Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1953 - VI ZR 8/52 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Prolongationswechsel; Mißbrauch als Untreue
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme von Wechselschuldnern - Diskontierung der Verlängerungswechsel bei Kenntnis des bevorstehenden Erwerbs des Wechsels seitens einer Bank - Doppelte Inanspruchnahme aus Erstwechseln und Verlängerungswechseln - Hereinnahme von Verlängerungswechseln ohne ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 8, 276
- NJW 1953, 457
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39
Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn …
Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 8/52
Durch solche Maßnahmen hätte dieser Schaden bestenfalls wieder behoben werden können, ohne daß aber der vorgängige Verstoß gegen das Untreueverbot als solcher weggefallen wäre (vgl. RGSt 73, 283 [286]).Hinsichtlich der Benachteiligung genügt, wie das angefochtene Urteil richtig ausführt, bedingter Vorsatz (…vgl. Schönke, StGB 5. Aufl. Anm. VI zu § 266 mit Nachweisen), sofern er sich auf eine hinreichend bestimmt vorgestellte wahrscheinliche, einer Vermögenschädigung gleichkommende Vermögensgefährdung bezieht und sie in Kauf nimmt (RG in JW 1936, 2101, Nr. 36; RGSt 73, 283).
- BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines …
Dies wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen und entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und allgemeiner Meinung im juristischen Schrifttum (RGZ 118, 312, 313; Senatsurteile BGHZ 8, 276, 284; 100, 190, 192 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 28/62 - NJW 1963, 486;… MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823, Rn. 369). - BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und allgemeiner Meinung im juristischen Schrifttum (RGZ 118, 312, 313; BGHZ 8, 276, 284; Senatsurteil vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 28/62 - NJW 1963, 486;… RGRK-BGB 12. Aufl. § 823 Rdn. 551;… MünchKomm/Mertens 2. Aufl. § 823 Rdn. 168). - BFH, 15.11.1983 - VIII R 179/83
Wechselschulden als Dauerschulden
Wird der Erstwechsel, wie es hier der Fall gewesen sein dürfte, nicht zurückgegeben, treffen den Wechselnehmer Diligenzpflichten; er hat für die Einlösung fällig werdender Wechsel zu sorgen und sich - gegebenenfalls durch Diskontierung des Prolongationswechsels - rechtzeitig die Mittel für die Einlösung zu beschaffen (BGH-Urteil vom 14. Januar 1953 VI ZR 8/52, BGHZ 8, 276;… vgl. im einzelnen Baumbach/Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, 13. Aufl., 1980, Art. 17 WG Anm. 71 bis 79;… Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl., 1977 S. 94 f.;… Zöllner, Wertpapierrecht, 13. Aufl., 1982 S. 101).
- BGH, 06.12.1983 - VI ZR 117/82
Erteilung einer allgemeinen Vollmacht für die Durchführung jeder Trading-Order - …
Zwar geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß ein bedingter Schädigungsvorsatz für die Bejahung der inneren Voraussetzungen der Untreue ausreicht (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1953 - VI ZR 8/52 - BGHZ 8, 277, 281 [BGH 14.01.1953 - VI ZR 8/52];… Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 266 Rdn. 49 m.w.N.). - BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern
Nicht notwendig ist das Bewußtsein, daß seine Zahlungen rechtlich als einer Umgehung des tarifmäßigen Beförderungsentgeltes gleichkommend zu beurteilen sind (vgl. für den entsprechenden Fall des Sittenverstoßes BGHZ 8, 283, 287) [BGH 14.01.1953 - VI ZR 8/52]. - BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62 Daß er von vornherein den Schaden wiedergutmachen wollte und hierzu später auch in der Lage war, hebt die vorausgegangene Untreue nicht auf (RGSt 73, 283; BGHZ 8, 276).
- BGH, 04.12.1962 - VI ZR 28/62
Begriff des Kommissionär i.S.d. Handelsrechts und des Strafrechts - Behandlung …
Diese Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn der Kommissionär über das vermischte Geld so verfügt, daß er aus dem Mischbestand den dort eingelegten Erlös nicht herausgeben kann (BGH…, Urt. vom 15. Juni 1951 - 2 StR 200/51 = LM (StS) § 266 StGB Nr. 3), oder wenn er den Erlös auf sein laufendes, einen Passivsaldo aufweisendes Bankkonto einzahlt (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Januar 1956 - VI ZK 8/52 = BGHZ 8, 276, 280). - BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53
Rechtsmittel
Es würde sein Verhalten zwar nicht schon rechtfertigen, wenn die Steg sich nachträglich damit einverstanden erklärt, oder wenn er selbst nachträglich an ihr Einverständnis geglaubt hätte (BGHZ 8, 276). - BGH, 24.09.1963 - VI ZR 84/63
Rechtsmittel
Sie verletzte deshalb - anders als im Falle des Kommissionsgeschäfts (vgl. BGHZ 8, 276, 280) [BGH 14.01.1953 - VI ZR 8/52] oder des sog, verlängerten Eigentumsvorbehalts (…OLG Hamm a.a.O.) - keinen Herausgabeanspruch der Klägerin, wenn sie die Zahlungen ihrer Abnehmer auf ein Bankkonto gelangen ließ, das einen Passivsaldo aufwies, oder wenn sie ihre Kaufpreisforderungen im voraus abtrat. - BGH, 21.09.1961 - II ZR 86/60 Das Verhalten erfüllte hia nach den Tatbestand eines treuwidrigen Yerfügungsmißbraueh (vgl. BGHZ 8, 276) o ".
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 457/59
Rechtsmittel
- BGH, 21.04.1964 - 5 StR 20/64
Rechtsmittel
- BGH, 22.04.1959 - 2 StR 520/58
Rechtsmittel
- BGH, 26.01.1955 - VI ZR 276/53
- BGH, 18.05.1954 - 5 StR 740/53
Rechtsmittel
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