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   BGH, 05.05.1952 - IV ZA 36/51   

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https://dejure.org/1952,454
BGH, 05.05.1952 - IV ZA 36/51 (https://dejure.org/1952,454)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1952 - IV ZA 36/51 (https://dejure.org/1952,454)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1952 - IV ZA 36/51 (https://dejure.org/1952,454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufgreifen des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshofs, wenn in einer zulässig beim Reichsgericht eingelegten Revision keine Endentscheidung ergangen ist - Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofes - Ausser Tätigkeitsetzen des Reichsgerichts durch Einrichtung der ...

  • opinioiuris.de

    Reichsgerichtrevision beim BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 64
  • NJW 1952, 937
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.04.1948 - ZS 1/48
    Auszug aus BGH, 05.05.1952 - IV ZA 36/51
    Die Frage der Aufhebung des Reichsgerichts war anlässlich der Errichtung des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone Gegenstand der Erörterung und sehr umstrittene Gegen die Annahme, dass das Reichsgericht als Gerichtsanstalt weggefallen sei, hat sich vor allem Schmidt-Ernsthausen in DRZ 1948, 225 und NJW 1949, 42 gewandt, während den gegenteiligen Stand punkt Lüders in DRZ 1948, 273 und der OGH selbst in MDR 1948, 139 [OGH Köln 15.04.1947 - ZS 1/48] vertreten haben.
  • BGH, 11.11.1955 - V ZR 82/54

    Rechtsmittel

    Damit war das Reichsgericht endgültig aufgehoben (BGHZ 6, 64, 66 [BGH 05.05.1952 - IV ZA 36/51]; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1952 - V ZR 103/50 - und vom 2. Juli 1954 - V ZR 46/53).

    Der Bundesgerichtshof hat (BGHZ 6, 64 [BGH 05.05.1952 - IV ZA 36/51]) bereits entschieden, daß für zuletzt beim Reichsgericht anhängige, nicht mehr zu Ende geführte Revisionsverfahren die Bestimmung des Art. 8 III des Vereinleitlichungsgesetzes (= Art. 4 Nr. 41 des Berliner Gesetzes) keine Überleitung dieser Verfahren auf den Bundesgerichtshof zulasse.

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

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  • BGH, 02.07.1954 - V ZR 46/53

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht habe infolge des Gesetzes Nr. 2 der MilReg für Deutschland und des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 endgültig zu bestehen aufgehört (BGHZ 6, 64 f).

    Fehlte es nach dem Inkrafttreten des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 und des Rechtsmittelgesetzes dauernd an einem Revisionsgericht für die vor Inkrafttreten dieser Gesetze erlassenen Urteile, so ist spätestens zu diesem Zeitpunkt das landgerichtliche Urteil des Vorprozesses rechtskräftig geworden (BGHZ 6, 64 [69]).

  • BGH, 19.12.1952 - V ZR 103/50

    Rechtsmittel

    Für den Bereich der Stadt Berlin (-West), wo ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen zu dieser Frage nicht ergangen sind, ist der IV. Senat des Bundesgerichtshofs zum selben Ergebnis gelangt (Beschl vom 5. Mai 1952 BGHZ 6, 64).

    Art. 8 III Nr. 88 des Vereinheitlichungsgesetzes sollte lediglich den Inhalt gesetzlicher Vorschriften an die auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung durch den Wegfall des Reichsgerichts und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und die Errichtung des Bundesgerichtshofs geschaffene Lage anpassen, betrifft aber, wie bereits der IV. Zivilsenat in der oben erwähnten Entscheidung (BGHZ 6, 64) ausgeführt hat, nicht die Überleitung anhängiger Verfahren auf den Bundesgerichtshof.

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 68/52

    Enteignung zwecks Wohnungsbau

    Diese Erledigungserklärung hatte nur feststellende Bedeutung und ließ es insoweit bei der trotz einer nach bisherigen Bestimmungen wirksamen Anfechtung als rechtskräftig geltenden Entscheidung des Oberlandesgerichts bewenden (BGHZ 6, 64 [68]).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 32/53

    Rechtsmittel

    Wie dieser wiederholt ausgesprochen hat (Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Mai 1952 BGHZ 6, 64 [BGH 05.05.1952 - IV ZA 36/51] [65] und Urteil des V. Zivilsenats vom 19. Dezember 1952 V ZR 103/50 [S. 9]), sollte die genannte Bestimmung lediglich den Inhalt gesetzlicher Vorschriften an die durch das Rechtseinheitsgesetz geschaffene Rechtslage anpassen; mit der Überleitung von Verfahren auf den Bundesgerichtshof befaßt sie sich jedoch nicht.
  • BGH, 19.12.1952 - V ZR 104/50

    Rechtsmittel

    Für Berlin, wo gesetzliche Vorschriften fehlen, hat das Kammergericht ausgesprochen, daß es keine Bedenken trage, beim Reichsgericht eingelegte, aber nicht mehr durchgeführte Revisionen gegen landgerichtliche Urteile wieder als Berufung zu behandeln (Urteil vom 29. November 1946 GRUR 1948 S 213), im Gegensatz zu den zum Reichsgericht eingelegten Revisionen gegen Urteile des Kammergerichts selbst, für die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof verneint hat (BGHZ 6, 64).
  • BGH, 19.01.1954 - I ARZ 189/53

    Rechtsmittel

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits die Fortführung eines beim Reichsgericht anhängig gemachten, aber nicht mehr entschiedenen Revisionsverfahrens abgelehnt (Urteil vom 5. Mai 1952, BGHZ 6, 64 [BGH 05.05.1952 - IV ZA 36/51]), während der V. Zivilsenat darüber hinaus auch die Anträge auf Ergänzung (§ 319 ZPO) und Berichtigung (§ 321 ZPO) eines unvollständigen Urteils des Reichsgerichts zurückgewiesen hat (Urteil vom 19. Dezember 1952 - V ZR 103/50 -), und zwar letztere wegen ihres engen Zusammenhanges mit dem vorausgegangenen Erkenntnisverfahren.
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