Rechtsprechung
| BSG, 06.09.1962 - 4 RJ 329/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 17, 295
- NJW 1963, 413
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Es handelte sich ferner um Fallgestaltungen, bei denen die Rente aus besonderem Grund ersichtlich nur "vorläufig" und "ohne eine Verpflichtung hierzu" (so BSGE 17, 295, 297 = SozR Nr. 4 zu § 1286 RVO), als "Vorschußrentenbewilligung" (…BSG SozR 2200 § 1286 Nr. 2 S 7), durch "vorläufigen Bescheid" (so BSGE 20, 287, 288) oder im Blick auf mögliche nachträgliche Änderungen in leistungserheblichen Einkommensverhältnissen "im Vorgriff" (…so BSGE 30, 124, 125 = SozR Nr. 15 zu § 1241 RVO) bewilligt wurde, um den Interessen der Versicherten an alsbaldiger Leistung bzw an der Möglichkeit, sich auf eine bevorstehende wirtschaftliche Situation einrichten zu können, entgegenzukommen. - BSG, 22.10.1971 - 5 RKn 72/69
Knappschaftliche Versicherung - Berufsunfähigkeitsrente - Wegfall des …
(noch nicht ganz fixierte Hypertonie, vegetative Dysfunktion, hypochondrisch verfärbte Persönlichkeit) eine Änderung nicht eingetreten ist" Darüber hinaus hat das LSG angenommen, der in dem Gutachten vom 29° Juni 1964 geäußerte Verdacht auf einen pyelonephritischen Prozeß sei objektiv unbegründet und daher für die Rentengewährung nicht ursächlich gewesen, Selbst wenn man aber mit der Beklagten davon ausgeht, der Verdacht auf einen pyelonephritischen Prozeß sei für die Rentengewährung wesentuä lich gewesen, so berechtigte der Wegfall dieses Verdachts die Beklagte nicht, die Knappschaftsrente wegen Berufs- unfähigkeit in die Bergmannsrente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit umzuwandeln, denn in dem Wegfall des Verdachts liegt keine Änderung der Verhältnisse° Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat (BSG 17, 295; 28, 157; 50, 154), bietet das Gesetz dem Versicherungsträger keine rechtliche Handhabe, wegen des bloßen Verdachts auf das Vorliegen einer schweren Erkrankung eine Rente Falle zu gewähren° Im des Verdachts steht.multiple Sklerose), das dringende soziale Bedürfnis estehen kann, dem Versicherten eine Leistung zu gewähren, Das ist in den zitierten Entscheidungen auch anerkannt worden° Den Versicherungsträgern bietet sich die Möglichkeit, die bereits in dem Urteil des 4" Senats vom 6° September 1962 (BSG 17, 295) aufgezeigt worden ist, diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen° Danach könnte und sollte der Versicherungsträger die Leistung in Fällen des Verdachts auf eine schwere Erkrankung ausdrücklich bis zur endgültigen Klärung des Befundes oder nur für eine befristete Zeit oder unter Vorbehalt des - begründeten - Widerrufs gewähren, Wenn eine Leistung über die gesetzliche Verpflichtung hinaus erbracht wird, bestehen keine Bedenken, sie, anders als in den Normalfällen, auch unter den genannten Bedingungen zu gewähren° Der Versicherte kann, falls er mit einer nur vorsorglich gewährten Rente nicht einverstanden ist, versuchen - in der Regel allerdings ohne Erfolg -, im Klagewege die Gewährung einer normalen Rente zu erreichen° Verfährt der Versicherungsträger danach, so bleibt er nicht verpflichtet, beim Wegfall des Krankheitsverdachts die Rente weiterzugewähren, auf die materiell ein Anspruch nicht besteht° Andererseits ist dem Bedürfnis Rechnung getragen, dem Versicherten bis zur Klärung des Befundes eine Leistung zu gewähren°.
erwecken, daß die Verschlechterung der Blutdruckverhältnisse die für die Rentengewährung maßgebende Ursache sei° In einem solchen Fall kann auch nach dem Urteil vom 6° September 1962 (BSG 17, 295) der bloße Wegfall des Krankheitsverdachts die Rentenentziehung nicht rechtfertigen" ' Die danach unbegründete Revision der Beklagten muß zurückgewiesen werden° Die Kostenentscheidung beruht auf 5'l95 SGG°.
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78
Krankengeld - Wiedergewährung - Verwaltungsakt - Arbeitsunfähigkeit - Entzug von …
Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt werden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversiche- rung und für die Rentenversichernng durch das Dritte und Sechste Buch der EVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit-von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 293, 296; 50, 17, 20; 31, 190, 195; BSG Urt vom 21.9. 1977 - 4 HJ 115/76 - Soners 1978, 190).
- BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
Schwerbehindertenbescheid, Rücknahme wegen Änderung der Verhältnisse
Die nachträgliche Erkenntnis einer Fehldiagnose ist keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des 5 H8 SGB X (st Rspr, zB BSGE 17, 63, 64; 17, 295, 296 : SozR Nr M zu 5 1286 RVG).Darin liegt eine nachträgliche wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die die Entscheidung nach % 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X rechtfertigt (BSGE 17, 295, 296 f).
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 50/78 Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVG im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).
Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 17, 20; 51, 190, 195; BSG Urt vom 21.9.1977 115/76 - 4 RJ -.
- BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78
Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen - …
Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (…vgl. BSGE 15, 252, 256 = SozR Nr. 2 zu § 173 Reichsversicherungsordnung -RVO-; BSGE 17, 295, 298 = SozR Nr. 4 zu § 1286 RVO;… SozR Nr. 40 zu § 1246 RVO;… BSGE 30, 17, 20 = SozR Nr. 63 zu § 77 SGG;… BSGE 31, 190, 195 = SozR Nr. 3 zu § 27 GAL vom 14. September 1965;… BSGE 47, 288, 289 =;…">183%20RVO%20Nr.%2019#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 19; BSG vom 21. September 1977 - 4 RJ 113/76 - DAngV 1978, 397, 398) bei Nichtleistungsbescheiden grundsätzlich anwendbar. - BSG, 20.12.1978 - 3 RK 79/78 Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).
Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 47, 20; 54, 490, 495; BSGUrt vom 24.9. 4977 - 4 HJ 115/76 - Soners 1978, 190).
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 56/78 Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).
Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 17, 20; 51, 190, 195; BSG Urt vom 21.9.1977 115/76 - 4 RJ -.
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 78/78 Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversi0herung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).
Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 17, 20; 51, 190, 195; BSG Urt vom 21.9.1977 113/76 - 4 RJ -.
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 53/78 Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt worden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversicherung und für die Rentenversicherung durch das Dritte und Sechste Buch der RVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).
Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 295, 296; 50, 47, 20; 54, 490, 495; BSGUrt vom 24.9. 4977 - 4 RJ 445/76 - Soners 1978, 190).
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 64/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 77/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 75/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 49/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 68/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 52/78
- BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 354/68
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 67/78
- BSG, 20.12.1978 - 3 RK 47/78
- BSG, 16.12.1980 - 3 RK 63/78
Arbeitgeber - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen - Anzahl der Arbeitnehmer
- BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 113/76
- BSG, 28.03.1979 - 3 RK 91/78
- BSG, 07.04.1964 - 4 RJ 195/61
- BSG, 12.03.1970 - 4 RJ 407/69
- BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 298/73
- BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 121/64
Erwerbsunfähigkeit - Sicherungsverwahrung eines Suizidgefährdeten - …
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