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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.01.2015

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49184
BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13 (https://dejure.org/2014,49184)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2014 - BLw 4/13 (https://dejure.org/2014,49184)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2014 - BLw 4/13 (https://dejure.org/2014,49184)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com

    GrdStVG § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

    § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdStVG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden Bodenverteilung in Ansehung bereits vorhandenen Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken und dem beabsichtigten Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG
    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden Bodenverteilung in Ansehung bereits vorhandenen Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken und dem beabsichtigten Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebes

  • IWW

    § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, § 9 Abs. 1 GrdstVG, § 9 GrdstVG

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdStVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Versagung einer Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden auch bei Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden auch bei Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 855
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13
    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 9 f. mwN).

    Denn bei der Auslegung des § 9 Abs. 1 GrdstVG ist zu berücksichtigen, dass die Genehmigungspflicht dem agrarpolitischen Ziel dient, leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe zu fördern und zu schaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22; Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 91; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.).

    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem beim Nichtlandwirt (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 12 …und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23), aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229, 230).

    Unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen reichen nicht aus (vgl. zum Nichtlandwirt Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 13 mwN;… Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 35).

    Diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist von dem Gericht auch in den Fällen zu prüfen, in denen - wie hier - das Volllandwirten grundsätzlich gleichgestellte Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschluss vom 26. November 2011 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …

    Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13
    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem beim Nichtlandwirt (…vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 12 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23), aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229, 230).

    Unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen reichen nicht aus (vgl. zum Nichtlandwirt Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 35).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 22).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13
    Denn bei der Auslegung des § 9 Abs. 1 GrdstVG ist zu berücksichtigen, dass die Genehmigungspflicht dem agrarpolitischen Ziel dient, leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe zu fördern und zu schaffen (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22; Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 91; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …

    Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13
    Denn bei der Auslegung des § 9 Abs. 1 GrdstVG ist zu berücksichtigen, dass die Genehmigungspflicht dem agrarpolitischen Ziel dient, leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe zu fördern und zu schaffen (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22; Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 91; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.).
  • BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60

    Rechtmäßigkeit der Versagungeiner Genehmigung zur Veräußerung eines …

    Auszug aus BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13
    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem beim Nichtlandwirt (…vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 12 …und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 23), aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, 229, 230).
  • OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier …

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (…st. Rspr., etwa BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 655 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , AUR 2015, 221 ff., Rdn. 7;… BGH, Beschluss v. 06.07.1990 - Az.: BLw 8/88 -, BGHZ 112, 86 ff., juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.).

    Der danach erforderliche Zusammenhang zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und dem Grundstückserwerb setzt voraus, dass der Erwerb im Rahmen des Betriebs erfolgt (BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 9 f.).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 14).

    Diese Grundsätze müssen reziprok auch für den mit dem Grundstückserwerber in Konkurrenz tretenden Erwerbinteressenten gelten, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht vom Siedlungsunternehmen ausgeübt worden ist (vgl. zur gleichen Behandlung von Grundstückserwerber und Erwerbsinteressent in anderem Zusammenhang auch BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 17 f.).

    Rn. 116 (1) Auch insofern ist vielmehr allein der Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblich (s. BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 18), zu dem - wie nachfolgend noch darzulegen sein wird - ein dringender Aufstockungsbedarf der Gesellschaft vorgelegen hat.

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den …

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09 Rn. 10 m.w.N.; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13 Rn. 7;… Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15 Rn. 8).

    Zwar ist ein Landwirt einem Nichtlandwirt gleichzustellen, wenn der Erwerb einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche keine innere Verbindung zu seinem bisherigen Betrieb aufweist (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, Rn. 8 f.;… Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, Rn. 21).

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Landwirt Flächen nur als Kapitalanlage oder auf Vorrat erwirbt (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, Rn. 9).

    Nicht ausgeschlossen ist es aber, einen bestehenden Betrieb durch den Zuerwerb von Flächen um neue Bewirtschaftungsarten zu erweitern, sofern der Erwerb eine innere Verbindung mit dem bisherigen Betrieb aufweist (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, Rn. 10).

  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch …

    Eine Akkumulation landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum solcher Unternehmen, die nicht selbst Landwirtschaft betreiben, sondern aus der Verpachtung der Flächen an andere Landwirte Gewinn erwirtschaften, liefe den Zielen des Grundstückverkehrsgesetzes zuwider (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, RdL 2015, 135 Rn. 9;… Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, RdL 2017, 102 Rn. 25;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 20).
  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines …

    Allerdings ist ein Landwirt einem Nichtlandwirt gleichzustellen, wenn der Erwerb keine innere Verbindung zu seinem bisherigen Betrieb aufweist (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, 855 Rn. 10).
  • OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22

    Versagung der Grundstückverkehrsgenehmigung wegen fehlender Landwirtseigenschaft …

    a) Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen, wenn der Landwirt ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13).

    Erforderlich ist vielmehr weiter, dass der Grundstückserwerb im Zusammenhang mit dem von dem Erwerber unterhaltenen landwirtschaftlichen Betrieb steht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, juris Rn. 8).

    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen; das gilt vor allem beim Nichtlandwirt, aber auch bei einem Landwirt, der ohne Zusammenhang mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb Flächen erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, juris Rn. 9).

    So verhält es sich aber nicht, wenn der Erwerb keine innere Verbindung mit dem bisherigen Betrieb aufweist, sondern anderen Zwecken dienen soll, etwa dem Aufbau eines vollständig neuen Betriebs (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, juris Rn. 10).

  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb …

    Bei der Gründung eines neuen Landwirtschaftsbetriebs muss der (Haupt- oder leistungsfähige Nebenerwerbs-) Landwirt - "im Grundsatz" genauso wie der Nichtlandwirt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 14, zitiert nach juris) - "über konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme eines neuen landwirtschaftlichen Betriebes verfügen und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen" haben (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 75 und 78, zitiert nach juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, AUR 2018, S. 20 ff, Rn. 33/4, zitiert nach juris [zum Landwirt], sowie BGH…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, S. 521 ff, Rn. 13, zitiert nach juris [zum Nichtlandwirt]).

    Will dagegen der Käufer - wie hier der Beteiligte zu 2) - die von ihm gekauften Flurstücke seinem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingliedern und sie selbst bewirtschaften, so muss der Erwerb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 9, zitiert nach juris [Aufgabe des bestehenden Betriebs, Gründung eines neuen Betriebs; BGH…, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229 ff, Rn. 8/9, zitiert nach juris) - und ihm folgend der Instanzgerichte (OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 10 W 17/18, RdL 2019, S. 287 ff, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 73, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris [Erwerb von rund 7, 5 ha in einer Entfernung von 500 km von dem Betrieb in Baden-Württemberg]; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 2 Ww 7/11, NL-BzAR 2012, 376 ff. Rn. 27, zitiert nach juris [Erwerb eines 5, 2798 ha großen Grundstück in Sachsen-Anhalt, rund 350 Kilometer vom landwirtschaftlichen Betrieb des Erwerbers in NRW entfernt]) - eine innere Verbindung mit diesem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen.

    In diesem Fall ist selbst der Haupterwerbslandwirt im Ergebnis einem Nichtlandwirt gleichzustellen, dessen Grundstückserwerb Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 9, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, MDR 1961, S. 925, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2014, Az.BLw 4/13, lasse sich nicht herleiten, dass es sich bei der Erwerberin nicht um einen Landwirt handele.
  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 WLw 9/15

    Nichterteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Kaufvertrag über …

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Verteilung regelmäßig vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen im Nebenerwerb tätigen Landwirt veräußert werden soll, wenn dessen Betrieb nicht leistungsfähig ist, und ein Haupterwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 116, 348, 350; BGH NJW-RR 2011, 521, 522; NJW-RR 2015, 855, 856).

    Der erforderliche Zusammenhang mit dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb ist vorhanden, wenn dieser um neue Bewirtschaftungsarten erweitert wird, nicht aber, wenn eine neue Betriebsstelle eingerichtet werden soll (BGH NJW-RR 2015, 855 Rn. 9, 10).

    Eine konkrete Absicht kann sich aus der Vorlage eines Betriebskonzepts oder der Benennung eines Ortes für eine zukünftige Betriebsstelle ergeben (BGH NJW-RR 2015, 855 ).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2014, Az.BLw 4/13, lasse sich nicht herleiten, dass es sich bei der Erwerberin nicht um einen Landwirt handele.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2022 - 15 W 9/22

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung der Einbringung landwirtschaftlich …

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll, ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr. d. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13 -, Rn. 7, juris;… Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 9 f. m.w.N., beck-online).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats ist der Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks auch dann als Nichtlandwirt anzusehen, wenn es an einem inneren, sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückserwerb und dem unterhaltenen landwirtschaftlichen Betrieb fehlt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22 und vom 28. November 2014 - BLw 4/13 -, Rn. 9ff., juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. November 2016 - 15 W 50/16 (Lw), Anlage zur Beschwerdebegründung vom 17. November 2021, Bl. 209ff. d.A.).

  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich …

  • OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei der Übertragung mehrerer Grundstücke an einen …

  • OLG Celle, 01.09.2025 - 7 W 5/25
  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23

    Eigenschaft als Landwirt

  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 10/21

    Berücksichtigung eines Naturschutzkonzepts im Rahmen des § 9 Abs. 2 GrdstVG

  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
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https://dejure.org/2015,3234
BGH, 29.01.2015 - BLw 4/13 (https://dejure.org/2015,3234)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2015 - BLw 4/13 (https://dejure.org/2015,3234)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - BLw 4/13 (https://dejure.org/2015,3234)
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