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Rechtsprechung
   BPatG, 12.09.2001 - 26 W (pat) 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15021
BPatG, 12.09.2001 - 26 W (pat) 36/01 (https://dejure.org/2001,15021)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2001 - 26 W (pat) 36/01 (https://dejure.org/2001,15021)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2001 - 26 W (pat) 36/01 (https://dejure.org/2001,15021)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4; Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.3.2000 Art. 1, 2, 3 und 5 (Etikettierungs-RL); Lebensmittel-KennzeichnungsVO § 4

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BPatGE 45, 1
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "STONE BREWING (Wortfolge)" - ersichtliche …

    Das Anmeldezeichen hat daher schon am Anmeldetag beim angesprochenen Verkehr den irreführenden Eindruck vermittelt, die damit gekennzeichneten Waren seien mittels Steinbrautechnik produzierte (Stein-)Biere, obwohl sie in einem völlig anderen Verfahren hergestellt worden sind (vgl. auch BPatGE 45, 1, 3 - KOMBUCHA: Bier ohne Zusatz von Kombucha).

    Rn. 74 c) Die Täuschungseignung ist auch ersichtlich im Sinne von § 37 Abs. 3 MarkenG, weil sie unter Zuhilfenahme des vorliegenden Recherchematerials ohne weiteres erkennbar ist (28 W (pat) 263/07 - ESTABLISHED IN 1900 dt TRADE MARK) und keine Verwendung des Anmeldezeichens in einem sachlichen Zusammenhang mit Bieren denkbar ist, die nicht täuschend wäre (vgl. BPatG 30 W (pat) 246/04 - cashbox; 26 W (pat) 36/01 - KOMBUCHA = BPatGE 45, 1, 3; 30 W (pat) 170/00 - INTERNET schnell & einfach; 30 W (pat) 517/19 - JobDate).

  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen …

    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d. h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z.B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579 und 582).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
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