Rechtsprechung
| BPatG, 16.01.1970 - 28 W (pat) 382/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,7624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BRAGebO § 8 Abs. 2; GKG § 11 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1970, 533
Wird zitiert von ... (7)
- BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 29/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren"
Rn. 8 In Widerspruchsverfahren nach § 42 MarkenG richtet sich der Wert nach dem Interesse des Inhabers des angegriffenen Zeichens (BPatGE 11, 166 (168); BPatGE 12, 245 f.; BPatG GRUR 1995, 415; GRUR 1999, 64 f.; GRUR 2006, 704 - Markenwert); Interessen des Widersprechenden sind dabei nicht relevant. - BPatG, 23.07.2013 - 27 W (pat) 109/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert und Kosten" - zur Kostenauferlegung …
Rn. 28 In Widerspruchsverfahren nach § 42 MarkenG richtet sich der Wert nach dem Interesse des Inhabers des angegriffenen Zeichens (BPatGE 11, 166 (168); BPatGE 12, 245 f.; BPatG GRUR 1995, 415; GRUR 1999, 64 f.; GRUR 2006, 704 - Markenwert); Interessen des Widersprechenden sind dabei nicht relevant. - BPatG, 19.03.2013 - 27 W (pat) 34/11 In Widerspruchsverfahren nach § 42 richtet sich der Wert allein nach dem Interesse des Inhabers des angegriffenen Zeichens (BPatGE 11, 166 (168); BPatGE 12, 245 f.; BPatG GRUR 1995, 415; GRUR 1999, 64 f.; GRUR 2006, 704 - Markenwert); Interessen des Widersprechenden sind nicht relevant.
- BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 216/02 Der Gegenstandswert ist daher nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGebO) und richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse des Inhabers der jüngeren Marke, nicht nach dem Wert der Widerspruchsmarke (vgl. dazu BPatGE 11, 166).
- BPatG, 28.06.2000 - 26 W (pat) 105/99 Er richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse des Inhabers der angegriffenen Marke an der Aufrechterhaltung seines Markenschutzes (vgl. BPatGE 11, 166; Senatsbeschlüsse vom 8. März 1995 - 26 W (pat) 47/94 - und vom 11. Dezember 1996 - 26 W (pat) 186/94).
- BPatG, 22.12.1993 - 28 W (pat) 146/91
Festsetzung des Regelwerts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für ein, …
Er richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse eines Anmelders an der Erlangung des Zeichenschutzes (vgl. BPatGE 11, 166, 12, 245 mwN). - BPatG, 02.06.2004 - 33 W (pat) 84/04 Dieser Wert richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse des Anmelders (vgl. BPatGE 11, 166).
dejure.org
Übersicht BPatG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.