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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,343
BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75 (https://dejure.org/1976,343)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1976 - VII ZR 190/75 (https://dejure.org/1976,343)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1976 - VII ZR 190/75 (https://dejure.org/1976,343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mängelbeseitigung - Hemmung der Verjährung - Verjährung - Verjährungshemmung - Prüfung des gerügten Mangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 639 Abs. 2
    Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 367
  • NJW 1976, 1447
  • MDR 1976, 922
  • VersR 1976, 939
  • DB 1976, 1424
  • BauR 1976, 361
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von …

    Das schriftliche Nachbesserungsverlangen unterbricht daher nicht nur die Verjährung des Nachbesserungsanspruchs, sondern auch die der übrigen Gewährleistungsrechte ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall überhaupt eine Mängelbeseitigung in Betracht kommt (BGHZ 62, 293, 295, 297; 66, 367, 370).
  • BGH, 07.10.1982 - VII ZR 334/80

    Begriff der Prüfung eines Mangels

    Der Senat hat in BGHZ 66, 367, 369 [BGH 31.05.1976 - VII ZR 190/75] dargelegt, daß der besondere Hemmungsgrund des § 639 Abs. 2 BGB in seiner gesamten Ausgestaltung auf die beim Werkvertrag nach § 633 Abs. 2 BGB gesetzlich vorgeschriebene Nachbesserungspflicht des Unternehmers zurückgeht, ohne daß es darauf ankommt, ob das herzustellende Werk im konkreten Fall auch nachbesserungs fähig ist.

    Das gilt auch für Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB (vgl. auch BGHZ 66, 367, 370 [BGH 31.05.1976 - VII ZR 190/75]/371).

    Da es für den Eintritt der Verjährungshemmung nach § 639 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserungsfähigkeit des Werkes nicht ankommt (vgl. BGHZ 66, 367, 369 f) [BGH 31.05.1976 - VII ZR 190/75], war die Verjährung der von den Klägern geltend gemachten Ansprüche ab Ende Juli 1976 gehemmt.

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Vielmehr ist es im Interesse der Rechtssicherheit geboten, daran festzuhalten, daß grundsätzlich nur der Versicherer durch seine schriftliche Entscheidung die für den Direktanspruch geltende Verjährungsfrist wieder in Lauf setzen kann (vgl. auch zur Verjährungshemmung nach § 639 Abs. 2 BGB BGHZ 66, 367).

    Die Versicherer müssen zwar an einem möglichst baldigen Eintritt der Verjährung interessiert sein, u m den Versicherungsfall abzuschließen, haben es aber nach der vom Gesetz getroffenen Regelung selbst in der Hand, die Hemmung der Verjährung zu beenden, wenn der Geschädigte die Verhandlungen ungebührlich lange hinauszieht (vgl. dazu auch BGHZ 66, 367 ff).

  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; NJW 1974, 1187).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Da Nr. 6 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Beklagten u.a. deren Gewährleistungspflicht neben der Minderung auf Nachbesserung beschränkt und auf letztere, auch wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, § 639 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung findet (BGHZ 39, 287, 292 [BGH 22.05.1963 - VIII ZR 49/62];… Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 17 m.w.Nachw.), war die Verjährung so lange gehemmt, bis die Beklagte, die sich auf Wunsch der Klägerin zu einer Prüfung des Vorhandenseins der Mängel und einer Erörterung ihrer etwaigen Erstattungspflicht bereit erklärt hatte, die Nachbesserung bzw. Schadensersatzleistung endgültig ablehnte; das galt unabhängig davon, ob im vorliegenden Fall die an sich vorgesehene Nachbesserung überhaupt möglich war (BGHZ 66, 367).
  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 365/82

    Zurückweisung der Ansprüche durch den Reiseveranstalter

    In Anlehnung an die werkvertragliche Bestimmung des § 639 Abs. 2 BGB, die bisher im Reiserecht herangezogen wurde (BGHZ 66, 367, 371), wird die Verjährung so lange gehemmt, wie der Reiseveranstalter die Ansprüche des Reisenden prüft (vgl. Rechtsausschuß des Bundestags zum Entwurf eines Reisevertragsgesetzes, BT-Drucks. 8/2343 S. 11 r.Sp.;… Eberle, Der Reisevertrag, 2. Aufl., S. 86; ders. Betrieb 1979, 341, 346;… Erman/Seiler aaO, § 651 g Rdn. 5).

    Während dieses Zeitraums soll der Reisende nicht gezwungen sein, zur Vermeidung der Verjährung gegen den Veranstalter Klage zu erheben und damit eine gütliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu erschweren (vgl. auch BGHZ 66, 367, 370 m.N.; BGH NJW 1983, 162, 163).

  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79

    Großwildjagd in Afrika - Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2 …

    Der auf eine Pauschalreise gerichtete Vertrag, wie ihn die Parteien geschlossen haben, ist Werkvertrag (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; BGH NJW 1974, 1187).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266 …

    Der Reisevertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisendem hat Werkvertragscharakter (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 371).
  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83

    Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags

    Andererseits hat der Senat in Fällen, in denen der Anweisungsempfänger bei Empfang der Zahlung das Fehlen einer wirksamen Anweisung oder den Widerruf der Anweisung gekannt hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Anweisungsempfänger bejaht (vgl. BGHZ 66, 362; 66, 372 [BGH 31.05.1976 - VII ZR 190/75]; 67, 75 [BGH 01.07.1976 - VII ZR 143/75]; 87, 393, 396 [BGH 16.06.1983 - VII ZR 370/82]; 88, 232, 235 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 47/83]/236).
  • OLG Köln, 24.11.1994 - 18 U 101/94

    Hemmung der Verjährungsfrist

    Rn. 45 Diese Vorschrift findet auf Kaufverträge entsprechende Anwendung, wenn die Parteien im Rahmen der Gewährleistung vorrangig einen Nachbesserungsanspruch des Käufers vereinbart haben (BGH NJW 88, 254; BGH NJW 76, 1447 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1977 - VII ZR 282/75

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen - Mangel infolge Wasserdurchlässigkeit …

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