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| BPatG, 28.12.1970 - 22 W (pat) 27/69 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BPatG, 23.10.1968 - 28 W (pat) 1306/66
Auszug aus BPatG, 28.12.1970 - 22 W (pat) 27/69
Der erkennende Senat tritt der Auffassung des 28. Senats des Bundespatentgerichts in dem Beschluß 28 W (pat) 1306/66 vom 23. Oktober 1968 ( BPatGerE 10, 296 ) bei, daß dem Erfordernis des § 36 o Ziff. 1 PatG regelmäßig mit einer einmaligen mündlichen Verhandlung Genüge getan ist und daß darum dem Antrag eines Beteiligten auf Anberaumung einer weiteren mündlichen Verhandlung in der Regel nicht entsprochen zu werden braucht.
- BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94
"Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren …
Dem Antrag eines Beteiligten auf Anberaumung einer weiteren mündlichen Verhandlung ist aber dann zu entsprechen, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert hat (BPatGE 12, 171, 172; unentschieden BGH, Beschl. v. 16.10.1974 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294, 295 - Richterwechsel II) und damit keine sachgerechte Entscheidungsgrundlage bietet, oder auch aus sonstigen Gründen, die im Nichtigkeitsverfahren die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 91 Abs. 3 PatG gebieten (…vgl. Benkard/Schäfers, aaO., § 91 Rdn. 9).
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