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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,959
BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91 (https://dejure.org/1991,959)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1991 - 4 B 10.91 (https://dejure.org/1991,959)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 4 B 10.91 (https://dejure.org/1991,959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Windenergieanlage - Außenbereich - Beeinträchtigung des Flächennutzungsplans und der Landschaft durch Windenergieanlagen - Windkraftanlage

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 35 Abs. 2 und 3 BauGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 456
  • BauR 1991, 179
  • BRS 52 Nr. 81
  • ZfBR 1991, 131
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Die von der Beschwerde des Beklagten im Hinblick auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - (BVerwGE 67, 33 ) besteht nicht.

    Im rechtlichen Ansatz liegt darin kein Unterschied zu der Rechtsauffassung des Senats in seinem Urteil vom 18. Februar 1983 (a.a.O.).

    Ebenso ist die Rüge der Abweichung von dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - (BVerwGE 67, 33) unzulässig, weil sie nicht darlegt, mit welchem abstrakten Rechtssatz sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu einem ebensolchen Rechtssatz in der zitierten Entscheidung setze.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung können die technischen Regelwerke - etwa die VDI-Richtlinie 2058 oder die TA-Lärm - allerdings als Orientierungshilfe oder grober Anhalt herangezogen werden (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Auch in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 - BVerwG 1 C 30.62 - (BVerwGE 18, 247) ist der Flächennutzungsplan (insoweit) nicht mit einem Bebauungsplan gleichgesetzt worden; vielmehr hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in dieser Entscheidung ausgeführt, daß der Planungswille der Gemeinde eine für die gerichtliche Entscheidung hinreichende Konkretisierung habe erfahren müssen (…a.a.O., S. 254).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung können die technischen Regelwerke - etwa die VDI-Richtlinie 2058 oder die TA-Lärm - allerdings als Orientierungshilfe oder grober Anhalt herangezogen werden (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Es hat zudem unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - (BVerwGE 67, 23 ) ausgeführt, daß die technische Neuartigkeit und die dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit allein eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht begründen können.
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Im übrigen ist geklärt, daß ein Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nur wegen der Notwendigkeit einer Binnenkoordination bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 , mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Schutzwürdigkeit einer Landschaft von ihrem konkreten Zustand abhängen kann (vgl. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - ZfBR 1979, 259 und Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141) und daß es insoweit, wenn nämlich die Eigenart der Landschaft bereits in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, zur Beurteilung der Frage, ob von einer baulichen Anlage nachteilige Wirkungen ausgehen, auch auf die Beschaffenheit dieser Anlage ankommen kann (vgl. Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - ZfBR 1985, 191 ).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Schutzwürdigkeit einer Landschaft von ihrem konkreten Zustand abhängen kann (vgl. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - ZfBR 1979, 259 und Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141) und daß es insoweit, wenn nämlich die Eigenart der Landschaft bereits in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, zur Beurteilung der Frage, ob von einer baulichen Anlage nachteilige Wirkungen ausgehen, auch auf die Beschaffenheit dieser Anlage ankommen kann (vgl. Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - ZfBR 1985, 191 ).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Klarstellend hierzu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG 4 C 205.65 - (BVerwGE 26, 287 ) hinzugefügt, daß für die Prüfung eines - nichtprivilegierten - Einzelbauvorhabens unter dem Gesichtspunkt entgegenstehender Aussagen in einem Flächennutzungsplan in weitem Umfang auf die Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen sei.
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich; …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Schutzwürdigkeit einer Landschaft von ihrem konkreten Zustand abhängen kann (vgl. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - ZfBR 1979, 259 und Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141) und daß es insoweit, wenn nämlich die Eigenart der Landschaft bereits in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, zur Beurteilung der Frage, ob von einer baulichen Anlage nachteilige Wirkungen ausgehen, auch auf die Beschaffenheit dieser Anlage ankommen kann (vgl. Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - ZfBR 1985, 191 ).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
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