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   BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78   

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https://dejure.org/1978,817
BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78 (https://dejure.org/1978,817)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1978 - V ZB 14/78 (https://dejure.org/1978,817)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1978 - V ZB 14/78 (https://dejure.org/1978,817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vorlage eines Zeugnisses einer Gemeinde über einen Vorkaufsfall vor dem Grundbuchamt - Gründe für eine Grundbuchsperre - Erbringung eines Nachweises über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes einer Gemeinde - Antrag auf Durchführung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 24 Abs. 5 S. 2; BBauG § 24 Abs. 5 S. 3
    Voraussetzungen für die Pflicht zur Vorlage eines Negativzeugnisses hinsichtlich der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 12
  • NJW 1979, 875
  • MDR 1979, 390
  • DNotZ 1979, 214
  • Rpfleger 1979, 97
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78
    Nach der rechtsbedenkenfreien Auffassung des Oberlandesgerichts ist dieser Vertrag kein Kauf, sondern ein Schenkungsvertrag, der einen Vorkaufsfall nicht auslöst (BGH Urt. v. 15. Juni 1957, V ZR 198/55 = LM BGB § 1098 Nr. 3).
  • LG Gera, 26.09.2006 - 5 T 498/06

    Kein Negativtestat bei Verkauf durch Insolvenzverwalter

    Das Grundbuchamt kann die Vorlage eines solchen Zeugnisses der Gemeinde nicht verlangen, wenn sich aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag bereits ergibt, dass ein Vorkaufsfall nicht vorliegt (vgl. BGH, Rpfleger 1979, 97; LG Köln, Rpfleger 2003, 415; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 4130).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat, sind auch für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden drei Stufen zu unterscheiden, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, die Begründung des Rechte zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluß eines Kaufvertrages (Vorkaufsfall) und schließlich die Ausübung dieses Rechts durch die Gemeinde (BGHZ 73, 12, 15).

    Von der grundsätzlich notwendigen Vorlage einer Negativbescheinigung der Gemeinde kann abgesehen werden, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden Vertrag ergibt, daß ein Vorkaufsfall zweifelsfrei ausscheidet (BGHZ 73, 12 ff).

  • OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11

    Freistellung der Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile einer

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag selbst ergibt, dass kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht; dann kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattestes der Gemeinde nicht verlangen (BGH NJW 1979, 875, 876; OLG Frankfurt NJW 1988, 271; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 4130).
  • BayObLG, 19.09.1985 - BReg. 2 Z 90/85

    Verlangen der Vorlage einer sog. Negativbescheinigung der Gemeinde durch das

    Mit diesen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Negativzeugnisses dann für nicht gerechtfertigt erklärt, wenn sich aus den dem Grundbuchamt vorliegenden Urkunden ergibt, daß der zu vollziehenden Auflassung kein Kauf, sondern ein anderes Vertragsverhältnis (etwa ein Schenkungsversprechen) zugrunde liegt ( BGHZ 73, 12 ff. [= DNotZ 1979, 168]; ebenso Senatsbeschlüsse vom 22.2.1979 BReg.
  • OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07

    Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen

    b) Das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts kann nicht nur durch das Negativzeugnis der Gemeinde nachgewiesen werden, sondern sich auch aus dem sonstigen Inhalt der Kaufvertragsurkunde oder aus anderen Urkunden ergeben, soweit es nicht sogar offenkundig im Sinn von § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, d. h. zweifelsfrei bekannt ist (BGH Rpfleger 1979, 97; LG Bielefeld Rpfleger 1981, 297/298).
  • BGH, 14.02.1985 - V ZB 20/84

    Nachweis der Unanfechtbarkeit der erteilten Genehmigung gegenüber dem

    Hat das Grundbuchamt grundsätzlich selbständig zu prüfen, ob ein Rechtsvorgang überhaupt in den Bereich des Grundstückverkehrsgesetzes fällt (vgl. Haegele, Beschränkungen im Grundstücksverkehr 3. Aufl. Rdn. 214; BayObLG DNotZ 1953, 438, 439; OLG Celle DNotZ 1967, 639), so wird ihm bei der Prüfung der hier entscheidungserheblichen Frage nicht mehr zugemutet (vgl. auch den vom Senat entschiedenen Fall zur Entbehrlichkeit eines Negativattestes der Gemeinde nach § 24 Abs. 5 Satz 3 BBauG, BGHZ 73, 12).
  • LG Aachen, 12.06.1995 - 3 T 225/94

    Bescheinigung über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bei mehrmaligem

    Es darf die Eintragung nicht von einem Negativzeugnis abhängig machen, wenn es aus dem vorgelegten Vertrag oder sonstigen Unterlagen selbst feststellen kann, daß kein Vorkaufsrecht oder kein Vorkaufsfall besteht oder die Ausübung ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 73, 12, 14 f; OLG Köln RPfleger 1982, 338; Bay0bLG Rpfleger 1986, 52 ); nur bei begründeten Zweifeln ist Aufklärung durch Zwischenverfügung geboten (vgl. Kuntze/Herrmann/Ertl/Eickmann, Grundbuchrecht, 4. Aufl., § 20 Rdn. 227 ).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 10/78

    Rückgabe einer Sache an das vorlegende Gericht

    Mit Beschluß vom 24. November 1978, V ZB 14/78 (zur Veröffentlichung vorgesehen), hat der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden.
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 15/78

    Rückgabe einer Sache an das vorlegende Gericht

    Mit Beschluß vom 24. November 1978, V ZB 14/78 (zur Veröffentlichung vorgesehen), hat der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden.
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 18/78

    Rückgabe einer Sache an das vorlegende Gericht

    Mit Beschluß vom 24. November 1978, V ZB 14/78 (zur Veröffentlichung vorgesehen), hat der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden.
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 21/78

    Rückgabe einer Sache nach Vorlage vor dem BGH

  • BayObLG, 25.02.1985 - BReg. 3 Z 201/83

    Keine Hinweispflicht des Notars auf Vollzugsgebühren für Vorkaufsrechtseinholung

  • OLG Köln, 28.05.1982 - 2 Wx 5/82

    Negativzeugnis bezüglich Vorkaufsrecht

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