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Rechtsprechung
   BPatG, 15.11.1996 - 33 W (pat) 112/96   

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https://dejure.org/1996,40432
BPatG, 15.11.1996 - 33 W (pat) 112/96 (https://dejure.org/1996,40432)
BPatG, Entscheidung vom 15.11.1996 - 33 W (pat) 112/96 (https://dejure.org/1996,40432)
BPatG, Entscheidung vom 15. November 1996 - 33 W (pat) 112/96 (https://dejure.org/1996,40432)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97

    MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke

    Die Anmelderin konnte ihr Einverständnis mit der Prioritätsverschiebung auch wirksam hilfsweise für den Fall erklären, daß das angemeldete Zeichen nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes nicht eintragungsfähig war (vgl. BPatGE 39, 75, 81 f. - DSS; 40, 50, 54 f. - Rdt;… Fezer aaO § 156 Rdn. 4;… Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 156 Rdn. 11; a.A. BPatGE 37, 82, 84 ff. - PMA).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZB 24/99

    "BWC"; Beeinflussung der Unterscheidungskraft; Nachholung des Einverständnisses …

    Jedenfalls kann die Anmelderin das in dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nach § 156 Abs. 4 MarkenG verweigerte Einverständnis mit der Zeitrangverschiebung in einem Beschwerdeverfahren, das erst nach dem 1. Januar 1995 anhängig geworden ist, nicht mehr nachholen (…vgl. Begr. zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S. 130 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 124; BPatGE 37, 82, 85; 38, 26, 29;… Fezer aaO § 156 Rdn. 4; a.A. BPatGE 40, 50, 53;… Althammer/Ströbele aaO § 156 Rdn. 16).
  • BPatG, 02.04.1998 - 25 W (pat) 33/96

    Markenschutz - Zeitrangverschiebung

    Gegen die Zulässigkeit hilfsweiser Einverständniserklärungen im Rahmen von § 156 Abs. 3 MarkenG bestehen aus den in der Entscheidung des 24. Senats in BPatGE 39, 75 "DSS" ausführlich und überzeugend dargelegten Gründen, denen sich der erkennende Senat insoweit anschließt, entgegen der abweichenden Auffassung in BPatGE 37, 82 "PMA" keine durchgreifenden Bedenken.

    Auch soweit der Regelung des § 156 MarkenG der Zweck beigemessen wird (vgl BPatGE 37, 82, 85 "PMA"), eine möglichst rasche Klärung des Zeitrangs und Überleitung von Altanmeldungen in das Markengesetz herbeizuführen, würde dies aus den vom 24. Senat in der bereits zitierten Entscheidung "DSS" (BPatGE 39, 75, 82ff) dargelegten Gründen, denen sich der erkennende Senat auch insoweit anschließt, der hier vertretenen differenzierenden Betrachtungsweise bei der Anwendung von § 156 Abs. 5 Satz 1 MarkenG nicht entgegenstehen.

  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß das Einverständnis stets nur in dem jeweils am 1. Januar 1995 vor der betreffenden Markenstelle oder dem betreffenden Gericht anhängigen Verfahren erklärt werden kann (anders BPatGE 37, 82, 85 "PMA" und wohl auch BPatGE 38, 26, 29 "NRJ"; wie hier dagegen Senatsbeschluß vom 4 .November 1997, 24 W(pat) 14/96 "DSS").
  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 14/96
    Das Einverständnis mit einer Zeitrangverschiebung nach § 156 Abs. 1 und 3 MarkenG kann hilfsweise für den Fall erklärt werden, daß das Deutsche Patentamt bzw. das Gericht die angemeldete Marke zwar nach dem Markengesetz , nicht aber nach den Bestimmungen des Warenzeichengesetzes für schutzfähig hält (Abweichung von BPatGE 37, 82 "PMA«).
  • BPatG, 17.11.1998 - 24 W (pat) 135/98

    Markenanmeldung - Anmeldegebühr bei Zeitrangverschiebung

    Gegen eine Verschiebung des Anmeldetags iSv § 33 Abs. 1 MarkenG im Zusammenhang mit § 156 MarkenG spricht zudem der Umstand, daß die Einverständniserklärung des Anmelders nach § 156 Abs. 3 MarkenG auch hilfsweise abgegeben werden kann (vgl BPatG GRUR 1998, 731, 733ff "DSS"; BPatG vom 2. April 1998, 25 W(pat) 33/96 "Rdt" - zur Veröffentlichung vorgesehen;… vgl auch Althammer/Ströbele, aaO, § 156 RdNr. 12; aA BPatGE 37, 82, 84ff "PMA").
  • BPatG, 30.07.1997 - 26 W (pat) 125/96
    MTS | 1. Es ist nicht zulässig, das Einverständnis mit der Prioritätsverschiebung einer Warenzeichenanmeldung auf den 1. Januar 1995 nur bedingt für den Fall zu erklären, daß der in erster Linie auf die Eintragung der Marke nach den früheren Vorschriften des WZG gerichtete Antrag rechtskräftig zurückgewiesen wird (Anschluß an 33. Senat, BPatGE 37, 82, 85 f.).2.
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