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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,703
BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69 (https://dejure.org/1971,703)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1971 - III ZR 181/69 (https://dejure.org/1971,703)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1971 - III ZR 181/69 (https://dejure.org/1971,703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 33
  • NJW 1971, 1986
  • MDR 1971, 994
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Danach war nur noch zu prüfen, ob der Kläger objektiv rechtswidrig (BGHZ 45, 58) oder aber "rechtmäßig" in Haft genommen und gehalten war.

    Gewiß knüpft grundsätzlich die Menschenrechtskonvention die Schadensersatzpflicht in Art. 5 MRK an objektiv rechtswidriges Verhalten, wobei die Rechtswidrigkeit sowohl an den innerstaatlichen Gesetzen als auch an den Bestimmungen der Konvention gemessen werden kann (BGHZ 45, 58/65).

    Im Gegenteil dazu läßt Art. 5 Abs. 3 MRK erkennen, daß in diesen Fällen weitere Bindungen für das innerstaatliche Recht eingeschaltet werden, die ein innerstaatlich gesetzmäßiges Vorgehen schon als konventionswidrig erscheinen lassen können, wie der Senat früher dargelegt hat (BGHZ 45, 58/65).

    Das Gesetz betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen schließt als Spezialregelung die Anwendung der Grundsätze zum Aufopferungsanspruch auf diesen Fall aus (BGHZ 45, 58).

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Und weiter: Wer sich aufgrund einer Täuschung zu einer Leistung verpflichtet und dafür eine gleichwertige Gegenleistung erhalten soll, ist allein durch die Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht ohne weiteres geschädigt; ein Schaden ist nur gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten, beispielsweise wenn der Verfügende die angebotene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck verwenden kann (BGHSt 16, 321).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Das gilt aber nicht ausnahmslos; denn nicht jeder Vermögensgegenstand hat für jedermann den gleichen Wert (BGHSt 16, 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] ).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und …

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Ein Anspruch aus Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB setzt in diesem Fall neben einer pflichtwidrigen Verurteilung Ke. nach § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB voraus, daß diese Pflichtverletzung mit einer im gerichtlichen Strafverfahren zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist; nur falls die Strafkammer mit Ke. Verurteilung eine Rechtsbeugung (§ 336 StGB) oder eine sonstige Straftat begangen hat, liegt diese Voraussetzung vor, weil dem Richter, der mit der Entscheidung einer Rechtssache eine an sich strafbare Handlung begeht, nur dann, wenn diese Entscheidung zugleich eine Rechtsbeugung ist, eine Strafe auch aus anderen Strafvorschriften droht (BGHSt 10, 294).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Denn aus den Gründen des Berufungsurteils ergibt sich, daß diese Indizien sachentsprechend beurteilt worden sind; auf die Einzelheiten dieser Indiztatsachen brauchte das Berufungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung nicht einzugehen (vgl. dazu BGHZ 3, 162/175).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    In der Revisionsinstanz darf nicht gerügt werden, das Berufungsgericht habe erst instanzliche Beweisanträge übergangen, wenn - wie hier - das Beweisangebot nicht ausdrücklich in der Berufungsinstanz wiederholt oder gerügt worden ist, daß dieser Beweis im ersten Rechtszug nicht erhoben worden ist (BGHZ 35, 103).
  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvR 520/70

    Gnadenwiderruf

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Selbst wenn Gnadenentscheidungen überhaupt nicht oder nur in ganz beschränktem Umfang nachprüfbar sind (vgl. BVerfG DRiZ 1971, 128), kann ein Betroffener Schadensersatzansprüche mit der Behauptung geltend machen, die Gnadenbehörde habe ihm gegenüber Amtspflichten verletzt.
  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65

    Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Dieser Zweck erfordert es, die Vorschrift auch auf richterliche Beschlüsse anzuwenden, wenn sie unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen ergehen, insbesondere den Beteiligten das rechtliche Gehör gewährt ist, und wenn sie einen Interessenwiderstreit durch Anwendung materieller Normen auf einen bestimmten konkreten Fall für eine Instanz - ganz oder teilweise - endgültig entscheiden (BGHZ 10, 55, 60 [BGH 21.05.1953 - III ZR 272/51] ; BGH NJW 1957, 1277; BGHZ 46, 106 [BGH 19.09.1966 - III ZR 92/65] ).
  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 28/64

    Amtsverhältnis eines Bundesministers zur Bundesregierung - Vertrauensverhältnis …

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Dabei ist entgegen den Ausführungen des Landgerichts klarzustellen, daß es im Bereich der Amtshaftung keinen "justizfreien Raum" und keine "injustiziablen Hoheitsakte" gibt (vgl. BGH Urt. v. 13. März 1967 - III ZR 28/64 = Warn 1967 Nr. 107/62).
  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51

    Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer

    Auszug aus BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
    Dieser Zweck erfordert es, die Vorschrift auch auf richterliche Beschlüsse anzuwenden, wenn sie unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen ergehen, insbesondere den Beteiligten das rechtliche Gehör gewährt ist, und wenn sie einen Interessenwiderstreit durch Anwendung materieller Normen auf einen bestimmten konkreten Fall für eine Instanz - ganz oder teilweise - endgültig entscheiden (BGHZ 10, 55, 60 [BGH 21.05.1953 - III ZR 272/51] ; BGH NJW 1957, 1277; BGHZ 46, 106 [BGH 19.09.1966 - III ZR 92/65] ).
  • BGH, 20.05.1957 - III ZR 8/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60

    Rechtswidrige Unfruchtbarmachung

  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 …

    Rn. 35 Das Richterspruchprivileg findet seinen Grund in den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, WM 2013, S. 815 ), die hier dafür sprechen, dass eine rechtskräftige Entscheidung durch einen Amtshaftungsprozess nicht erneut in Frage gestellt wird (vgl. dazu BGHZ 57, 33 ;… Leipold, JZ 1967, S. 737 ;… Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 34 Rn. 262 (Januar 2009);… ders. in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 839 Rn. 323;… Wieland, in: Dreier, GG, Bd. 2, 2. Aufl., 2006, Art. 34 Rn. 52).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder …

    Dabei ist bei innerstaatlicher Rechtswidrigkeit der Inhaftierung der Freiheitsentzug auch dann (mittelbar) konventionswidrig, wenn die Anforderungen der Konvention an die Voraussetzungen, unter denen (Untersuchungs-)Haft angeordnet werden kann, geringer sind als die der deutschen Strafprozessordnung (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 181/69, BGHZ 57, 33, 38;… Urteil vom 29. April 1993 aaO S. 270).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2020 - 4 U 52/18

    Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Verfahren durch leichtfertig erstattete …

    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55; 13, 142; 57, 33; 64, 347; 155, 306; BGH NJW 2005, 436).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozessverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so dass sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106; 50, 14; 57, 33, 45f.; 155, 306;… Staudinger/Schulze, BGB, 10. Aufl., § 839 Rdn. 38;… Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 839 Rdn. 65;… Papier/Shirvani, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 839 BGB Rdn. 325 f.).

  • OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05

    Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von …

    Aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 14.07.1991 (III ZR 181/69, BGHZ 57, 33 = NJW 1971, 1986) ergebe sich, dass zwar eine fehlerhafte Entscheidung des Amtsgerichts Waiblingen vorgelegen habe, diese aber auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg im Sinne des Art. 5 EMRK getroffen worden sei.

    - sie auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im innerstaatlichen Recht beruht, nach innerstaatlichem Recht "rechtmäßig" ist (BGHZ 57, 33 [38] = NJW 1971, 1986), .

    Die Vollstreckung einer Freiheitsentziehung verstoße nicht gegen die EMRK, selbst wenn fahrlässig Verfahrensverstöße oder Rechtsfehler begangen worden seien (BGHZ 57, 33 [43] = NJW 1971, 1986 [1987]).

    Dem entsprechend wird ausgeführt, eine fehlerhafte Anwendung von (innerstaatlichen) Vorschriften über die Inhaftierung begründe abgesehen vom Fall der Willkür keine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (OLG Hamm NJW 1989, 1547 unter Hinweis auf EGMR NJW 1987, 3066 [3067] = EugRZ 1987, 101; BGHZ 57, 33 [43] = NJW 1971, 1986 [1989];;… Peukert, a.a.O., Rdnr. 28, 29: "nur die Aufgabe einer Missbrauchs-, beziehungsweise Willkürkontrolle"; Trechsel EuGRZ 1980, 520).

    Ein Verstoß gegen das nationale Recht ist auch ein Verstoß gegen Art. 5 EMRK (BGHZ 57, 33 [41 f.] = NJW 1971, 1986 [1988]: "Gewiss knüpft grundsätzlich die Menschenrechtskonvention die Schadenersatzpflicht in Art. 5 MRK an objektiv rechtswidriges Verhalten, ..."; EGMR EuGRZ 1979, 653 f.; KG StV 1992, 584; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.01.2004, 6 W 112/03 {n.v.};… Peukert, a.a.O, Rdnr. 24, 29; Seebode, NStZ 1989, 328 [329]).

    (6) Das Urteil des BGH vom 14.07.1971 (III ZR 181/69; BGHZ 57, 33 [42 f.] = NJW 1971, 1986) führt zwar den Vorrang innerstaatlichen Rechts aus und verneint für den Fall der Strafhaft einen Schadenersatzanspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK, wenn der dem Urteil zugrunde gelegte Sachverhalt den Strafausspruch rechtfertigt und dieser Sachverhalt mit der nach rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen gebotenen Sorgfalt ermittelt wurde.

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Die Inhaftierung des Klägers war aber zeitweise innerstaatlich rechtswidrig, so daß der Freiheitsentzug (mittelbar) konventionswidrig war, auch wenn die Anforderungen der Konvention an die Voraussetzungen, unter denen Untersuchungshaft angeordnet werden kann, geringer sind als die der deutschen Strafprozeßordnung (vgl. Senatsurteil BGHZ 57, 33 (38)).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger …

    In ähnlichem Sinne hat auch der erkennende Senat bereits entschieden, dass dann, wenn ein deutsches Strafurteil vollstreckt wird, das nach deutschem Recht vollstreckbar ist, die Vollstreckung rechtmäßig ist, auch wenn das Urteil unrichtig ist, weil etwa der Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt ist, die Rechtsanwendung Fehler aufweist oder Verfahrensverstöße unterlaufen sind, solange diese Fehler nach den innerstaatlichen Vorschriften nicht zur Beseitigung des Urteils führen können oder geführt haben (Senatsurteil BGHZ 57, 33, 42 f).

    Dies gilt sogar dort, wo die innerstaatlichen Anforderungen an eine Freiheitsentziehung strenger sind als die in der Konvention selbst festgelegten (Senatsurteile BGHZ 122, 268, 270; 57, 33, 38).

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

    "Urteile" sind danach auch alle diejenigen in Beschlußform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" darstellen (BGHZ 10, 55, 60; 13, 142, 143 ff; 57, 33, 45; 64, 347, 352; aus der neuesten Rechtsprechung siehe insbesondere Senatsurteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 326/02 = BGHZ 155, 306 = NJW 2003, 3052).

    Dies sind Entscheidungen, die in einem Erkenntnisverfahren, d.h. einem Verfahren über den Bestand von Rechten, das Prozeßverhältnis abschließen oder wenigstens die Instanz beenden, und zwar unter Selbstbindung des Gerichts, so daß sie also nicht nur formeller, sondern auch materieller Rechtskraft fähig sind, und die ferner einem Urteil im technischen Sinne in allen wesentlichen Voraussetzungen - Gewährung des rechtlichen Gehörs, gegebenenfalls Erhebung von Beweisen, Begründung des Spruchs - gleichzusetzen sind (BGHZ 46, 106 f; 50, 14; 57, 33, 45 f; 64, 347; 155, 306;… s. zum Ganzen zusammenfassend Staudinger/Wurm, BGB 13. Bearb. [2002] § 839 Rn. 322, 328).

  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 4 U 56/12

    Amtshaftung: Unterlassen einer Verfügung der unverzüglichen Zustellung des …

    Die Vorschrift dient primär der Rechtssicherheit und der Erhaltung des durch ein Urteil geschaffenen Rechtsfriedens (BGHZ 57, 33 [45];… Staudinger, a.a.O.).

    Während die Rechtsprechung des Reichsgerichts nur solche Entscheidungen als "Urteil" im Sinne des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB angesehen hat, die aufgrund mündlicher Verhandlung den Rechtsstreit für die Instanz ganz oder teilweise beendeten (RGZ 170, 333 [338]; RGZ 156, 44; RGZ 116, 90), stellt die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr auf die formale Bezeichnung als "Urteil" ab, sondern definiert als Urteile auch alle diejenigen in Beschlussform ergehenden Entscheidungen, die "urteilsvertretende Erkenntnisse" enthalten (BGHZ 64, 347; BGHZ 57, 33 [45]; BGHZ 36, 379 [384]; BGHZ 13, 144; BGHZ 10, 55 [60];… Staudinger, a.a.O. Rn. 324).

  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Er knüpft an objektiv rechtswidriges Verhalten an, wobei die Rechtswidrigkeit nicht nur an den Bestimmungen der MRK, sondern auch dem innerstaatlichen Recht zu messen ist (BGHZ 45, 58, 65/66; 57, 33, 41/42).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem …

    Dabei ist bei innerstaatlicher Rechtswidrigkeit der Inhaftierung der Freiheitsentzug auch dann (mittelbar) konventionswidrig, wenn die Anforderungen der Konvention an die Voraussetzungen, unter denen (Untersuchungs-) Haft angeordnet werden kann, geringer sind als die der deutschen Strafprozessordnung (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 181/61, BGHZ 57, 33, 38;… Urteil vom 29. April 1993 aaO S. 270).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 339/12

    Entschädigungsanspruch eines Gefangenen wegen Unterbringung in einem …

  • OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 24/98

    Verkehrsunfall - Mitnahme eines Betrunkenen - Haftung

  • OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) …

  • BGH, 30.06.1972 - V ZR 144/70

    Verwerfen und Zurückweisen einer Revision - Geltendmachung eines Anspruchs auf …

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