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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2475
BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66 (https://dejure.org/1967,2475)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1967 - 6 RKa 22/66 (https://dejure.org/1967,2475)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1967 - 6 RKa 22/66 (https://dejure.org/1967,2475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorarkürzungen eines Kassenarztes durch die Kassenärztliche Vereinigung wegen liquidierter Grundleistungen im Wege der Verteilungskürzung - Honorarkürzung wegen Unwirtschaftlichkeit nach § 368 n Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Abgrenzung zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 174
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse - …

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Da es im vorliegenden Falle ernstlich zweifelhaft war, ob vor Erhebung der Klage ein Vorverfahren durchzuführen ist, ist in der Klage hilfsweise die Erhebung des Widerspruchs enthalten (BSG 25, 66, 68; BSG 20, 199).

    Demnach ist - wie auch in den in BSG 25, 66 und 120 behandelten Fällen geschehen - der Rechtsstreit an das LSG zurückzuverweisen, damit dieses den Beteiligten Gelegenheit geben kann, das Vorverfahren zu Ende zu führen.

  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 7/63
    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 13. August 1964 (BSG 21, 235, 236) näher ausgeführt hat, darf der in § 368 n Abs. 4 RVO den Prüfungsorganen erteilte Auftrag, die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung im einzelnen zu überwachen, nicht mit der durchaus anders gearteten Aufgabe der KÄV nach § 368 f Abs. 1 Sätze 2 bis 5 RVO verwechselt und verquickt werden, die Gesamtvergütung unter die Kassenärzte nach Maßgabe eines Verteilungsmaßstabs zu verteilen, der u.a. einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit einzelner Kassenärzte entgegenwirken soll.

    Ist die erste allein Gegenstand einer normativen Regelung im HVM, die erst den weitgespannten unbestimmten Rechtsbegriff der "übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes" näher konkretisiert und für den einzelnen Kassenarzt übersehbar macht (vgl. dazu BSG 21, 235, 236), so haben die Prüfungsorgane nach § 368 n Abs. 4 RVO ihre Aufgabe, "die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung im einzelnen" zu überwachen, ohne eine diesen unbestimmten Rechtsbegriff vertiefende und näher erläuternde normative Grundlage durchzuführen, d.h. die Prüfung im wesentlichen auf ihr ärztliches Erfahrungswissen gestützt vorzunehmen.

  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 90/61

    Berücksichtigung rentenerhöhender Beträge bei Erlass eines Rentenbescheides; …

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Da es im vorliegenden Falle ernstlich zweifelhaft war, ob vor Erhebung der Klage ein Vorverfahren durchzuführen ist, ist in der Klage hilfsweise die Erhebung des Widerspruchs enthalten (BSG 25, 66, 68; BSG 20, 199).
  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab - …

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Will diese Sollvorschrift (§ 368 f Abs. 1 Satz 5 RVO) auf die Verpflichtung des Kassenarztes hinwirken, dem Versicherten eine zweckmäßige und ausreichende, d.h. gründliche und sorgfältige Versorgung zuteil werden zu lassen (vgl. dazu BSG 22, 218, 220), so soll das Wirtschaftlichkeitsgebot sicherstellen, daß "das Maß des Notwendigen" (§ 182 Abs. 2, 2. Halbs. RVO) nicht überschritten wird.
  • BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57
    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Da das Gesetz für die Anfechtung von Honorarabrechnungsbescheiden keine Ausnahme vom Vorverfahrens zwang - wie in §§ 81 Nr. 2 SGG, 368 i Abs. 5 RVO - vorsieht, ist daher auch im vorliegenden Fall die Durchführung eines Vorverfahrens vor der von der Vertreterversammlung bestimmten Stelle (vgl. § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG), die auch der Vorstand der KÄV sein könnte (vgl. BSG 8, 256, 258), unerläßlich.
  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 9/65

    Streitigkeiten des Kassenarztrechts - Erforderlichkeit des Vorverfahrens

    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1966 (BSG 25, 120) näher dargelegt hat, sind in Angelegenheiten des Kassenarztrechts jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über Kassenarztrecht Verwaltungsakte in einem Vorverfahren nachzuprüfen, soweit das Gesetz nichts Abweichendes vorschreibt.
  • BSG, 25.09.1962 - 6 RKa 18/61
    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Die vom Senat für den Fall gebilligte Ausnahme, daß Verteilungskürzungen und Prüfabstriche wegen Unwirtschaftlichkeit in einer zusammenfassenden Regelung so miteinander verquickt sind, daß sie sinnvoll nur in einem einheitlichen Prüfverfahren durchgeführt werden können (vgl. Urteile vom 25. September 1962 - 6 RKa 17/61 und 6 RKa 18/61 -), läßt sich jedenfalls nicht auf die bei der beklagten KÄV seit dem 1. Januar 1963 gültige Regelung übertragen, die die Prüfung der Unwirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise scharf von der Honorarfestsetzung und der zu ihr gehörigen Verteilungskürzung unterscheidet.
  • BSG, 25.09.1962 - 6 RKa 17/61
    Auszug aus BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66
    Die vom Senat für den Fall gebilligte Ausnahme, daß Verteilungskürzungen und Prüfabstriche wegen Unwirtschaftlichkeit in einer zusammenfassenden Regelung so miteinander verquickt sind, daß sie sinnvoll nur in einem einheitlichen Prüfverfahren durchgeführt werden können (vgl. Urteile vom 25. September 1962 - 6 RKa 17/61 und 6 RKa 18/61 -), läßt sich jedenfalls nicht auf die bei der beklagten KÄV seit dem 1. Januar 1963 gültige Regelung übertragen, die die Prüfung der Unwirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise scharf von der Honorarfestsetzung und der zu ihr gehörigen Verteilungskürzung unterscheidet.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R

    Prothetik-Einigungsausschuß - Festsetzung - Schadensregreß - Durchführung - …

    In Fällen der vorliegenden Art ist in der Klageerhebung zugleich die Einlegung des Widerspruchs zu sehen (vgl zB BSGE 26, 174, 177 mwN, insoweit in SozR Nr. 7 zu § 368f RVO nicht abgedruckt;… BSGE 35, 267, 271 = SozR Nr. 5 zu § 551 RVO mwN;… BSG SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 8 mwN).

    Bedarf es eines Widerspruchsverfahrens, geben die Gerichte den Beteiligten vielmehr Gelegenheit zur Nachholung (…vgl dazu zum einen § 88 Abs. 2 iVm Abs. 1 Satz 2 SGG und zum anderen die Rechtsprechung zu Fällen, in denen die Erforderlichkeit oder Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens unklar gewesen war: BSGE 25, 66, 68 = SozR Nr. 4 zu § 1538 RVO; BSGE 26, 174, 176 f, insoweit in SozR Nr. 17 zu § 368f RVO nicht abgedruckt;… s ferner zB BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 9 ff;… SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 5 ff).

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 8/13 R

    (Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der …

    Ob die Aussetzung des Rechtsstreits in entsprechender Anwendung des § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG indes nur erfolgen muss, wenn die Klage vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens erhoben wurde (…vgl BSGE 20, 199, 200 f = SozR Nr. 11 zu § 79 SGG D a 4;… im Anschluss daran BSGE 25, 66, 68 f = SozR Nr. 4 zu § 1538 RVO A a 5; vgl auch BSGE 26, 174, 176 f = insoweit in SozR Nr. 7 zu § 368 f RVO nicht abgedruckt;… BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 9 ff;… BSG SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 5 ff;… BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13 S 54 f mwN;… BSG SozR 3-1500 § 78 Nr. 5 S 15) oder auch dann erfolgen kann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch gar kein (Ausgangs-)Verwaltungsakt vorliegt (…so Böttiger in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 54 RdNr 21: in diese Richtung auch BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13 S 54), kann hier offenbleiben, weil auch eine etwaig fehlerhafte Aussetzung des Verfahrens jedenfalls nicht der Zulässigkeit der Klage entgegen steht.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 3/00 R

    Widerspruchsverfahren bei zulässiger Klage gegen Schadensregreß

    In Fällen der vorliegenden Art ist in der Klageerhebung zugleich die Einlegung des Widerspruchs zu sehen (vgl zB BSGE 26, 174, 177 mwN, insoweit in SozR Nr. 7 zu § 368f RVO nicht abgedruckt;… BSGE 35, 267, 271 = SozR Nr. 5 zu § 551 RVO mwN;… BSG SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 8 mwN).

    Bedurfte es eines Widerspruchsverfahrens, so geben die Gerichte den Beteiligten vielmehr Gelegenheit zur Nachholung (…vgl dazu zum einen § 88 Abs. 2 iVm Abs. 1 Satz 2 SGG und zum anderen die Rechtsprechung zu Fällen, in denen die Erforderlichkeit oder Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens unklar gewesen war: BSGE 25, 66, 68 = SozR Nr. 4 zu § 1538 RVO; BSGE 26, 174, 176 f, insoweit in SozR Nr. 17 zu § 368f RVO nicht abgedruckt;… s ferner zB BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 9 ff;… SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 5 ff).

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 2/00 R

    Widerspruchsverfahren bei zulässiger Klage gegen Schadensregreß

    In Fällen der vorliegenden Art ist in der Klageerhebung zugleich die Einlegung des Widerspruchs zu sehen (vgl zB BSGE 26, 174, 177 mwN, insoweit in SozR Nr. 7 zu § 368f RVO nicht abgedruckt;… BSGE 35, 267, 271 = SozR Nr. 5 zu § 551 RVO mwN;… BSG SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 8 mwN).

    Bedurfte es eines Widerspruchsverfahrens, so geben die Gerichte den Beteiligten vielmehr Gelegenheit zur Nachholung (…vgl dazu zum einen § 88 Abs. 2 iVm Abs. 1 Satz 2 SGG und zum anderen die Rechtsprechung zu Fällen, in denen die Erforderlichkeit oder Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens unklar gewesen war: BSGE 25, 66, 68 = SozR Nr. 4 zu § 1538 RVO; BSGE 26, 174, 176 f, insoweit in SozR Nr. 17 zu § 368 f RVO nicht abgedruckt;… s ferner zB BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 9 ff;… SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 S 5 ff).

  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 24/66

    Honorarkürzungen durch die kassenärztliche Vereinigung wegen Unwirtschaftlichkeit …

    Wie in dem Urteil vom 16. März 1967 - 6 RKa 22/66 - näher dargelegt ist, gehört die Honorar abrechnung mit der Honorarbegrenzung mittels Verteilungskürzung nicht zu den Aufgaben der nach § 368 n Abs. 4 RVO für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise vorgesehenen Prüfungsinstanzen.

    Wie in der schon erwähnten Entscheidung 6 RKa 22/66 näher ausgeführt ist, betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine "Angelegenheit der Krankenversicherung" i. S. des § 80 Nr. 1 SGG.

    Indessen darf das fehlerhaft durchgeführte Vorverfahren in seinen Rechtswirkungen nicht so angesehen werden, als ob überhaupt kein Vorverfahren stattgefunden habe (vgl. für diesen Fall BSG vom 16. März 1967 - 6 RKa 22/66 -).

  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 30/66

    Honorarverteilungsmaßstab - Bewertung von Grundleistungen - Gültigkeit von …

    Die Revision des Klägers ist begründet" Wie in dem Urteil vom 160 März 1967 - 6 RKa 22/66 - näher dargelegt ist? gehört die Honorarabrechnung mit der Honorarbegrenzung mittels Verteilungskürzung nicht zu den Aufgaben der nach 5 368 n Abs, 4 BVG für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise vorgesehenen Prüfungsinstanzen° Demnach hat die beklagte KÄV zu Recht den angefcchtenen Honorarbescheid nicht durch den Prüfungsausschuß9 sondern durch ihre Abrechnungsstelle erlasseno.

    Indessen folgt hieraus entgegen der Auffassung des LSG noch nicht, daß überhaupt kein Vorverfahren durchzuführen ist" Wie in der schon erwähnten Entscheidung 6 RKa 22/66 näher ausgeführt ist; betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine "Angelegenheit der Krankenversicherung" LS° des 5 80 Nr" l des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)" Demgemäß ist der angefochtene Verwaltungsakt in Gestalt des Honorarbescheids in einem Vorverfahren vor der von der Vertretungssammlung bestimmten : Widerspruchsstelle (vgl° @ 85 Abs° 2 Nr" 2 SGG) nachzugrüfen° Nun hat zwar der Beschwerdeausschuß, obgleich "nach seiner vAuffaséung die Widerspruchsstelle zuständig gewesen wäre9 V weil.

  • SG Berlin, 17.03.2010 - S 83 KA 651/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Verordnung eines Arzneimittels …

    In der Klage ist zugleich die Einlegung des Widerspruchs zu sehen (vgl. BSGE 25, 66, 68; BSGE 25, 120, 122; BSGE 26, 174, 176; BSGE 26, 199, 200f.;… Leitherer, a.a.O., § 78 Rn. 3a-3b).
  • BSG, 01.11.2023 - B 6 KA 3/23 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage als hilfsweise Erhebung des Widerspruchs - …

    Der Senat hat - im Einklang mit der Rechtsprechung der anderen Senate des BSG - jedenfalls dann in der Klage hilfsweise die Erhebung des Widerspruchs gesehen, wenn es ernstlich zweifelhaft ist, ob vor Erhebung der Klage ein Vorverfahren durchzuführen ist (BSG Urteil vom 16.3.1967 - 6 RKa 22/66 - BSGE 26, 174, 177 = juris RdNr 23 mwN;… BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R - SozR 3-1500 § 78 Nr. 5 = juris RdNr 19 jeweils mwN; vgl auch BSG Urteil vom 18.2.1964 - 11/1 RA 90/61 - BSGE 20, 199 = juris RdNr 21;… BSG Urteil vom 23.5.1989 - 12 RK 43/88 - BSGE 65, 105, 107 = SozR 1500 § 78 Nr. 27 S 41;… BSG Urteil vom 18.3.1999 - B 12 KR 8/98 R - SozR 3-1500 § 78 Nr. 3 = juris RdNr 19).
  • SG Hannover, 20.04.2016 - S 78 KA 566/14

    Rechtsmittel eines Facharztes für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen …

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass in der Klageerhebung, und für die Klageänderung kann insoweit nichts anderes gelten, jedenfalls auch dann zugleich die Erhebung eines Widerspruchs gesehen werden kann, wenn ernsthaft zweifelhaft ist, ob es der Durchführung eines Vorverfahrens bedurfte (BSG, Urt. v. 16.03.1967 - 6 RKa 22/66, Rn 33;… Urt. v. 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R, Rn. 19).
  • BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 12/66

    Kassenärztliche Röntgentätigkeit

    Ein Widerspruchsverfahren, das in kassenärztlichen Streitigkeiten der Klageerhebung grundsätzlich vorangehen muß (BSG 25, 120), hat stattgefunden, und zwar vor dem Vorstand der beklagten KÄV, der nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) als Widerspruchsstelle bestimmt werden konnte (BSG 26, 174, 177 oben).
  • BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 17/67
  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 15/75
  • BSG, 23.09.1969 - 6 RKa 18/67
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 5/66
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 4/66
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 26/65
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 25/65
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