Rechtsprechung
   BSG, 19.02.1986 - 10 RAr 14/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5557
BSG, 19.02.1986 - 10 RAr 14/84 (https://dejure.org/1986,5557)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1986 - 10 RAr 14/84 (https://dejure.org/1986,5557)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 10 RAr 14/84 (https://dejure.org/1986,5557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 7
  • NZA 1986, 543 (Ls.)
  • BB 1986, 1368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 3/01 R

    Merkzeichen G - rückwirkende Feststellung - gesundheitliche Voraussetzungen -

    Erst recht kann kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz darin gesehen werden, daß es innerhalb derjenigen Betroffenen, welche die unentgeltliche Personenbeförderung in Anspruch nehmen, hinsichtlich des Beginns des Nachteilsausgleichs zu Zufallsergebnissen kommen könnte, je nachdem, wie lange das Verwaltungsverfahren bis zur Feststellung der Schwerbehinderung und der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" andauert (vgl BSGE 60, 7 = SozR 4100 § 141d Nr. 2).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Dieses Verbot ist bei der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu beachten (vgl BSGE 60, 7, 8 = SozR 4100 § 141d Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2009 - L 12 AL 1524/08
    Ferner ist abzuziehen die Lohnsteuer, wobei nach der Rechtsprechung des BSG für den laufenden Arbeitslohn allein die Berücksichtigung der steuerlichen Abzüge anhand der Monatslohnsteuertabellen für zulässig erachtet wird (vgl. BSGE 60, 7 = SozR 4100 § 141d Nrn. 2 und 3).

    Ob auf der Lohnsteuerkarte eingetragene individuelle Freibeträge zu berücksichtigen sind, ist umstritten (vgl. BSGE 60, 7 = SozR 4100 § 141d Nr. 2; Peters-Lange in Gagel, § 185 SGB III, Rdnr. 7).

  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 130/89

    Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts für die Berechnung des Zuschusses zum

    Hierzu hat das Bundessozialgericht entschieden, daß maßgebend sind die aus den Lohnsteuertabellen zu entnehmenden steuerlichen Abzüge; dabei sei Rechtsgrundlage für den Steuerabzug auch § 39b Abs. 2 Satz 2 EStG, wonach der Weihnachts-Freibetrag vom Arbeitslohn abzuziehen ist (BSG Urteil vom 19. Februar 1986 - 10 RAr 14/84 - Nr. 2 zu SozR 4100 § 141d AFG).
  • BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87

    Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der

    Dem steht die Entscheidung des 10. Senats des BSG vom 19. Februar 1986 zur Berechnung des Konkursausfallgeldes (BSGE 60, 7 = SozR 4100 § 141d Nr. 2) nicht entgegen.
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 8/90

    Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen

    Der Gesetzgeber hat um des Gleichheitssatzes willen vermeiden wollen, daß die Gewährung oder Ablehnung einer Sozialleistung von der Zufälligkeit des Entscheidungszeitpunktes abhängt (vgl zB BSGE 60, 7, 8 = SozR 4100 § 141d Nr. 2), und deshalb Art. 1 § 2 Nr. 3 Buchstabe c AFKG geschaffen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 794/12
    Unberücksichtigt bleiben der Lohnsteuerjahresausgleich (BSG, Urt. v. 19.02.1986 - 10 RAr 14/84 - SozR 4100 § 141d Nr. 2) und individuelle Freibeträge bei laufendem Arbeitsentgelt (Schön/Kruse in LPk-SGB III, § 186 Rn. 5; Krodel in Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl. § 185 Rn. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2012 - L 11 AL 240/09
    Allerdings hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits zum Konkursausfallgeld nach § 141 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entschieden, dass die Vorschriften des permanenten Lohnsteuerjahresausgleichs gemäß § 39b Abs. 2 S 13 EStG bzw. des vom Arbeitgeber am Jahresende selbst durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleichs gemäß § 42b EStG bei der Berechnung dieser Sozialleistung keine Anwendung finden (BSG, Urteil vom 19. Februar 1986 ? 10 RAr 14/84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht