Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) 1Der Vorsitzende kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zur mündlichen Verhandlung anordnen sowie Zeugen und Sachverständige laden. 2Als persönliches Erscheinen gilt auch die nach § 110a Absatz 2 Satz 1 gestattete Teilnahme per Bild- und Tonübertragung. 3Auf die Folgen des Ausbleibens ist dabei hinzuweisen.
(2) Die Ladung von Zeugen und Sachverständigen ist den Beteiligten bei der Mitteilung des Termins zur mündlichen Verhandlung bekanntzugeben.
(3) Der Vorsitzende kann einem Beteiligten, der keine natürliche Person ist, aufgeben, zur mündlichen Verhandlung oder zu einem Termin nach § 106 Absatz 3 Nummer 7 einen Beamten oder Angestellten zu entsenden, der mit einem schriftlichen Nachweis über die Vertretungsbefugnis versehen und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichtet ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 | |
| 01.01.2012 | Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 22.12.2011 | |
| 01.07.2008 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts | 12.12.2007 |
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Rechtsprechung zu § 111 SGG
606 Entscheidungen zu § 111 SGG in unserer Datenbank:
- BSG, 12.08.2026 - B 5 R 11/26 BH
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2026 - L 5 AS 130/26
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- LSG Bayern, 25.04.2022 - L 2 AL 62/22
Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen nach Ablehnung einer ...
- LSG Bayern, 10.03.2026 - L 12 RF 16/25
Videokonferenzteilnahme, Entschädigungsanspruch, Fahrtkostenerstattung, ...
- LSG Bayern, 21.05.2026 - L 17 U 267/25
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahmefiktion
- LSG Bayern, 14.12.2022 - L 18 SO 150/22
Sozialgerichtsverfahren: Angabe einer Anschrift
Zum selben Verfahren:
- SG Nürnberg, 21.04.2022 - S 4 SO 17/22
Unzulässiger Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen fehlender Anschrift
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