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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1994 - BLw 107/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4251
BGH, 01.07.1994 - BLw 107/93 (https://dejure.org/1994,4251)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1994 - BLw 107/93 (https://dejure.org/1994,4251)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - BLw 107/93 (https://dejure.org/1994,4251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Landwirtschaft - Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    LwVG § 26 Abs. 2
    Begründung der auf die Verletzung der richterlichen Hinweispflicht gestützten Rechtsbeschwerde

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1238
  • VersR 1994, 1445
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 430/97

    Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen …

    Eine solche Darlegung ist zur ordnungsgemäßen Ausführung einer auf § 278 Abs. 3 ZPO gestützten Verfahrensrüge ebenso erforderlich wie bei einer solchen nach § 139 ZPO (…BGH, Urt. v. 9. Dezember 1987 - VIII ZR 374/86, WM 1988, 432, 434 f; Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 107/93, MDR 1994, 1238).
  • BGH, 19.03.1998 - BLw 55/97

    Begriff des Abweichungsfalls

    Das Beschwerdegericht hält die erst nach der Umwandlung (erneut) ausgesprochene Kündigung der Antragstellerin für unerheblich, weil es aus tatsächlichen Vorgängen vor und nach dem Beschluß der LPG-Vollversammlung vom 14. Februar 1991 (Rückzahlung des Inventarbeitrags, Rückgabe der eingebrachten Flächen) in einem Rückschluß aus dem Antwortschreiben der Antragsgegnerin vom 2. Dezember 1991 feststellt, die Beteiligten seien schon damals von einer Beendigung der Mitgliedschaft ausgegangen, und zwar entweder aufgrund einer von der Antragstellerin durch Rückforderung ihrer eingebrachten Flächen ausgesprochenen Kündigung (…vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 37/93, BGHR § 43 Abs. 1 LwAnpG, Kündigung 1) oder aufgrund einer einvernehmlichen Aufhebung der Mitgliedschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 107/93, BGHR § 44 Abs. 2 LwAnpG 90, Abfindungsvertrag 1).
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