Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1980
BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87 (https://dejure.org/1988,1980)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 12 RK 21/87 (https://dejure.org/1988,1980)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 21/87 (https://dejure.org/1988,1980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute zur Beschäftigung auf Seeschiffen unter der Bundesflagge

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB IV § 3; SGB IV § 5; SGB IV § 13; AÜG Art. 1 § 9; AÜG Art. 1 § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 145
  • VersR 1989, 716
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 160) könne zwar eine unterbliebene - die Anhörung mitumfassende - Beteiligung unter gewissen Voraussetzungen im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.

    Soweit das LSG anderer Ansicht gewesen sei und auch eine Beteiligung der Seeleute für erforderlich gehalten habe, habe es dem Urteil vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 160) entsprechend anfragen müssen, ob eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens beantragt werde.

    Diese Regelung galt nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1) inhaltlich auch schon in der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB 10 am 1. Januar 1981 und damit auch im Jahre 1980, in dem hier das Verwaltungsverfahren durchgeführt worden ist.

    Wird die vorgeschriebene Benachrichtigung unterlassen, so wiegt das, weil dadurch die Möglichkeit einer Beteiligung am Verfahren und eine Äußerung dazu vielfach von vornherein verhindert wird, ebenso schwer wie die unterbliebene Hinzuziehung eines Dritten, der einen Beteiligungsantrag gestellt hatte (BSGE 55, 160, 163) oder wie die Verletzung einer Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB 4. Nach dem genannten Urteil darf jedoch, wenn die erforderliche Benachrichtigung unterblieben ist, der Verwaltungsakt deswegen nur aufgehoben werden, wenn der zu Benachrichtigende auf Anfrage des Gerichts eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens unter seiner Beteiligung verlangt.

    Für sie hatte die Entscheidung der Beklagten rechtsgestaltende Wirkung iS des § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB 10, weil es um ihre Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer ging (BSGE 55, 160, 161/162).

  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    Selbst bei Verneinung einer Einstrahlung und Annahme unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung blieben die beigeladenen Firmen, weil sie Arbeitsentgelt gezahlt hätten, nach dem Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287) alleinige Beitragsschuldner.

    Das Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287) zur Beitragspflicht des Verleihers bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung sei vom LSG mißverstanden worden.

    Das LSG hat sich zu näheren Feststellungen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bisher im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287 = SozR 4100 § 141n Nr. 8) nicht veranlaßt gesehen, weil danach bei unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung der Verleiher, der Arbeitsentgelt gezahlt habe, alleiniger Beitragsschuldner sei und die Seeleute hier die Heuer von den beigeladenen Firmen (Verleihern) erhalten hätten.

  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82

    Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung -

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    In einem weiteren Urteil vom 29. Juni 1984 (SozR 2200 § 490 Nr. 1), in dem es um eine Beitragsforderung gegen deutsche Reeder ging und in dem eine Einstrahlung nach früherem Recht ebenfalls nicht vorlag, hat der Senat die Frage, ob eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorlag, jedoch bereits für entscheidungserheblich gehalten, weil davon die Beitragspflicht der Reeder als Arbeitgeber abhing.

    Die gesetzliche Regelung in Art. 1 §§ 9, 10 AÜG enthält keine Ausnahme für Arbeitnehmerüberlassungen, die aus dem Ausland ins Inland erfolgen (so schon das genannte Urteil in SozR 2200 § 490 Nr. 1).

    Insofern wird auf das Urteil vom 29. Juni 1984 (SozR 2200 § 490 Nr. 1) verwiesen.

  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81

    Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    Stellen Firmen mit Sitz im Ausland (hier: Zypern und Bermuda-Inseln) inländischen Reedern im Wege unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ausländische (hier: philippinische) Seeleute zur Beschäftigung auf Seeschiffen unter der Bundesflagge zur Verfügung, so ist auf diese Beschäftigung das deutsche Recht der sozialen Sicherheit anzuwenden (Fortführung von BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1).

    Mit dem Territorialitätsprinzip allgemein und seiner Anwendung in der Seeschiffahrt hat sich das BSG mehrfach befaßt (vgl BSGE 57, 96, 97 mwN = SozR 2400 § 8 Nr. 1).

    Der Rechtsstreit, den der Senat mit Urteil vom 29. Juni 1984 entschieden hat (BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1), betraf demgegenüber die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB 4. Die engeren Voraussetzungen für die früher als solche noch nicht allgemein geregelte Einstrahlung lagen in jenem Fall bei den beschäftigten britischen Seeleuten und auch in dem durch Urteil vom 23. Juni 1977 (BSGE 44, 114, 117/118 = SozR 2200 § 886 Nr. 1) entschiedenen Fall nicht vor.

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85

    Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    Hierfür spreche das Urteil des BSG vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209).

    Einer Verallgemeinerung dieser Entscheidung ist schon der 9b Senat in einem Urteil vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3) entgegengetreten und hat entschieden, daß der illegale Entleiher die rückständigen Beiträge zur Unfallversicherung auch insoweit als Arbeitgeber zu zahlen habe, als der illegale Verleiher Arbeitsentgelt bezahlt habe.

  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72

    Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier;

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    In seinem Laskaren-Urteil vom 29. November 1973 hat das BSG dementsprechend schon ausgeführt, daß das Schiff die Flagge auch in fremden Häfen führe und deshalb selbst dort als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gelte (BSGE 36, 276, 278 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beitragspflicht für die Seeleute hat der Senat nicht (vgl dazu schon BSGE 36, 276 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    Der Rechtsstreit, den der Senat mit Urteil vom 29. Juni 1984 entschieden hat (BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1), betraf demgegenüber die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB 4. Die engeren Voraussetzungen für die früher als solche noch nicht allgemein geregelte Einstrahlung lagen in jenem Fall bei den beschäftigten britischen Seeleuten und auch in dem durch Urteil vom 23. Juni 1977 (BSGE 44, 114, 117/118 = SozR 2200 § 886 Nr. 1) entschiedenen Fall nicht vor.
  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

    Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
    Eine Entsendung scheitere entsprechend dem Urteil des BSG vom 27. Mai 1986 (BSGE 60, 96) schon daran, daß die beigeladenen Seeleute nicht von Zypern bzw den Bermuda-Inseln aus, wo sie angeworben worden seien, sondern unmittelbar von ihrer Heimat, den Philippinen, aus ihre Arbeit auf den deutschen Schiffen aufgenommen hätten.
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R

    Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale

    Die illegale grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland unterfällt nach der Rechtsprechung des Senats nicht dem Begriff der "Entsendung" iS des § 5 SGB IV - sog Einstrahlung - (vgl hierzu ausführlich BSGE 64, 145, 149 f = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 6 f; zustimmend Wehrhahn in KassKomm, § 28e SGB IV RdNr 23 mwN, Stand März 2016) .

    dd) Der Kläger ist auch zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, weil im Fall einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher nicht nur im arbeitsrechtlichen, sondern auch im beitragsrechtlichen Sinne Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist (vgl BSGE 64, 145, 150 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 7; Werner in JurisPK-SGB IV, 3. Aufl 2016, § 28e RdNr 71) .

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Diese Verwaltungsakte entfalten sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer rechtsgestaltende Wirkung (vgl insoweit zB bereits BSGE 55, 160, 161 f = SozR 1300 § 12 Nr. 1 S 2; BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 4; BSGE 97, 32 = SozR 4-2600 § 229 Nr. 1, RdNr 14) .
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Durch die Zurückverweisung erhält das LSG auch Gelegenheit, die Frage zu klären, ob das Verwaltungsverfahren unter Beteiligung der beigeladenen Aushilfskräfte durchgeführt wurde (dazu und zu den Folgen der Nichtbeteiligung vgl BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht