Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis - Recht des Arztes auf Eigenliquidation - Bezüge für die hauptamtliche Tätigkeit als beamteter Chefarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
- BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
Papierfundstellen
- BGHZ 7, 1
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Insoweit hat der Senat die auch vom Kläger im ersten Rechtszug aufgeworfene Frage, ob die Verordnung deshalb ungültig ist, weil sie nicht von allen Mitgliedern der Regierung unterschrieben worden ist, bereits in BGHZ 2, 117 [127] dahin entschieden, dass zu diesem Punkt die gelegentlich auch in Rechtsprechung und Schrifttum geäusserten formellen Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit der Sparverordnung unbegründet sind.Damit ist aber den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2c UmstG genügt, denn die Grenze der Ermächtigung des § 27 Abs. 2c UmstG liegt hinsichtlich der Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen nicht bei der objektiven Nützlichkeit oder Eignung einer Massnahme für diesen Zweck, sondern darin, ob die Massnahme der Landesregierung im Hinblick auf diesen Zweck geboten erschienen ist und erscheinen konnte (BGHZ 2, 117 [129]; 324 [329]; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1951 - III ZR 75/51 - S 7 und 8).
Es bedarf auch weiter nicht der Entscheidung der Streitfrage (vgl Zusammenstellung bei Mallmann DRZ 1950, 411), ob der Gleichheitsgrundsatz nur verletzt ist, wenn weder Willkür noch Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl BGHZ 2, 117 [130]) oder schon dann, wenn "gleichliegende Tatbestände, die aus der Natur der Sache heraus und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Behandlung erfordern ohne zureichenden sachlichen Grund und ohne ausreichende Orientierung an der Idee der Gerechtigkeit vom Gesetzgeber ungleich behandelt werden" (BayVerfGH Rspr Bay Verw-uVerfGer 1, 64 [79]; 2, 45 [47]; 127 [139]).
Einigkeit besteht jedenfalls darüber: Der Gleichheitsgrundsatz darf nicht dahin verstanden werden, dass alles gleich behandelt werden müsse; die in der Sache liegenden Verschiedenheiten können vielfach eine verschiedene rechtliche Behandlung auch durch den Gesetzgeber rechtfertigen und erfordern (BGHZ 2, 117 [130]).
- RG, 10.07.1931 - III 149/30
1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Zwar ist der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teils eines Rechtsgeschäfts das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] Seite 17 nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]; das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 - auf S 62).Wie das Reichsgericht (RGZ 134, 1 [14/15]) überzeugend ausgeführt hat, wird das wohlerworbene Recht des Beamten auf Aufrechterhaltung der Eigenschaft als Beamter verletzt, wenn die Grundlage des Rechtes dadurch entzogen wird, dass Art und Umfang der Herabsetzung der Bezüge dem Beamten die Aufrechterhaltung einer seiner Stellung entsprechenden Lebensführung unmöglich machen würde.
In welchem Umfang der Gesetzgeber die nach seiner Auffassung nötigen "Einsparungen" auf die einzelnen Beamtengruppen verteilt, muss seinem Ermessen überlassen bleiben, mindestens solange er dabei nicht in wohlerworbene Beamtenrechte (RGZ 134, 1 [14/15]) eingreift.
- BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Die erste im § 143 Abs. 1 Satz 1 DBG für die Zulässigkeit des Rechtsweges geforderte Voraussetzung, nämlich dass die oberste Dienstbehörde den Anspruch abgelehnt oder innerhalb von sechs Monaten, nachdem ihr ein entsprechender Antrag zugegangen ist, nicht entschieden hat, ist dadurch erfüllt, dass der Vertreter der für den Vorbescheid zuständigen Behörde den Antrag auf Klageabweisung gestellt hat, weil der von ihm gestellte Klageabweisungsantrag als Vorbescheid ausreichend ist (vgl das insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckte Urteil des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 - Seite 14).Zwar ist der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teils eines Rechtsgeschäfts das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] Seite 17 nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]; das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 - auf S 62).
- RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Im übrigen kommt es nicht allein auf die Höbe dieser Abzüge an, sondern auch darauf, aus welchen Motiven diese Abzüge erfolgen (RGZ 150, 1 ff). - BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Zwar ist der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teils eines Rechtsgeschäfts das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] Seite 17 nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]; das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 - auf S 62). - RG, 18.06.1925 - VII B 3/23
Carl Eduard (Sachsen-Coburg und Gotha)
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Jedoch hat auch das Reichsgericht (RGZ 111, 123 [129]) die spätere Rechtfertigung früher erlassener Gesetze durch später erfolgte Gutheissung ohne Wiederholung des alten Gesetzestextes für wirksam angesehen. - BGH, 11.10.1951 - III ZR 75/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Damit ist aber den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2c UmstG genügt, denn die Grenze der Ermächtigung des § 27 Abs. 2c UmstG liegt hinsichtlich der Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen nicht bei der objektiven Nützlichkeit oder Eignung einer Massnahme für diesen Zweck, sondern darin, ob die Massnahme der Landesregierung im Hinblick auf diesen Zweck geboten erschienen ist und erscheinen konnte (BGHZ 2, 117 [129]; 324 [329]; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1951 - III ZR 75/51 - S 7 und 8). - RG, 24.11.1936 - II 131/36
Ist der Verkauf einer Rechtsanwaltspraxis stets sittenwidrig?
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Während N. seine Erwägungen vor allem darauf aufbaut, dass Nichtigkeit dann vorliege, "wenn der Vertrag dem Arzt unverhältnismässig schwere Belastungen auferlegt, infolge deren zu befürchten ist, dass er darauf angewiesen sein werde, unter Ausserachtlassung der Interessen seiner Patienten die Erzielung besonders hoher Einnahmen anzustreben" (vgl bei Praxisverkauf RGZ 115, 172 [174]), weist Molitor (Krankenhausarzt und Chefarzt S 67-69) mit Recht darauf hin, dass der Sinn des Verbotes des Verkaufs einer ärztlichen Praxis der sei, "dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und dem seine Hilfe suchenden Publikum nicht dadurch gestört werden solle, dass ein Arzt an seine Stelle einen anders gearteten und vielleicht weniger Vertrauen verdienenden Arzt als Nachfolger unterschieben könnte", ein Fall, der zwar bei einem Praxisverkauf unter Ärzten vorliegen kann, der aber nicht bei jedem Praxisverkauf und insbesondere dann nicht vorzuliegen braucht, wenn nicht der Arzt, sondern dessen Witwe der Verkäufer der Praxis ist (vgl RGZ 153, 280 [286]). - RG, 20.10.1933 - III 406/32
Verstößt ein Abkommen gegen Standesehre und gute Sitten, durch das sich ein …
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Die Grundsätze über das Verbot eines Erfolgshonorars bei Anwälten sind ihrem Wesen nach schon deshalb auf den Arzt nicht anwendbar, weil der Rechtsanwalt nur wegen seiner Eigenschaft als Organ der Rechtspflege" "die erforderliche Freiheit gegenüber seinem eigenen Mandanten wahren muss" (RGZ 142, 70 [73]), ein Moment, das für das Verhältnis Arzt - Patient nicht in Betracht kommt. - RG, 29.10.1926 - II 57/26
Verkauf einer zahnärztlichen Praxis
Auszug aus BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Während N. seine Erwägungen vor allem darauf aufbaut, dass Nichtigkeit dann vorliege, "wenn der Vertrag dem Arzt unverhältnismässig schwere Belastungen auferlegt, infolge deren zu befürchten ist, dass er darauf angewiesen sein werde, unter Ausserachtlassung der Interessen seiner Patienten die Erzielung besonders hoher Einnahmen anzustreben" (vgl bei Praxisverkauf RGZ 115, 172 [174]), weist Molitor (Krankenhausarzt und Chefarzt S 67-69) mit Recht darauf hin, dass der Sinn des Verbotes des Verkaufs einer ärztlichen Praxis der sei, "dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und dem seine Hilfe suchenden Publikum nicht dadurch gestört werden solle, dass ein Arzt an seine Stelle einen anders gearteten und vielleicht weniger Vertrauen verdienenden Arzt als Nachfolger unterschieben könnte", ein Fall, der zwar bei einem Praxisverkauf unter Ärzten vorliegen kann, der aber nicht bei jedem Praxisverkauf und insbesondere dann nicht vorzuliegen braucht, wenn nicht der Arzt, sondern dessen Witwe der Verkäufer der Praxis ist (vgl RGZ 153, 280 [286]). - RG, 10.07.1931 - III 353/30
1. Kann die Bestätigung eines preußischen kommunalen Polizeibeamten durch den …
- BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50
Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft
- BGH, 04.06.1951 - III ZR 120/50
Beamtenansprüche. Rechtsweg
- RG, 20.05.1930 - III 292/29
Kann ein im Jahre 1919 in den Reichsfinanzdienst übernommener …
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95
Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke
Auch sonst lag keine Vertragsgestaltung vor, die die wirtschaftliche Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Nachfolgemieterin unangemessen beeinträchtigt hätte (vgl. BGHZ 75 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] a.a.O. 216). - BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95
Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen
Es handelt sich vielmehr um einen "faktischen Wohnsitz" (BGHZ 78 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] a.a.O. S. 295).In Literatur und Rechtsprechung wird häufig angenommen, daß nach sechs Monaten der Aufenthalt eines Minderjährigen zum gewöhnlichen Aufenthalt i.S. der Regelungen des MSA erstarkt (BGHZ 78 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] a.a.O. S. 300 f.;… v. Bar, Internationales Privatrecht, Bd. II Bes. T., Rdn. 333;… Staudinger/Kropholler a.a.O. Rdn. 130 m.N.).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, es entspreche "offensichtlich der Lebenserfahrung", daß ein Kind jedenfalls nach einem Aufenthalt von 15 Monaten an einem neuen Ort dort so fest integriert sei, daß dieser neue Ort sein Daseinsmittelpunkt geworden sei (BGHZ 78 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] a.a.O. S. 301).
Zur Zeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts - dem in diesem Zusammenhang maßgeblichen Zeitpunkt: vgl. BGHZ 78 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] a.a.O. S. 301 - lebte das Kind seit mehr als 19 Monaten ohne Unterbrechung wieder in der Türkei.
- BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
Chefarzt als Arbeitnehmer
Die Eigenliquidation ist Teil des Entgelts für die vom Chefarzt auf Grund seines Dienstvertrages zu erbringende Gesamtleistung (BGHZ 7, 1 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] [12 ff.]; Molitor, "Chefarzt und Krankenhaus" S. 74 ff.).
- BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74
Krankenhausleistungen
Seine "vermögensrechtliche" Stellung als Amtsinhaber weist zwar Besonderheiten auf, die der Rechtsprechung nicht unerhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich ihrer Einordnung in das geltende Beamten- und Besoldungsrecht machten (vgl. hierzu BGHZ 7, 1 [12 f.]; OVG Münster,ZBR 1975, 5.120 [121];… BVerwG, ZBR 1967, S. 83 [85];… 1970, S. 229 [230 f.];… NJW 1974, S. 1440).Sie tragen mit ihm für das Funktionieren der gesamten Einrichtung Sorge, erbringen damit einen wesentlichen Teil zur Erfüllung des Sozialauftrags des öffentlichen Krankenhauses, in den auch die beamtenrechtliche Dienstpflicht des Chefarztes eingebunden ist, und ermöglichen und bewirken mit ihm zusammen erst die ärztliche Behandlung und Betreuung der Patienten, auf die sich das Recht zur Privatliquidation stützt (vgl. BGHZ 7, 1 [13];… BGH, NJW 1962, S. 1763;… Siegmund-Schultze/Andreas, KHA 1978, S. 53 [54 f.];… Weißauer, NJW 1978, S. 2342 [2343]).
- BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
Um die Versagung von Vertrauensschutz zu begründen, bedarf es nicht des im angefochtenen Urteil (S. 29 der Ausfertigung) enthaltenen Hinweises darauf, daß diese Entgeltpflicht keineswegs ein rechtliches Novum darstellte, in Hessen vielmehr bereits in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen vom 21. Juni 1950 (GVBl. S. 110) geregelt war; dieser Hinweis könnte übrigens auf die Nr. 2 Abs. 1 und die Nr. 8 der die Nebentätigkeit der Hochschullehrer regelnden - vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang angeführten - Verordnung vom 18. April 1939 (RGBl. I S. 797) ausgedehnt werden (vgl. BGHZ 7, 1 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] [6]).- Auf diese Wechselwirkung zwischen der Tätigkeit der beamteten Chefärzte und der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser hat schon der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Urteil vom 19. Juni 1952 (BGHZ 7, 1 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] [24]) hingewiesen.
- BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94
Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage
Gegen dessen Verwendung bestehen keine rechtlichen Bedenken, denn nach ständiger Rechtsprechung können schriftliche Aussagen sowie Protokolle über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, wenn die beweispflichtige Partei dies beantragt (BGHZ 7, 16 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50]; Senatsurteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - VersR 1992, 1028, 1029 m.w.N.). - BGH, 30.11.1982 - VI ZR 77/81
Haftung für die Folgen eines Narkosezwischenfalls; Verweisung des …
Daher wird der beamtete Arzt im Bereich seines Eigenliquidationsrechts, auch wenn dieses rechtlich als "private Nebentätigkeit" ausgestaltet ist, aus seiner beamtenrechtlichen Dienststellung heraus tätig (BGHZ 7, 1, 15 ff [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50]; BVerfGE 52, 303, 335, 338 ff, 344). - BGH, 25.11.1957 - III ZR 101/56
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß sich der vorliegende Fall von dem in BGHZ 7, 1 ff [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] entschiedenen Fall dadurch unterscheide, daß die Behandlung von in die Klasse I und II a aufgenommenen Kranken durch den Beklagten nicht eine Betätigung in Haupt- oder in einen Nebenamt sei, sondern eine private Nebenbeschäftigung darstelle.Wie sich aus dem schon angeführten Urteil des Senats in BGHZ 7 S. 1 ff ergibt, muß bei der Prüfung der Frage, ob die hier interessierende Tätigkeit des Beklagten "als private Tätigkeit" oder "als Erfüllung der ihm obliegenden Dienstpflichten" anzusehen ist, das entscheidende Gericht auf die sich aus der "Anstellung" ergebenden Pflichten gelegt werden (…a.a.O. 12 ff, 14).
Das Gesamtbild entspricht durchaus dem in BGHZ 7 S. 1 ff entschiedenen Fall.
Wie der Senat schon in seinem in BGHZ 7, 1 ff [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] abgedruckten Urteil angedeutet hat, reicht sie aber nicht so weit, daß auf ihrer Grundlage schlechthin alles, was seinem Gegenstand nach noch zum Beamtenrecht gezählt werden kann, hätte verfügt werden können.
- BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74
Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß - …
Wenn in solchen Fällen die Rechtsprechung des BGH gleichwohl auch dem Krankenhausträger Versäumnisse des selbst liquidierenden Chefarztes angelastet hat, ging es lediglich darum, daß dieser in seiner Eigenschaft als Leiter oder Bediensteter der Anstalt, zu der der Patient gleichfalls in einem Vertragsverhältnis stand, seine Pflichten etwa in bezug auf die Anleitung und Unterrichtung von Pflegepersonal und nachgeordneten Ärzten versäumt hatte (vgl. u.a. Senatsurteil v. 7.2. 1956 - VI ZR 302/54 - VersR 1956, 221; die von Daniels, NJW 1972, 305, 308, angeführte Entscheidung BGHZ 7, 1 = LM 3. SparVO NRW Nr. 5 kann hier schon deshalb außer Betracht bleiben, weil sie sich nur mit dienstvertraglichen Kriterien befaßt). - BGH, 22.10.1957 - VI ZR 231/56 Das Berufungsgericht hatte daher bei entsprechender Berücksichtigung des Chefarztvertrags zwischen Dr. B. und der Beklagten sowie der in BGHZ 7, 1 [13] und BGHZ 5, 321 näher umrissenen Rechtslage zu dem Ergebnis kommen müssen, daß von den Eheleuten Ri. neben dem Arztvertrag mit Dr. B. ein totaler Krankenhausvertrag mit der beklagten Stadt geschlossen worden sei, der auch die Operation umfaßt habe.
- BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1969 - VII ZR 241/68
Voraussetzungen für das Bestehen eines Liquidationsrechts - Anforderungen an die …
- BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im …
- BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51
Verlängerung der Begründungsfrist
- BSG, 29.09.1965 - 2 RU 169/63
HNO-Arzt - Belegärztliche Tätigkeit im Krankenhaus - Unfallversicherungsschutz …
- AG Hamburg-Altona, 11.08.2004 - 319B C 79/04
Anspruch auf Auskehrung der Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem …
- BGH, 22.10.1956 - III ZR 71/55
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1952 - III ZR 180/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.01.1956 - III ZR 195/54
Rechtsmittel
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