berufungsgericht zutreffend gekennzeichnete Ermächtigungsindossament hat, wovon auch die Revision ausgeht, in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein für den Wechsel und den Scheck Anerkennung gefunden (RGZ 117, 69, 72 für den Wechsel; Jacobi, Wechsel- und Scheckrecht S. 648 f, 653; BGHZ 5, 285, 292 f [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]ür den Scheck).Ob die Parteien ein Ermächtigungsindossament oder eine treuhänderische Übertragung des Eigentums an der Urkunde und den Gütern sowie des Gläubigerrechts an den verbrieften Ansprüchen beabsichtigt haben, ist eine Frage der Auslegung des Parteiwillens, die unter Berücksichtigung der Interessenlage nach den Umständen vorzunehmen ist (BGHZ 5, 285, 292) [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51].
- BGH, 01.07.1985 - II ZR 155/84
Abgesonderte Befriedigung einer an die Einreicherbank abgetretenen …
Eine Bank, die von ihrem Kunden einen Wechsel zur Einziehung hereinnimmt, erwirbt im allgemeinen an diesem Wechsel ein eigenes Sicherungsrecht, wenn das Konto des Kunden im Zeitpunkt der Hereinnahme des Wechsels einen Debetsaldo aufweist (im Anschluß an BGHZ 5, 285 = NJW 1952, 819).Ein eigenes Sicherungsinteresse der Bank ist angenommen worden, wenn das Konto des Scheckeinreichers und Auftraggebers bei der Übergabe des Schecks einen Schuldsaldo aufweist (BGHZ 5, 293 [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]).
- BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88
Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck
Ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Bank besteht insbesondere, wenn - wie hier bei Unterstellung, daß der Auftrag namens der O KG erteilt wurde - das Konto des Kunden und Auftraggebers einen Schuldsaldo aufweist (BGHZ 5, 285; BGH, Urteil vom 11. November 1976 - II ZR 2/75, WM 1977, 49; BGHZ 69, 27; 95, 149, 154). - BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88
Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk …
Der Parteivortrag gibt Anlaß, diese Frage unter zwei Gesichtspunkten, nämlich einer fiduziarischen Rechtsübertragung zum Inkasso (vgl. hierzu BGHZ 5, 285, 292 f.;… siehe auch Canaris ZHR 151 (1987), 517, 537 m.w.Nachw. sowie Bankvertragsrecht 3. Aufl. 1988, Rdn. 752) und einer "Personenidentität" von I. und H. zu prüfen. - BGH, 22.11.1994 - XI ZR 86/94
Formwirksamkeit eines im Ausland zahlbaren Schecks
Diese Einwendung muß die Klägerin gegen sich gelten lassen, wenn sie trotz des Vollindossaments kein Sicherungseigentum, sondern nur die Stellung einer Einziehungsermächtigten erlangt hat (BGHZ 5, 285, 294).So liegt der Fall hier, da die Klägerin bei Hereinnahme des Schecks gegenüber der Scheckeinreicherin kein Sicherungsinteresse (vgl. dazu BGHZ 5, 285, 293; 69, 27, 29 ff.; 102, 68, 70) [BGH 19.10.1987 - II ZR 9/87]hatte.
- BGH, 07.12.1987 - II ZR 157/87
Anforderungen an Sorgfaltspflichten einer Bank bei Hereinnahme eines …
Die Feststellungen des Berufungsgerichts ergeben nicht, ob dem der Kreissparkasse A. erteilten Inkassoauftrag ein Sicherungstreuhandverhältnis oder eine Legitimationszession zugrunde gelegen hat (zu den Unterschieden vgl. BGHZ 5, 293 [BGH 26.03.1952 - II ZR 53/51]; 69, 27;… BGH Urt. vom 11. November 1976 - II ZR 2/75, WM 1977, 49). - BGH, 29.09.1969 - II ZR 51/67
Aufrechnung durch einseitige Erklärung gegen nicht fällige Wechselforderung - …
- BGH, 03.12.1973 - II ZR 60/73
Zurückbelastung eines Schecks nach Nichteinlösung - Scheckrechtlicher …
- OLG Koblenz, 31.07.2003 - 5 U 200/03
Voraussetzungen der treuhänderischen Haftung von Konkurs- und …
- BGH, 23.01.1958 - II ZR 166/56
Bareinlösung von Verrechnungsschecks
- BGH, 25.03.1970 - VIII ZR 202/69
Britische Order 14 und deutscher ordre public
- BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 88/63
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83
Einordnung einer unwiderruflichen Vereinbarung hinsichtlich einer Scheckübergabe …
- BGH, 04.07.1977 - II ZR 133/75
Inhaber eines Überbringerschecks - Überbringerscheck als Inhaberpapier - …
- BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Veruntreuung von Verrechnungsschecks durch AN, Sorgfaltspflichten einer Bank bei …
- BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1972 - II ZR 44/70
Wechselrechtsstreitigkeit in der Revision unter dem Aspekt der Prüfung der …
- BGH, 25.11.1968 - II ZR 17/67
Zulässigkeit eines Rückgriffs aus dem Scheck gegen die Ausstellerin - …
- BGH, 10.11.1960 - VII ZR 123/59
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 62/56
Rechtsmittel
- BGH, 02.06.1978 - V ZR 166/75
Klage auf Ersatz des Schadens aus einer Zwangsversteigerung - Rechtskraftwirkung …
- BGH, 07.07.1969 - II ZR 261/67
Herausgabe von Wertpapieren wegen bestehenden Eigentums - Bösgläubigkeit beim …
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