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Rechtsprechung
   BPatG, 20.08.1997 - 28 W (pat) 189/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7925
BPatG, 20.08.1997 - 28 W (pat) 189/96 (https://dejure.org/1997,7925)
BPatG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 28 W (pat) 189/96 (https://dejure.org/1997,7925)
BPatG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 28 W (pat) 189/96 (https://dejure.org/1997,7925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    MarkenG § 8 Abs. 2, Ziff. 1 u. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 § 83 Abs. 2 Nr. 1
    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft eines einzelnen Buchstaben bei abstrakter Mehrdeutigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 710
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 20.08.1997 - 28 W (pat) 189/96
    Bei dieser Darstellungsform besteht für den Verkehr kein konkreter Anlaß, gerade diesen Buchstaben als betrieblichen Herkunftshinweis aufzufassen (BGH GRUR 1991, 136/137 - NEW MAN), wie dies etwa auch dann der Fall sein könnte, wenn er sich als solcher für die Anmelderin durchgesetzt hätte.
  • BGH, 31.05.1990 - I ZB 6/89

    Inländischer Markenschutz für ausländische Telle-quelle-Marke aus …

    Auszug aus BPatG, 20.08.1997 - 28 W (pat) 189/96
    Bereits zum bisherigen Recht hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen Marken wegen beantragten "telle-quelle"-Schutzes nicht unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 WZG fielen, ausdrücklich entschieden, daß diese Marken gemäß Art. 6 quinquies Abschnitt B Nr. 2 PVÜ nicht ohne weiteres eintragbar sind, sondern sowohl unter dem Gesichtspunkt der Unterscheidungskraft ihrer individuellen Gestaltung als auch unter dem Aspekt eines aktuellen Freihaltebedürfnisses hinsichtlich der beanspruchten Waren geprüft werden müssen (BGH BlPMZ 1990, 327/328 - FE; GRUR 1991, 535/536 - ST).Der Schutzfähigkeit einer solchen Marke kann also ein aktuelles Freihaltebedürfnis entgegenstehen, wobei dies nach Auffassung des Gesetzgebers für einzelne Buchstaben im Regelfall eher zu bejahen sein kann als für zusammengesetzte Zahlen- oder Buchstabenzeichen (vgl. Amtl. Begründung, BlPMZ Sonderheft 1994 S 64 reSp oben;… Althammer/Ströbele, Markengesetz , 5. Auflage, § 8 RdNr. 83).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 29 = GRUR 1998, 710 = Mitt.
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - …

    Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.
  • BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 41/19

    Markenbeschwerdeverfahren - " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" - teilweise …

    Dementsprechend verfügt ein Einzelbuchstabe im Regelfall von Haus aus über durchschnittliche Kennzeichnungskraft, es sei denn, es gebe Anzeichen für eine abweichende Beurteilung auf dem jeweiligen Waren- und Dienstleistungsgebiet, z. B. weil der Buchstabe eine sachbezogene Abkürzung darstellt oder branchenbedingt nur als Typen-, Serien- oder technische Standardbezeichnung verstanden wird (…BGH GRUR 2012, 930 Rdnr. 27 - Bogner B/Barbie B; BPatG 28 W (pat) 249/97 - S; 28 W (pat) 189/96- K; 28 W (pat) 189/97 - T; BPatGE 38, 116, 119 - L; BPatGE 39, 140, 142 - M).
  • BPatG, 17.06.1998 - 28 W (pat) 189/97
    Kommt eine aus einem Einzelbuchstaben bestehende, angemeldete Marke (hier: "T") als Abkürzung für zahlreiche Warengebiete und Dienstleistungsbereiche in Frage, dann sind an ihre Unterscheidungskraft zumindest durchschnittliche Anforderungen zu stellen (vgl auch an 28 W (pat) 189/96 - "K"; BPatGE 1998, 140 - M).
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