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   VGH Hessen, 02.08.1985 - 4 OE 2/83   

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https://dejure.org/1985,15829
VGH Hessen, 02.08.1985 - 4 OE 2/83 (https://dejure.org/1985,15829)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.08.1985 - 4 OE 2/83 (https://dejure.org/1985,15829)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. August 1985 - 4 OE 2/83 (https://dejure.org/1985,15829)
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    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BRS 45 Nr. 73
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16

    Grenzabstand; Grenze; Holzpfahl; Landwirt; Schwengelrecht; Seitenstreifen; Straße

    Einzelne Zaunteile haben Einfriedungscharakter, wenn sie die Funktion einer Einfriedung, die ein Grundstück u.a. zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten ganz oder teilweise abschirmt, auch als Teilanlage erfüllen können, etwa weil die Geländegegebenheiten eine weitergehende Einfriedung nicht erforderlich machen oder die Funktionsfähigkeit in Verbindung mit Hecken oder rechtmäßig bzw. unangefochten vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken erreicht wird (Hess. VGH, Urt. v. 02.08.1985 - 4 OE 2/83 -, BRS 44, Nr. 73).
  • VGH Hessen, 26.09.1990 - 4 UE 3721/87

    Zur Beseitigung der Einfriedung eines Gartens im Außenbereich

    Der bessere Schutz eines kleingärtnerisch genutzten eingezäunten Grundstücks gegen Wildfraß und Diebstahl rechtfertigt außerhalb ausgewiesener Kleingartengebiete die Einzäunung von Grundstücken nicht, wenn diese Nutzung nicht bestandsgeschützt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Hess. VGH, U. v. 22.06.1979 -- IV OE 101/76 --; U. v. 02.08.1985 -- 4 OE 2/83 -- BRS 44 Nr. 73 = HessVGRspr. 1986, 20 = RdL 1986, 267).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 8 C 10881/06

    Planergänzungsverlangen im Eisenbahnrecht

    Diese ist bereits dann erreicht, wenn die Folgen des Eingriffs für den Anlieger nach Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sind, dass ihm eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zugemutet werden kann, z.B. bei einem mehrjährigen "fühlbaren" Ertragsverlust (s. BGH, BRS 45 Nr. 73).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.1992 - 1 L 320/91

    Viehunterstand; Maschendrahtzaun; Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich

    Diese kleinräumige Ausgrenzung einzelner Grundstücke, die der vorgegebenen Nutzung fremde Verdrahtung und die Zerstückelung der Landschaft sind jedoch wesensfremd im Bereich der freien Landschaft (s. VGH München, Urt. v. 02.08.1985 - 4 OE 2/83 -, BRS 44 Nr. 73; VGH München, Urt. v. 24.11.1976 - Nr. 272 II 74 -, NuR 1979, 68).
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