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Rechtsprechung
   BPatG, 16.01.1970 - 28 W (pat) 382/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,7624
BPatG, 16.01.1970 - 28 W (pat) 382/67 (https://dejure.org/1970,7624)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.1970 - 28 W (pat) 382/67 (https://dejure.org/1970,7624)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 1970 - 28 W (pat) 382/67 (https://dejure.org/1970,7624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BRAGebO § 8 Abs. 2; GKG § 11 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 533
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 29/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren"

    Rn. 8 In Widerspruchsverfahren nach § 42 MarkenG richtet sich der Wert nach dem Interesse des Inhabers des angegriffenen Zeichens (BPatGE 11, 166 (168); BPatGE 12, 245 f.; BPatG GRUR 1995, 415; GRUR 1999, 64 f.; GRUR 2006, 704 - Markenwert); Interessen des Widersprechenden sind dabei nicht relevant.
  • BPatG, 23.07.2013 - 27 W (pat) 109/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert und Kosten" - zur Kostenauferlegung …

    Rn. 28 In Widerspruchsverfahren nach § 42 MarkenG richtet sich der Wert nach dem Interesse des Inhabers des angegriffenen Zeichens (BPatGE 11, 166 (168); BPatGE 12, 245 f.; BPatG GRUR 1995, 415; GRUR 1999, 64 f.; GRUR 2006, 704 - Markenwert); Interessen des Widersprechenden sind dabei nicht relevant.
  • BPatG, 19.03.2013 - 27 W (pat) 34/11
    In Widerspruchsverfahren nach § 42 richtet sich der Wert allein nach dem Interesse des Inhabers des angegriffenen Zeichens (BPatGE 11, 166 (168); BPatGE 12, 245 f.; BPatG GRUR 1995, 415; GRUR 1999, 64 f.; GRUR 2006, 704 - Markenwert); Interessen des Widersprechenden sind nicht relevant.
  • BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 216/02
    Der Gegenstandswert ist daher nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGebO) und richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse des Inhabers der jüngeren Marke, nicht nach dem Wert der Widerspruchsmarke (vgl. dazu BPatGE 11, 166).
  • BPatG, 28.06.2000 - 26 W (pat) 105/99
    Er richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse des Inhabers der angegriffenen Marke an der Aufrechterhaltung seines Markenschutzes (vgl. BPatGE 11, 166; Senatsbeschlüsse vom 8. März 1995 - 26 W (pat) 47/94 - und vom 11. Dezember 1996 - 26 W (pat) 186/94).
  • BPatG, 22.12.1993 - 28 W (pat) 146/91

    Festsetzung des Regelwerts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für ein, …

    Er richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse eines Anmelders an der Erlangung des Zeichenschutzes (vgl. BPatGE 11, 166, 12, 245 mwN).
  • BPatG, 02.06.2004 - 33 W (pat) 84/04
    Dieser Wert richtet sich nach dem im Einzelfall gegebenen wirtschaftlichen Interesse des Anmelders (vgl. BPatGE 11, 166).
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