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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1974 - III ZR 11/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,385
BGH, 28.01.1974 - III ZR 11/72 (https://dejure.org/1974,385)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1974 - III ZR 11/72 (https://dejure.org/1974,385)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1974 - III ZR 11/72 (https://dejure.org/1974,385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme von Grundstücken durch den Bau einer Autobahn - Entschädigung der Wertminderung der Grundstücke nach Enteignungsgrundsätzen - Anforderungen an die rechtliche Sicherung der Rechtsposition der Verkehrswerte von Grundstücken - Festlegung der Qualität eines ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 14 GG; § 8 PrEnteigG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 8
    Keine Enteignungsentschädigung bei Wertminderung eines Grundstücks durch den Bau einer Autobahn in der Nachbarschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 96
  • NJW 1974, 637
  • MDR 1974, 474
  • DVBl 1974, 678
  • DB 1974, 818
  • DÖV 1974, 532
  • BauR 1974, 122
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 11/72
    Diese höhere Bewertung im Verkehr mag die Qualität des Grundstücks mitbestimmen (BGHZ 39, 198 ff); jedoch gibt eine Qualität, die allein auf einem über dem Wert (Preis) reinen Ackerlandes hinausgehenden Verkehrswert beruht, dem Eigentümer nicht die Recht sposition, daß er gegen eine Minderung des Verkehrswertes, die allein auf der Abnahme der Bauerwartung beruht, rechtlich gesichert wäre, mithin schon die Verringerung der Bebauungserwartung und das darauf beruhende Sinken des Verkehrswertes als eine Beeinträchtigung seiner durch Art. 14 GrundG geschützten Rechtsposition zu werten wären.
  • BGH, 04.10.1973 - III ZR 138/71

    Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Teilgrundstücks für …

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 11/72
    Das hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits eingehend in seinem - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen - Urteil vom 4. Oktober 1973 - III ZR 138/71 (NJW 1973, 2283 = WM 1973, 1338) dargelegt, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Entscheidung verwiesen werden kann.
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    Durch die Eigentumsgarantie werden nur Rechtspositionen geschützt, nicht aber bloße Aussichten und Erwartungen (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255; 62, 96, 98 f;… s. auch Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 2. Aufl. S. 30, 35 mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch ist zu berücksichtigen, daß der Minderwert des dem Eigentümer verbliebenen Restbesitzes bei der Entschädigung unberücksichtigt bleibt, soweit er auf Umständen beruht, die unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten irrelevant sind (Senatsurteile in BGHZ 62, 96, 100; 61, 253).

    Der erkennende Senat hat daher in der bereits genannten Entscheidung BGHZ 62, 96, 98 hervorgehoben, daß ein einen Entschädigungsanspruch begründender Enteignungstatbestand nicht schon dann gegeben ist, wenn eine Maßnahme von hoher Hand irgendwelche dem Eigentümer nachteilige Auswirkungen gehabt hat, sondern erst dann, wenn der Eigentümer in seiner aus seinem Eigentum sich ergebenden Rechtsposition betroffen und beeinträchtigt worden ist.

    Hiernach gründet sich die über "reines" Ackerland hinausgehende Bewertung des Besitzes auf Aussichten und Erwartungen, die sich - auch infolge hoheitlicher Maßnahmen - zerschlagen können, ohne daß der Eigentümer dadurch in einer Rechtsposition betroffen wird (Senatsurteil in BGHZ 62, 96, 99; s. oben zu II 3).

  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73

    Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers

    Soweit die Stadt geltend macht, die beanspruchte Fläche habe für die Eigentümerin nicht die Rechtsposition eines Grundbesitzes von der "Qualität Bauerwartungsland" besessen, vermag sie sich auch nicht auf das Senatsurteil vom 28. Januar 1974 - III ZR 11/72 - (BGHZ 62, 96 = NJW 1974, 637) zu stützen.
  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 41/75

    Erreichen einer Wertminderung durch die Verringerung des Grundbesitzes - Schutz …

    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (BGHZ 61, 253, 255/6; 62, 96, 99/100; 64, 382, 390, 392 ff; BGH WM 1976, 1064; Senatsurteil vom 10. März 1977 - III ZR 195/74).

    Das gilt auch, wenn dieser Vorgang auf Maßnahmen von hoher Hand zurückgeht (BGHZ 62, 96, 99 und 64, 382, 394).

  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73

    Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung

    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255, 256; 62, 96, 99, 100; 64, 382, 390, 392 ff).

    Das gilt auch, wenn dieser Vorgang auf Maßnahmen von hoher Hand zurückgeht (Senatsurteile in BGHZ 62, 96, 99 und 64, 382, 394).

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 114/80

    Enteignungsfähigkeit von Rechten des Mieters

    14 GG schützt grundsätzlich nur konkrete subjektive Rechtspositionen, die einem Rechtsträger bereits zustehen, nicht dagegen Chancen und Aussichten, auf deren Verwirklichung ein rechtlich gesicherter Anspruch nicht besteht (BVerfGE 25, 112, 121; 45, 63, 81; 52, 1, 27; Senatsurteile BGHZ 50, 284, 290; 62, 96, 99; 64, 382, 392 f; 66, 173, 176; 80, 360 = WM 1981, 997, 998; vom 8. Oktober 1981 - III ZR 6/80 - und vom 3. Dezember 1981 - III ZR 55/80; Kreft, WM 1977 Sonderbeilage Nr. 2 S. 3).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 161/76

    Denkmalschutz und Enteignung

    Der erkennende Senat hat daher ausgesprochen, daß ein einen Entschädigungsanspruch begründender Enteignungstatbestand nicht schon dann gegeben ist, wenn eine Maßnahme von hoher Hand irgendwelche dem Eigentümer nachteilige Auswirkungen hat, sondern erst dann, wenn der Eigentümer in seiner aus seinem Eigentum sich ergebenden Rechtsposition betroffen und beeinträchtigt worden ist (BGHZ 62, 96, 98; 64, 382, 392/3).
  • BGH, 10.03.1977 - III ZR 195/74

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Geländen die im Außenbereich liegen - …

    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255, 256; 62, 96, 99, 100; 64, 382, 390, 392 ff.; 66, 173, 176; Senatsurteil vom 12. Februar 1976 - III ZR 184/73 = WM 1976, 1064 = DVBl 1976, 774).

    Das gilt auch, wenn dieser Vorgang auf Maßnahmen von hoher Hand zurückgeht (Senatsurteile in BGHZ 62, 96, 99; 64, 382, 394; 66, 173, 177).

  • BGH, 12.02.1976 - III ZR 184/73

    Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks - Wertminderung infolge des …

    Daraus folgt: Ein Enteignungstatbestand ist nicht bereits dann, wenn eine Maßnahme von hoher Hand irgendwelche nachteiligen Auswirkungen für den Eigentümer gehabt hat, vielmehr erst dann gegeben, wenn der Eigentümer in seiner aus dem Eigentum sich ergebenden Rechtsposition betroffen und beeinträchtigt worden ist (BGHZ 62, 96, 98 ff; 64, 382, 390, 392 ff).

    Zukünftige Entwicklungen und Erwartungen haben außer Betracht zu bleiben, soweit ihnen das materielle Baurecht nicht bereits Rechnung getragen hat (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 62, 96, 98 f; 63, 240, 246/247; WM 1976, 591, 592).

  • BGH, 01.12.1977 - III ZR 130/75
    Da diese Erwartung keine vom Schutz des Art. 14 GG umfaßte Rechtsposition des Beklagten zu begründen vermag, ist das Schwinden des auf diese Erwartung begründeten Verkehrswertes kein Enteignungstatbestand (vgl. BGHZ 62, 96, 98 f .; 64, 382, 390).

    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (BGHZ 61, 253, 255/6; 62, 96, 99/100; 64, 382, 390, 392 ff; BGH WM 1976, 1064; 1977, 624/5 und 1149/50).

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 91/77

    Entschädigung wegen Minderung des Bodenwertes der Restflächen eines Flurstücks - …

    Jedoch ist zu berücksichtigen, daß der Minderwert des dem Eigentümer verbliebenen Restbesitzes bei der Entschädigung unberücksichtigt bleibt, soweit er auf Umständen beruht, die unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten irrelevant sind (BGHZ 64, 382, 392; 62, 96, 100; 61, 253).

    Der erkennende Senat hat deshalb ausgesprochen, daß ein einen Entschädigungsanspruch begründender Enteignungstatbestand nicht schon dann gegeben ist, wenn eine Maßnahme von hoher Hand irgendwelche dem Eigentümer nachteilige Auswirkungen hat, sondern erst dann, wenn der Eigentümer in seiner aus seinem Eigentum sich ergebenden Rechtsposition betroffen und beeinträchtigt worden ist (BGHZ 62, 96, 98).

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 141/80

    Berechnung der Eintschädigung bei Enteignung eines Pachtrechts

  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 60/73

    Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität

  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die …

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 224/86

    Entschädigung für Abbau eines Basaltvorkommens

  • BGH, 15.03.1979 - III ZR 3/78

    Entschädigungsanspruch wegen aus Landschaftsarbeiten resultierenden Schäden im …

  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 59/73

    Enteignungsentschädigungsanspruch in Form eines Übernahmeanspruchs bei …

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 121/75

    Nachbargrundstück - Austrocknung - Kanalisationsanlage - Grundwasserstand

  • BGH, 02.06.1980 - III ZR 148/78

    Enteignungsrechtliche Qualität von Grundstücken - Entschädigung abgetretener …

  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 36/75

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 24.04.1978 - III ZR 105/75

    Teilweiser Entzug eines Flurstücks als enteignender Eingriff in den …

  • BGH, 09.05.1979 - III ZR 11/78

    Entschädigung eines eingetretenden Vermögensschadens der Gemeinde wegen …

  • OLG Bremen, 09.08.1978 - U (B) 2/77

    Anpassung an geänderten Quadratmeter-Preis; Übernahmeanspruch bei Erwerb nach …

  • OLG Bremen, 24.05.1978 - 3 U 92/77

    Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen; Substanzentziehung des Eigentums durch …

  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 142/73

    Anspruch auf Übernahme eines als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Grundstücks …

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