Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1972 - IV ZB 78/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 59, 261
- NJW 1972, 2177
- MDR 1973, 38
- JR 1973, 116
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.1971 - IV ZB 52/70
Ehename der Frau
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- BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78
Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe
Dabei handelt es sich nicht nur um eine formale Einreihung; der Namenserwerb durch Geburt hat auch einen sachlichen Bezug zum Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kind (BGHZ 59, 261, 263 f).Es ist für das deutsche internationale Privatrecht - das keine ausdrückliche Kollisionsnorm für das Namensrecht enthält - im Grundsatz anerkannt, daß sich das Namensrecht als eigenes und selbständiges Persönlichkeitsrecht nach dem Recht des Staates bestimmt, dem der Namensträger angehört (BGHZ 56, 193, 195 [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70]; 59, 261, 262 f, jeweils m.w.N.).
Nach diesen Grundsätzen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bisher dem Personalstatut vorrangige Bedeutung eingeräumt worden für den Ehenamen in einer gemischt-nationalen Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (BGHZ 56, 193 [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70]; 72, 163) und für den Familiennamen eines Kindes im Falle der Einbenennung nach § 1618 BGB (BGHZ 59, 261).
- BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80
Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung …
Für das deutsche internationale Privatrecht ist im Grundsatz seit jeher anerkannt, daß sich der Name einer Person nach dem Recht des Staates beurteilt, dem der Namensträger angehört (BGHZ 56, 193, 195 [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70]; 59, 261, 262 f.; jeweils m.w.N.).Nach BGHZ 59, 261 ist nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen, ob eine Einbenennung (§ 1618 BGB) wirksam ist.
- BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81
Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers
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- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 82/84
Familienrechtlicher Status eines Kindes nach französischem Recht; Beurteilung der …
Die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf Kinder zugeschnitten, deren Status als ehelich oder nichtehelich bereits feststeht (s. BGHZ 73, 370, Familienname eines ehelichen, und BGHZ 59, 261, Einbenennung eines nichtehelichen Kindes), betrifft jedoch nicht schon die Frage, ob das Kind namensrechtlich als ehelich oder als nichtehelich zu behandeln ist. - BGH, 28.02.1973 - IV ZR 146/72
Feststellung der Vaterschaft eines Ausländers
Für sie kann vielmehr weiterhin die bisherige Kollisionsregel gelten, wonach sich die Rechtsbeziehungen zwischen nichtehelichem Kind und Vater nach dem Heimatrecht des Vaters bestimmen, soweit nicht deutsches Recht anwendbar ist (wie für die Einbenennung im Falle deutscher Staatsangehörigkeit des Kindes, vgl. BGHZ 59, 261, oder für das Erfordernis der Zustimmung zur Legitimation nach Art. 22 Abs. 2 EGBGB). - BGH, 19.03.1975 - IV ZB 28/74
Anerkennung der Vaterschaft durch einen Ausländer
Namensrechtliche Nachteile entfallen für das Kind, wenn die Tendenz weiter verfolgt wird, das Namensrecht nach dem Personalstatut des Namensträgers zu beurteilen (vgl. BGHZ 56, 193, 195, 199; 59, 261, 264; Wengler StAZ 1973, 205, 211;… auch insoweit für Mutterrecht Raape IPR 5. Aufl. S. 369). - BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86
Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine …
Nach jetzt herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum richtet sich der Name einer Person grundsätzlich nach deren Personalstatut (BGHZ 56, 193 [BGH 12.05.1971 - Iv ZB 52/70]/195; 59, 261/262 ff.; 72, 163/165; 73, 370/374; BGH FamRZ 1983, 878/879; BGHZ 90, 129/139; … - BGH, 07.12.1977 - IV ZB 30/77
Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft zweier Kinder - Ehelichkeit von …
So bestimmen sich Statthaftigkeit und Wirksamkeit einer Einbenennung mangels abweichender deutscher Kollisionsnormen nach dem Personalstatut des Einzubenennenden (BGHZ 59, 261). - OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 31/79
Berichtigung eines Namenseintrags im Geburtenbuch; Zulässigkeit der Eintragung …
Es sei für das deutsche internationale Privatrecht - das keine ausdrückliche Kollisionsnorm für das Namensrecht enthalte - im Grundsatz anerkannt, daß sich das Namensrecht als eigenes und selbständiges Persönlichkeitsrecht nach dem Recht des Staates bestimme, dem der Namensträger angehöre (BGH NJW 1971, 1516 und NJW 1972, 2177). - BGH, 19.03.1975 - IV ZB 34/74
Beurkundung eines Vaterschaftsanerkenntnisses bei Abgabe nach Heimatrecht des …
Namensrechtliche Nachteile entfallen für das Kind, wenn die Tendenz weiter verfolgt wird, das Namensrecht nach dem Personalstatut des Namensträgers zu beurteilen (vgl. BGHZ 56, 193, 195, 199; 59, 261, 264; Wengler StAZ 1973, 205, 211;… auch insoweit für Mutterrecht Raape IPR 5. Aufl. S. 369). - BGH, 05.07.1974 - IV ZB 20/74
Namenserteilung durch den Vater eines nichtehelichen Kindes - Geltung deutschen …
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