Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits von einem familien- oder erbrechtlichen Verhältnis ab, so kann das Gericht das Verfahren solange aussetzen, bis dieses Verhältnis im Zivilprozeß festgestellt worden ist.
(2) 1Hängt die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ab, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsstelle festzustellen ist, so kann das Gericht anordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsstelle auszusetzen sei. 2Auf Antrag kann das Gericht die Verhandlung zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern aussetzen, soweit dies im Sinne der Verfahrenskonzentration sachdienlich ist.
(2a) Hängt die Entscheidung des Rechtsstreits ab von der Gültigkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Vorschrift, die nach § 22a Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, so kann das Gericht anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des Antragsverfahrens nach § 55a auszusetzen ist.
(3) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluß ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 114 SGG
996 Entscheidungen zu § 114 SGG in unserer Datenbank:
- SG Duisburg, 28.08.2026 - S 49 AS 1339/23
- BSG, 11.06.2026 - B 2 U 1/26 B
- LSG Sachsen, 13.07.2026 - L 7 AY 20/25
- SG Karlsruhe, 26.08.2024 - S 12 AS 2069/22 Corona
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung wegen Vorfragen - Verfassungsmäßigkeit ...
- LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2023 - L 9 SO 12/23
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung des Verfahrens - Ablehnung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 18.12.2023 - B 1 KR 83/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die ...
- BSG, 08.06.2021 - B 13 R 249/20 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rüge ...
- SG Duisburg, 09.11.2020 - S 49 AS 3901/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 - L 30 P 53/24
Minderjähriger Kläger - Prozessunfähigkeit - ordnungsgemäße Vertretung - ...