Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1982 - II ZR 154/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorlage der eurocheque-Karte an den Schecknehmerals Voraussetzung für die Entstehung der Garantiehaftung der Bank - Berufung auf die Scheckgarantie - Kenntnis vom pflichtwidrigen Gebrauch der Scheckkarte im Innenverhältnis zur Bank bei der Annahme von eurocheques zur ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Keine Scheckkartengarantie bei grober Fahrlässigkeit des Schecknehmers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 83, 28
- NJW 1982, 1466
- ZIP 1982, 553
- MDR 1982, 552
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.03.1975 - II ZR 165/73
Scheckkartengarantie
Auszug aus BGH, 25.01.1982 - II ZR 154/81
Wer eurocheques zur Rückzahlung eines Darlehens vom Darlehensnehmer erhält, kann sich bei grob fahrlässiger Unkenntnis davon, daß der Aussteller im Innenverhältnis zur Bank von der Scheckkarte pflichtwidrig Gebrauch macht, auf die Scheckkartengarantie nicht berufen (Erg. von BGHZ 64, 79 [BGH 06.03.1975 - II ZR 165/73]).Als Anspruchsgrundlage für die Klage kommt nur eine durch besondere Vereinbarung übernommene Verpflichtung der Beklagten in Betracht, dem Schecknehmer den Scheckbetrag zu bezahlen, denn nach den Regeln des Scheckrechts ist die Beklagte als bezogene Bank dem Schecknehmer gegenüber nur zur Zahlung ermächtigt, aber nicht dazu verpflichtet (vgl. SenUrt. BGHZ 64, 79, 81) [BGH 06.03.1975 - II ZR 165/73].
Die Bank würde danach die 46 Schecks einzulösen haben, wenn sich die Geltendmachung der Garantie durch den Kläger nicht als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) erweisen würde (BGHZ 64, 79, 82) [BGH 06.03.1975 - II ZR 165/73].
- BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05
Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über …
So wie die Verwendung von Scheck und Scheckkarte zur Kreditbeschaffung in der Regel als zweckwidrige, zumindest ungewöhnliche Benutzung angesehen (vgl. BGHZ 64, 79, 84) und die Hingabe von eurocheques mit dem Ziel, Darlehen auf Kosten der Bank zurückzuzahlen, als funktional atypische Verwendungsart der Scheckkarte gewertet wird (vgl. BGHZ 83, 28), so ist die "Lastschriftreiterei" mit dem Ziel der Kreditbeschaffung - letztlich zum Nachteil der ersten Inkassobank - mit dem Wesen des Lastschriftverfahrens nicht zu vereinbaren. - BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84
Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von …
Entscheidend ist, daß der legitimierte Aussteller des eurocheques durch dessen Begebung die Garantiehaftung der Bank gegenüber dem Schecknehmer begründet (vgl. BGHZ 64, 79, 81 [BGH 06.03.1975 - II ZR 165/73]; 83, 28, 30 [BGH 25.01.1982 - II ZR 154/81]; Bundschuh in WM 1983, 1178, 1181), diesen bei Vorlage zur Zahlung, Einreichung zum Inkasso oder Zuleitung an die Deutsche eurocheque-Zentrale in der Frist der Nr. 4 Abs. 2 der Bedingungen für eurocheques bis zum zugesicherten Höchstbetrage von 300 DM oder dem Gegenwert in ausländischer Währung einzulösen. - BGH, 30.03.1993 - XI ZR 192/92
Einwand unzulässiger Rechtsausübung bei ec-Scheckkartengarantie
a) Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 79, 83 ff. [BGH 06.03.1975 - II ZR 165/73]; 83, 28, 33 f. [BGH 25.01.1982 - II ZR 154/81]; vgl. ferner BGHSt 24, 386, 389; Bundschuh WM 1983, 1178, 1181 f.), von der das Berufungsgericht und die Revision ausgehen, kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung dem Anspruch aus einer Scheckkartengarantie nur in sehr engen Grenzen entgegengesetzt werden.
- OLG Hamm, 23.01.1984 - 3 Ws 608/83
Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens; …
Aber auch soweit die vertraglichen Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden, muß das Vertragsunternehmen damit rechnen, bei positiver Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der mangelnden Liquidität des Kreditkarteninhabers sich einem Anspruch aus positiver Vertragsverletzung oder dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung auszusetzen (vgl. für den garantierten Scheck BGHZ NJW 1982, 1466 f. im Anschluß an BGHZ 64, 79 ff.). - VG Berlin, 21.02.1994 - 25 A 207.91
Betreiben von Bankgeschäften in erlaubnispflichtigem Umfang; Betreiben eines …
Denn der Hingabe des Geldes durch die Klägerin steht vorrangig die Verpflichtung des Kunden zur Rückzahlung gegenüber, die die Bank durch Zahlung für dessen Rechnung regelmäßig aus seinem Kontoguthaben erfüllt und für die sie nur bei fehlender Deckung selbst einstehen muß, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und nicht im Einzelfall dem Garantieanspruch der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegensteht (…vgl. hierfür z.B. BGH NJW 1975, S. 1168; NJW 1982, S. 1466: Darlehenssicherung). - OLG Nürnberg, 26.07.1988 - 9 W 2444/88
Anforderungen an eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung …
Der Schriftzug liegt zwar im Grenzbereich der für den erforderlichen individuellen Charakter gebotenen Einmaligkeit, ist aber insgesamt doch so ausgeführt, daß eine hinreichende Unterscheidungsmöglichkeit gegenüber anderen Unterschriften gegeben und die Nachahmung durch einen Dritten erschwert ist (BGH NJW 1975, 1704; 1982, 1467 [BGH 25.01.1982 - II ZR 154/81] ; 1985, 1227; 1988, 713 [BGH 21.05.1987 - VII ZR 296/86] ; VersR 1984, 142, 873; 1985, 59, 60, 503).
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