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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88 (https://dejure.org/1988,2614)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1988 - 8 S 1021/88 (https://dejure.org/1988,2614)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1988 - 8 S 1021/88 (https://dejure.org/1988,2614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 2 LBO; Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen zur Gebäudehöhe im Bebauungsplan; Festlegung der maßgebenden Höhenlage des Baugrundstücks

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Begriff des Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 2 LBO; Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen zur Gebäudehöhe im Bebauungsplan; Festlegung der maßgebenden Höhenlage des Baugrundstücks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95; anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    In diesem Sinne habe auch der VGH Mannheim mit Beschluss vom 8. März 1988 (- 8 S 1021/88 -) Festsetzungen zur Gebäudehöhe nachbarschützende Wirkung beigemessen.

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 8. März 1988 (- 8 S 1021/88 -) meint, die Höhe eines Bauvorhabens betreffende Festsetzungen hätten losgelöst von der Intention des Bebauungsplanes nachbarschützende Wirkung, ergibt sich dies so aus der genannten Entscheidung nicht, worauf die Antragstellerin bereits prozessleitend hingewiesen worden ist wie zugleich auf den Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine Rechtsprechung mit Beschluss vom 1. Februar 1993 (- 8 S 2796/92 -) ausdrücklich geändert hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 3 S 2418/95

    Abstandsflächen: Bezugspunkt für die Wandhöhe nach BauO BW § 6 Abs 4 S 2 ist die

    Der untere Bezugspunkt der Wandhöhe ist die "festgelegte" Geländeoberfläche, d.h. der in der Baugenehmigung entweder ausdrücklich bestimmte oder aber in den genehmigten Plänen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauVorlVO eingetragene künftige Geländeverlauf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169; Sauter, LBO, § 6 RdNr. 44).
  • VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01

    Nachtragsgenehmigung oder neues Bauvorhaben

    Im Übrigen würde die vom Satzungsgeber in Nr. 1.2.3 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Hintersehningen getroffene Regelung des unteren Bezugspunktes dazu führen, dass der jeweilige Bauherr und die Baurechtsbehörde durch entsprechende Gestaltung des künftigen Geländes die Höhe der baulichen Anlage bestimmen könnten; dies hätte Zufälligkeiten zur Folge, die mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar wären (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 08.03.1988, BRS 48 Nr. 169).
  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

    Wie sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ergebe, könne die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse auch dann nachbarschützend sein, wenn sich aus der Begründung des Bebauungsplans hierzu nichts ergebe (VGH Mannheim, Beschl. v. 8.3.1988, 8 S 1021/88).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH Mannheim, Beschl. v. 8.3.1988, BRS 48 Nr. 169).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1798/94

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz

    Insbesondere ergibt sich aus dieser Vorschrift nicht, daß Veränderungen der Geländeoberfläche aus anderen als den dort genannten Gesichtspunkten, insbesondere soweit die Geländeoberfläche Bezugspunkt für andere Vorschriften der Landesbauordnung, z.B. die Berechnung der Abstandsfläche, ist (vgl. dazu Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Stand September 1993, § 11 RdNr. 2), unzulässig sind (a.M. wohl VGH Bad-.Württ., Beschluß v. 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 3 S 3096/94

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind regelmäßig nicht aus sich heraus

    Schließlich ist mit der Festsetzung der Geschoßzahl (2 Vollgeschosse) auch kein Schutz der Aussichtslage der Antragsteller bezweckt (zu dieser Möglichkeit vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 und Hoppenberg, a.a.O., RdNr. 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 2796/92

    Nachbarschützende Wirkung des OBauSa Stuttgart § 40b und des OBauSa § 50 Abs 1

    Der die zulässige Gebäudehöhe regelnde § 50 Abs. 1 OBS Stuttgart (OBauSa) dient als Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung nicht dem Nachbarschutz (Abweichung vom Beschluß des Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -).

    Der Senat hält an der in seinem Beschluß vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 - geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung nicht fest.

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