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| BSG, 11.03.1960 - 3 RK 19/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 12, 38
- MDR 1960, 708
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.02.1960 - 4 RJ 211/58
Auszug aus BSG, 11.03.1960 - 3 RK 19/56
als Erfüllung der dem Kinde gegenüber obliegenden Unterhaltsverpflichtung angeSehen werden° Ob diese Auffassung auch in anderen Rechtsbereichen gilt (vgl° z"B° für die Arbeiterrentenversicherung Urteil des BSG° vom 11"201960 - 4 RJ 211/58 - 5r'gL dazu Dapprich in NJW 1959 s" 17037 und für das Versorgungsrecht mm 3 s., 124 52337 und 9 s. 56 [59 fj) oder ob es dort angängig ist, an einem vom Gleichberechtigungssatz nicht berührten Unterhaltsbegriff festzuhalten, kann in diesem Zusammenhang auf sich beruhen°.
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem …
Das Berufungsgericht bejaht auch zu Recht die Gleichartigkeit (Kongruenz) zwischen den persönlichen Unterhaltsleistungen der Mutter, die sie dem Kinde zu gewähren verpflichtet war, und den von den Klägerinnen gewährten Unfall- und Waisenrenten, da die persönlichen Leistungen seit Anpassung des früheren Rechts an den Gleichberechtigungsgrundsatz rechtlich als Unterhaltsleistungen anzusehen sind (…BGH Urt. v. 8. März 1966 - VI ZR 231/64 - VersR 1966, 487 = NJW 1966, 1319; ebenso BSG 12, 38). - BGH, 24.01.1978 - VI ZR 95/75
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern - Bestehen und Ausmaß eines …
Voraussetzung war nur, daß die Kinder überhaupt Unterhaltsansprüche gegen die Mutter hatten, wofür es genügte, daß sich diese auf die Führung des Haushalts und ihre eigene Betreuung richteten (BSGE 12, 38, 41 f = WzS 1960, 117 Nr. 4 = FamRZ 1960, 272). - LSG Hessen, 15.12.1982 - L 8 KR 506/82
Erstattungsanspruch; Inanspruchnahme einer Krankenkasse; Familienkrankenhilfe; …
Dieser Versicherungsfall begründete hier Ansprüche auf Familienkrankenpflege in Form der Krankenhauspflege (§ 205 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 184 RVO) für beide beigeladene Elternteile gegenüber ihrer Krankenkasse, da C. beiden gegenüber unterhaltsberechtigt im Sinne von § 205 Abs. 1 Satz 1 RVO i.V.m. §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) war; auf den Umfang der Unterhaltsberechtigung kommt es hierbei nicht an (BSGE 6, 197; 12, 38). - BayObLG, 11.02.1964 - RReg. 2 St 195/63 Die Eltern haften für den Unterhalt ihrer (ehelichen) Kinder zwar im gleichen Rang, aber nicht zu gleichen Teilen.Die Mutter genügt, wie aus der Verweisung auf BGB § 1360 zum Ausdruck kommt, schon durch die Führung des Haushalts und die darin eingeschlossene Betreuung der Kinder ihrer Unterhaltspflicht gegenüber diesen, während der Vater den Unterhalt durch seine Erwerbstätigkeit zu erbringen hat (vergleiche BSG 1960-03-11 3 RK 19/56 = MDR 1960, 708;… Palandt, BGB, 23. Auflage, Anmerkung 4 zu § 1606;… Soergel-Siebert, aaO).
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