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   BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99   

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https://dejure.org/2000,22091
BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99 (https://dejure.org/2000,22091)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99 (https://dejure.org/2000,22091)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 25 W (pat) 149/99 (https://dejure.org/2000,22091)
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

    Diese Unterschiede wirken angesichts der relativen Kürze der klanglich gut erfaßbaren Markenwörter den im Wortanfang bestehenden Gemeinsamkeiten hinreichend entgegen und sorgen hier auch für eine ausreichende Unterscheidbarkeit der Wörter, auch wenn zu berücksichtigen ist, daß erfahrungsgemäß Wortanfänge stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile (…vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 83; BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent / Salventerol) und die Auffassung des Verkehrs eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (st Rspr, vgl BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana / Schosana; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints).

    Insoweit darf allerdings hinsichtlich der von der Widersprechenden in den Vordergrund gestellten Gemeinsamkeiten der Markenwörter auch nicht vernachlässigt werden, daß bei der Prüfung der markenrechtlichen Ähnlichkeit des maßgeblichen Gesamteindrucks der Marken insbesondere auch die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints), zumal sich die den Marken gemeinsame Lautfolge "Ost" hier in zwei Sprechsilben aufgliedert und deshalb auch begrifflich um so weniger als eine das Erinnerungsbild bestimmende Merkhilfe geeignet ist.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Insoweit darf allerdings hinsichtlich der von der Widersprechenden in den Vordergrund gestellten Gemeinsamkeiten der Markenwörter auch nicht vernachlässigt werden, daß bei der Prüfung der markenrechtlichen Ähnlichkeit des maßgeblichen Gesamteindrucks der Marken insbesondere auch die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 1998, 387, 390 - Springende Raubkatze; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints), zumal sich die den Marken gemeinsame Lautfolge "Ost" hier in zwei Sprechsilben aufgliedert und deshalb auch begrifflich um so weniger als eine das Erinnerungsbild bestimmende Merkhilfe geeignet ist.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Hierzu ist auch eine stillschweigende Zustimmung durch konkludentes Prozeßverhalten ausreichend (vgl BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; BPatG MarkenR 2000, 228, 230 - turfa - mit weiteren Nachweisen), zumal die Beschwerdeführerin zu 2 ihre Beschwerde ausdrücklich und unter äußerlicher Hervorhebung als Rechtsnachfolgerin in eigenem Namen eingelegt und begründet hatte und die Inhaberin der angegriffenen Marke sich in der mündlichen Verhandlung auch auf eine entsprechende Erörterung des Sach- und Streitstandes ohne Rüge zur Sache eingelassen hat.
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Diese Unterschiede wirken angesichts der relativen Kürze der klanglich gut erfaßbaren Markenwörter den im Wortanfang bestehenden Gemeinsamkeiten hinreichend entgegen und sorgen hier auch für eine ausreichende Unterscheidbarkeit der Wörter, auch wenn zu berücksichtigen ist, daß erfahrungsgemäß Wortanfänge stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile (…vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 83; BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent / Salventerol) und die Auffassung des Verkehrs eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (st Rspr, vgl BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana / Schosana; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Dem steht auch nicht die von der Beschwerdebefugnis losgelöste, weitere Frage entgegen, ob bei einer wirksam eingelegten Beschwerde im Rahmen eines laufenden markenrechtlichen Beschwerdeverfahrens auf die Verfahrensübernahme durch den Rechtsnachfolger eines Beschwerdebeteiligten die Vorschriften des § 265 Abs. 2 ZPO anzuwenden sind und deshalb der Rechtsnachfolger nicht automatisch und insbesondere nicht ohne Zustimmung der Gegenpartei in das Verfahren eintreten kann (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 940 - Sanopharm).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Diese Unterschiede wirken angesichts der relativen Kürze der klanglich gut erfaßbaren Markenwörter den im Wortanfang bestehenden Gemeinsamkeiten hinreichend entgegen und sorgen hier auch für eine ausreichende Unterscheidbarkeit der Wörter, auch wenn zu berücksichtigen ist, daß erfahrungsgemäß Wortanfänge stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile (…vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 5. Aufl, § 9 Rdn 83; BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent / Salventerol) und die Auffassung des Verkehrs eher von einem undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (st Rspr, vgl BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana / Schosana; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd / Loints).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Auch insoweit ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 08.06.2000 - 25 W (pat) 149/99
    Denn für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft ist allein der durch die Wortverbindung erzielte Phantasiegehalt des Gesamtzeichens maßgebend, welches deshalb selbst bei einer Zusammenziehung mehrerer beschreibender oder aus sonstigen Gründen kennzeichnungsschwacher Angaben eine normale Kennzeichnungskraft besitzen kann (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPREEBRUNNEN"/"SPREEQUELL" - Wortmarken - zur …

    Rn. 135 bbb) Im Rahmen der visuellen Wahrnehmung ist ferner zu berücksichtigen, dass das Schriftbild von Marken - anders als dies beim schnell verklingenden Wort der Fall ist - erfahrungsgemäß eine genauere und in der Regel wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnungen gestattet, so dass das Schriftbild einer Marke dem Betrachter sehr viel besser in Erinnerung bleibt als das gesprochene Wort (vgl. BPatG 25 W (pat) 2/17 - KIEFFER/KAEFER; 30 W (pat) 42/14 - VIVADIA/VIVANDA; 24 W (pat) 34/14 - Erovital/Gelovital; BPatGE 43, 108, 114 - Ostex/OSTARIX; GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal).
  • BPatG, 01.12.2022 - 25 W (pat) 4/21

    Markenbeschwerdeverfahren - "GOLDBERGER"/"Goldbär" bzw. "Goldbären" - Wortmarken …

    Rn. 66 Einer schriftbildlichen Ähnlichkeit, welche seltener anzunehmen ist, weil die visuelle Wahrnehmung eine längere und auch wiederholte Betrachtung als das Hören eines schnell verhallenden Wortes erlaubt (vgl. BPatGE 43, 108 ff. - Ostex/OSTARIX; BPatG GRUR 2004, 950 ff. - ACELAT/Acesal), wirkt zum einen der Umstand entgegen, dass die zehnbuchstabige angegriffene Marke deutlich länger ist als die aus sieben Buchstaben bestehende ältere Marke "Goldbär", während sie im Verhältnis zur Widerspruchsmarke "Goldbären" mit ihren neun Buchstaben etwa die gleiche Länge aufweist.
  • BPatG, 03.03.2025 - 29 W (pat) 547/21
    Rn. 67 Bei der Beurteilung der (schrift-)bildlichen Verwechslungsgefahr ist ferner zu berücksichtigen, dass das Schriftbild von Marken - anders als dies beim schnell verklingenden Wort der Fall ist - erfahrungsgemäß eine genauere und in der Regel wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnungen gestattet, so dass das Schriftbild einer Marke dem Betrachter sehr viel besser in Erinnerung bleibt als das gesprochene Wort (vgl. BPatG, Beschluss vom 04.12.2017, 25 W (pat) 2/17 - KIEFFER/ KAEFER ; Beschluss vom 05.08.2014, 24 W (pat) 34/14 - Erovital / Gelovital ; BPatGE 43, 108, 114 - Ostex/OSTARIX; GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/ Acesal ).
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