Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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GrdStVG § 6 Abs. 1 Satz 2; RSG § 4
- openjur.de
§ 6 Abs. 1 GrdStVG; § 4 RSG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Grundstücksverkehrsgenehmigung in Ansehung eines vermeintlichen, siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 1 S 2 GrdstVG, § 4 RSiedlG
Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Grundstücksverkehrsgenehmigung in Ansehung eines vermeintlichen, siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts - IWW
§ 2 GrdstVG, § ... 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG, § 6 Abs. 2 GrdstVG, § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GrdstVG, § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG, § 12 GrdstVG, § 6 GrdstVG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, § 9 Abs. 2 GrdstVG, § 1 Abs. 4 ALV, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 22 GrdstVG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 9 Abs. 1 GrdstVG, § 21 Satz 3, § 22 Abs. 1 GrdstVG
- Deutsches Notarinstitut
GrdstVG §§ 6, 12; RSiedlG § 4
Voraussetzungen der Fristverlängerung für Entscheidung über Genehmigung nach GrdstVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate
- ra.de
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Grundstücksverkehrsgenehmigung, Wirksamkeit einer Fristverlängerung bei vermeintlichem Vorkaufsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrdStVG § 6 Abs. 1 S. 2; GrdstVG § 12 ; RSG § 4
Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das nicht bestehende siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht - und die Genehmigungsfrist
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 15.10.2012 - 19 XV 3/12
- OLG Rostock, 21.05.2013 - 14 W XV 2/12
- BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Papierfundstellen
- BGHZ 203, 297
- NJW 2015, 1520
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (19)
- BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Das ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (etwa Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 18 mwN;… vgl. auch Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 9 Anm. 4.9.1.1, S. 464).Rn. 22 aa) Ein landwirtschaftliches Unternehmen liegt nach der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALV vor, wenn im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung betrieben wird (Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23).
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zum Einwendungsverfahren nach § 10 RSG, die darauf beruht, dass dem vorkaufsberechtigten Siedlungsunternehmen die einmal erlangte Rechtsstellung nicht nachträglich wieder genommen werden kann (Senat…, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 22).
Nach ständiger Rechtsprechung sind dafür aber konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen mindestens zur Führung einer leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft erforderlich, wobei bei der Prüfung gegenüber einem Käufer, der bisher keinen landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt hat, ein strenger Maßstab angezeigt ist (etwa Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 25 mwN).
Das hat das Beschwerdegericht hier rechtsfehlerfrei verneint und vielmehr einen (agrarpolitisch unerwünschten, vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 36) Vorratserwerb landwirtschaftlicher Grundstücke angenommen.
Die bloße Verpachtung von Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken stellt dabei keinen landwirtschaftlichen Betrieb dar (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23;… Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22).
- BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate reicht es aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt; es kommt nicht darauf an, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich bestand (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, zuletzt Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985, BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302).Diese Frage spielt ausschließlich eine Rolle für das Bestehen eines Vorkaufsrechts nach § 4 RSG (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302 ff.).
Rn. 9 a) Nach der bisherigen Rechtsprechung, auf die sich das Beschwerdegericht stützt, soll allerdings ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur die Zweimonatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG in Lauf setzen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302; Beschluss vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73, WM 1974, 539; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 204; vgl. auch Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02, NL-BzAR 2003, 74;… Nachweise der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 6 Anm. 4.6.2.3, S. 406 f.;… so wohl auch Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 6 Anm. 5a; Ehrenforth, RSG und GrdstVG, 1965, Teil E § 6 GrdstVG Anm. 3 c;… Wöhrmann, GrdstVG, 1963, § 6 Rn. 31; Herminghausen, DNotZ 1965, 211, 215).
Rn. 13 Insbesondere gehört die Frage, ob ein Vorkaufsrecht nach § 4 RSG besteht, in materieller Hinsicht grundsätzlich nicht zum Prüfungsgegenstand des Einwendungsverfahrens nach § 10 RSG, in dem die Sachentscheidung der Genehmigungsbehörde überprüft wird (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; näher unten zu IV.).
Die Landwirtschaftsgerichte sind im Einwendungsverfahren vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (Senat…, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122;… BT-Drucks. 3/2635, S. 15 f.;… Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 133 f., § 9 Rn. 156 f.).
- BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65
Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Rn. 9 a) Nach der bisherigen Rechtsprechung, auf die sich das Beschwerdegericht stützt, soll allerdings ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur die Zweimonatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG in Lauf setzen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302; Beschluss vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73, WM 1974, 539; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 204; vgl. auch Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02, NL-BzAR 2003, 74;… Nachweise der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 6 Anm. 4.6.2.3, S. 406 f.;… so wohl auch Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 6 Anm. 5a; Ehrenforth, RSG und GrdstVG, 1965, Teil E § 6 GrdstVG Anm. 3 c;… Wöhrmann, GrdstVG, 1963, § 6 Rn. 31; Herminghausen, DNotZ 1965, 211, 215).Vielmehr schließt die Formulierung des § 6 GrdstVG es nicht aus, auch solche Fälle einzubeziehen, in denen die Genehmigungsbehörde irrtümlich von dem Bestehen eines Vorkaufsrechts ausgeht und sich infolgedessen zur Herbeiführung der Erklärung verpflichtet sieht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).
Dann muss sie den Zwischenbescheid erteilen und den Vertrag der Siedlungsbehörde vorlegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).
- BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zum Einwendungsverfahren nach § 10 RSG, die darauf beruht, dass dem vorkaufsberechtigten Siedlungsunternehmen die einmal erlangte Rechtsstellung nicht nachträglich wieder genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 12 ff.;… Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 22).Die Landwirtschaftsgerichte sind im Einwendungsverfahren vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (Senat…, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122;… BT-Drucks. 3/2635, S. 15 f.;… Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 133 f., § 9 Rn. 156 f.).
- BGH, 31.01.1980 - V BLw 39/79
Gemeinnütziges Siedlungsunternehmen - Erklärung des Vorkaufsrechts - Schriftform …
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Damit lief die Entscheidungsfrist bis zum 4. Januar 2012, so dass der Zugang des angegriffenen Bescheids über die Vorkaufsrechtsausübung am 20. Dezember 2011 rechtzeitig erfolgte und damit die Genehmigung versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174.Weil die Mitteilung über die Vorkaufsrechtsausübung wie eine Genehmigungsversagung wirkt (Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174;… Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 131;… Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 21 Anm. 8.4.2, S. 868;… vgl. auch BT-Drucks. 3/2635, S. 6), stehen den Betroffenen nach § 10 Satz 1 und 3 RSG, § 21 Satz 3, § 22 GrdstVG gegen die Mitteilung dieselben Einwendungen - aber auch nur diese - wie gegen die Genehmigungsversagung (§ 22 Abs. 1 GrdstVG) zu.
- BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Die bloße Verpachtung von Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken stellt dabei keinen landwirtschaftlichen Betrieb dar (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22). - BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11
Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb …
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Die Landwirtschaftsgerichte sind im Einwendungsverfahren vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122;… BT-Drucks. 3/2635, S. 15 f.;… Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 133 f., § 9 Rn. 156 f.). - BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Ausreichen kann dabei ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; dieser muss jedoch leistungsfähig sein, was voraussetzt, dass durch die im landwirtschaftlichen Betriebsteil erzielten Gewinne die Existenzgrundlage des Nebenerwerbslandwirts wesentlich verbessert wird (Senat, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 94;… Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 9 Anm. 4.10.3.8.2, S. 497). - BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des …
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Denn jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen eigenen und gepachteten Flächen bedeutet eine strukturelle Verbesserung (Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170). - BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt
Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Denn die Pachtbindung befreit den Erwerber nicht von dem Erfordernis, seine Pläne zur Aufnahme eines landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebs konkret darzustellen; sie steht vielmehr einer in absehbarer Zeit erfolgenden eigenen Bewirtschaftung entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473). - OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 1/10
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Voraussetzungen der Versagungsgründe der …
- BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63
Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz
- OLG München, 25.11.1991 - Lw W 2144/91
- BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97
Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen
- OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer …
- BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97
Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem …
- BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
- BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02
Darlegung eines Abweichungsfalls; Einheitliche Ausübung eines …
- BGH, 17.03.1966 - V BLw 49/65
Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung einer Landwirtschaftsbehörde …
- BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate …
Erlässt die Genehmigungsbehörde zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz einen auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie die erforderliche rechtliche Prüfung durchgeführt und sich auf dieser Grundlage von dem Bestehen des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts überzeugt hat, es sei denn, das Vorgehen der Behörde erweist sich als willkürlich oder als missbräuchlich (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 28. November 2014, BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 19).Dort wird die Zulassung der Rechtsbeschwerde darauf gestützt, dass grundsätzlich klärungsbedürftig sei, ob nach der mit Beschluss vom 28. November 2014 geänderten Rechtsprechung des Senats (BLw 3/13, BGHZ 203, 297 ff.) eine unwirksame Verlängerung der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts auf drei Monate zumindest eine Verlängerung der Entscheidungsfrist auf zwei Monate zur Folge habe.
Rn. 10 aa) Allerdings hat der Senat mit Beschluss vom 28. November 2014 (BLw 3/13, BGHZ 203, 297 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass es für eine Fristverlängerung auf drei Monate ausreicht, wenn die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdStVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt; es kommt nicht darauf an, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich bestand.
Zugleich hat der Senat aber darauf hingewiesen, dass die Behörde den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid erst dann erlassen darf, wenn sie nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 18); sie darf ihn nicht "zur Vorsicht" verfügen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203).
Einer Präzisierung bedarf dies insoweit, als grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Genehmigungsbehörde die erforderliche rechtliche Prüfung durchgeführt und sich auf dieser Grundlage von dem Bestehen des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts überzeugt hat, es sei denn, das Vorgehen der Behörde erweist sich als willkürlich oder als missbräuchlich (in diesem Sinne bereits Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 19).
Rn. 16 bb) Eine Änderung dieser Rechtsprechung ist - wie das Beschwerdegericht mit Recht annimmt - nicht deshalb angezeigt, weil es nach der neueren Rechtsprechung des Senats für die Fristverlängerung auf drei Monate grundsätzlich ausreicht, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 ff.).
Dass durch einen solchen Zwischenbescheid in jedem Fall eine Verlängerung um einen Monat auf zwei Monate eintritt, hat der Senat bereits seinen Überlegungen in dem genannten Beschluss zugrunde gelegt; er hat sich deshalb nur mit der (weiteren) Verlängerung um einen Monat auf insgesamt drei Monate befasst (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 16 ff., insbesondere Rn. 18) und nicht - wie es nach dem Verständnis der Rechtsbeschwerde angezeigt gewesen wäre - mit einer Verlängerung um zwei auf drei Monate.
Letzteres setzt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG lediglich voraus, dass die Prüfung des Antrags innerhalb der Monatsfrist nicht abgeschlossen werden kann, also aus Sicht der Behörde mehr Zeit für die Prüfung erforderlich ist; maßgeblich ist allein die subjektive Einschätzung der Genehmigungsbehörde, nicht die objektive Erfüllung bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 12).
- BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des …
Da jedenfalls auch Grundstücke verkauft wurden, deren Größe die Genehmigungsfreigrenze überschreitet, wurde der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 6, insoweit in BGHZ 203, 297 nicht abgedruckt).Die Landwirtschaftsgerichte sind insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (näher Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30, insoweit in BGHZ 203, 297 nicht abgedruckt; Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16
Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung …
In dem Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG sind die Landwirtschaftsgerichte auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob diese nach § 9 GrdstVG zu versagen wäre; die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG (insbesondere die Frage, ob die verkauften Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden) sind dem (zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zu führenden) Zivilprozess vorbehalten (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 28. November 2014, BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt).Damit wird der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 6 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt).
Rn. 15 2. Die weitere Annahme des Beschwerdegerichts, dass die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG (hier insbesondere die Frage, ob die verkauften Flächen eine wirtschaftliche Einheit bilden) im Einwendungsverfahren nach § 10 RSG nicht zu prüfen, sondern dem Zivilprozess vorbehalten sind, entspricht - wie das Beschwerdegericht selbst erkennt - der Rechtsprechung des Senats (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt).
Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.;… Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18;… Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).
Geändert hat der Senat lediglich seine nunmehr als systemwidrig erachtete frühere Auffassung, wonach eine wirksame Fristverlängerung auf drei Monate von dem tatsächlichen Bestehen des Vorkaufsrechts abhing; dies war ausschließlich dann von Bedeutung, wenn die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung nach einer Fristverlängerung auf drei Monate nicht - wie es hier geschehen ist - innerhalb von zwei Monaten, sondern erst innerhalb des dritten Monats erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 17).
- OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft
Dadurch ist der Vertrag ungeachtet des Umstandes, dass zugleich in geringem Umfang Freiflächen mitverkauft werden, als Ganzes genehmigungspflichtig (vgl. BGHZ 203, 297 Rn. 6).Die Genehmigungsbehörde darf den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid aber nicht zur Vorsicht oder auf Vorrat bereits dann erlassen, wenn ihr ein Vorkaufsrecht bloß möglich erscheint, sondern erst, wenn sie nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (BGHZ 203, 297; OLG Oldenburg AUR 2015, 382).
Entscheidend ist, dass keine Anhaltspunkte für ein willkürliches oder missbräuchliches Vorgehen des Beteiligten zu 3) bei Erlass des Zwischenbescheides festgestellt werden können (vgl. BGHZ 203, 297 Rn. 19).
Rn. 78 Auf die Hilfsanträge ist im Einwendungsverfahren nach § 10 RSG i.V.m. § 12 GrdstVG nur zu prüfen, ob gemäß § 4 Abs. 1 RSG die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG nicht zu versagen wäre (vgl. BGHZ 203, 297 Rn. 30).
Das ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (BGHZ 203, 297 Rn. 20;… NJW-RR 2006, 1245 Rn. 18 mwN).
- OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15 Auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2014 (BLw 3/13) bleibt es dabei, dass in Fällen einer irrtümlichen Verlängerung der Entscheidungsfrist des § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG um zwei Monate zumindest eine Verlängerung um einen Monat herbeiführt.
c) Damit wird der notarielle Kaufvertrag vom 24. Mai 2014 insgesamt genehmigungspflichtig, da die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, S. 1520 ff. Rn. 6, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42/97, NJW-RR 1998, S. 1470/71;… Netz, GrdstVG, 7. Aufl. 2015, Rn. 1412, S. 549).
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, S. 1520 ff., Rn. 10 ff., zitiert nach juris), welcher sich der Senat schon aus Gründen der Rechtssicherheit anschließt, reicht es für die Verlängerung der Frist nach § 6 Abs. 1 S. 1 GrdstVG aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt.
bb) Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - Blw 3/13, NJW 2015, S. 1520 ff, Rn. 10, zitiert nach Juris) reicht es im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung für eine Verlängerung der Entscheidungsfrist auf drei Monate aus, dass die Behörde nach rechtlicher Prüfung in vertretbarer (weder willkürlicher noch missbräuchlicher) Weise von dem Bestehen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes ausgegangen ist.
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für eine Verlängerung der Entscheidungsfrist auf zwei Monate gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 GrdstVG allein die subjektive - unanfechtbare - Einschätzung der Genehmigungsbehörde maßgeblich ist, eine Entscheidung werde angesichts der Schwierigkeit der zu entscheidenden rechtlichen Fragen oder der zeitraubenden Beteiligung anderer Behörden innerhalb der Frist von einem Monat nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, NJW 2015, S. 1520 ff., Rn. 12, zitiert nach juris).
Die Frage, ob auch nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 203, S. 297 ff) eine Verlängerung der Entscheidungsfrist auf drei Monate, welche infolge der unterbliebenen rechtlichen Prüfung des Bestehens eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts unwirksam ist, zumindest zu einer Verlängerung der Entscheidungsfrist auf zwei Monate führt (vgl. § 6 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 2, Alt. 1 GrdstVG), hat grundsätzliche Bedeutung, § 9 LwVG in Verbindung mit § 70 Abs. 2 FamFG.
- BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20
BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch …
Denn es ist nicht angängig, den Verkäufer auf den Verkauf einzelner Teilflächen oder auf einen Verkauf unter dem angemessenen genehmigungsfähigen Gesamtpreis zu verweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42/97, NJW-RR 1998, 1470, 1471; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 203, 297;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 8). - OLG Karlsruhe, 05.02.2025 - 15 W 86/24
Genehmigung zweier Kaufverträge über landwirtschaftliche Grundstücke gemäß dem …
Denn damit wird der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann, wie bereits das Amtsgericht ausgeführt hat (ständige Rechtsprechung BGH, BGH…, Beschluss vom 28.4.2017 - BLw 2/16, Rn. 10, beck-online zum gleichlautenden § 2 GrdstVG mwN; BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 6).Rn. 38 Der Bundesgerichtshof lässt zwar im Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13 (NJW 2015, 1520, beck-online) offen, ob etwas Anderes gilt, wenn der Kaufvertrag oder der Genehmigungsantrag teilbar sind.
Für die Wirksamkeit der Verlängerung der Entscheidungsfrist kommt es nicht darauf an, ob ein Vorkaufsrecht der Beteiligten zu 3 tatsächlich bestand (BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 8 ff).
Das ist nach ständiger Rechtsprechung in der Regel der Fall, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 20).
Der BGH hat offengelassen, ob wenn ein Vorkaufsrecht zwar angenommen wurde, aber nicht besteht, statt auf den Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts, auf den der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist, da der Käufer des dortigen Rechtsstreits zu keinem Zeitpunkt Landwirt war (BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 20).
- BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18
Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: …
Voraussetzung dafür, dass ein auf das Vorkaufsrecht bezogener Zwischenbescheid ergehen muss, ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GrdstVG lediglich, dass die Genehmigungsbehörde nach rechtlicher Prüfung annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/16, NJW-RR 2017, 1049 Rn. 10).Rn. 18 (1) Erachtet die Genehmigungsbehörde die Voraussetzungen ihrer Vorlagepflicht nach § 12 GrdstVG für erfüllt, so muss sie den Zwischenbescheid erteilen und den Vertrag der Siedlungsbehörde vorlegen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 203; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 18; vgl. auch BT-Drucks. 3/2635 S. 6).
- OLG München, 04.04.2018 - W XV 3/17
Genehmigung eines Grundstücksverkaufs von landwirtschaftlich genutzten Flächen
Der unterschiedliche Zeitraum der möglichen Verlängerung - auf zwei Monate für die Entscheidung über die Genehmigung, auf drei Monate, wenn eine Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts herbeizuführen ist - trägt dem Umstand Rechnung, dass im zweiten Fall regelmäßig ein längerer Zeitraum benötigt wird, weil die Entscheidung des Siedlungsunternehmens herbeigeführt werden muss, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, RdL 2015, 159/160 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).Rn. 45 Es kann auch nicht außer Acht gelassen werden, dass bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Fristverlängerung auf drei Monate nur wirksam war, wenn ein Vorkaufsrecht tatsächlich bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13, RdL 2015, 159), die Behörde bei einem Ausschöpfen der dreimonatigen Frist sich dem Risiko ausgesetzt sah, dass trotz Entscheidung innerhalb des dritten Monats die Genehmigungsfiktion eintrat, weil das Vorkaufsrecht tatsächlich nicht bestand.
Für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen im zu entscheidenden Einzelfall vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - BLw 3/13 - RdL 2015, 159).
- OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22
Versagung der Grundstückverkehrsgenehmigung wegen fehlender Landwirtseigenschaft …
Werden mehrere Grundstücke verkauft, von denen - wie hier - zumindest eines der Größe nach die Freigrenze übersteigt, also der Genehmigungspflicht unterfällt, wird der Gesamtvertrag genehmigungspflichtig, weil die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, juris Rn. 8).(1) Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate reicht es aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt; es kommt nicht darauf an, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/16, juris Rn. 10).
Allerdings kann die Genehmigung grundsätzlich nur einheitlich erteilt oder versagt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, juris Rn. 6;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, juris Rn. 8).
- OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
- OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15
Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen …
- OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23
Eigenschaft als Landwirt
- OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20
Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb …
- OLG Hamm, 05.03.2020 - 10 W 79/19
Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke; Nichtlandwirt; Befangenheit im Rahmen …
- OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19
Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz; Begriff des …
- OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17
Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG bei aufschiebend bedingtem …
- OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags …
- OLG Celle, 20.04.2026 - 7 W 9/26
Verwaltungsverfahren; Begründungsfehler; Familien-GBR; selbstwidersprüchliches …
- OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier …
- OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen …
- OLG Oldenburg, 18.10.2018 - 10 W 17/18
Aktive Bewirtschaftung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nebenerwerbslandwirt; …
- OLG Celle, 01.09.2025 - 7 W 5/25
- OLG Celle, 01.09.2025 - 7 W 15/25
Genehmigung nach dem GrdstVG; leistungsfähiger Nebenerwerbslandwirt; Landwirt im …
- OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 10/21
Berücksichtigung eines Naturschutzkonzepts im Rahmen des § 9 Abs. 2 GrdstVG
- OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
- OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
- OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags …
- VGH Hessen, 05.02.2018 - 4 B 2471/17
Verweisung des Rechtsstreits an Landwirtschaftsgericht
- OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 WLw 9/15
Nichterteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Kaufvertrag über …
- AG Hameln, 06.12.2016 - 32 Lw 94/16
Grundstücksverkehrsgenehmigung - Verlängerung der Frist zur Erteilung
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