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BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute zur Beschäftigung auf Seeschiffen unter der Bundesflagge
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB IV § 3; SGB IV § 5; SGB IV § 13; AÜG Art. 1 § 9; AÜG Art. 1 § 10
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 29.01.1985 - 21 KR 184/81
- LSG Hamburg, 10.12.1986 - III KRBf 10/85
- BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Papierfundstellen
- BSGE 64, 145
- VersR 1989, 716
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 160) könne zwar eine unterbliebene - die Anhörung mitumfassende - Beteiligung unter gewissen Voraussetzungen im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.Soweit das LSG anderer Ansicht gewesen sei und auch eine Beteiligung der Seeleute für erforderlich gehalten habe, habe es dem Urteil vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 160) entsprechend anfragen müssen, ob eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens beantragt werde.
Diese Regelung galt nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1) inhaltlich auch schon in der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB 10 am 1. Januar 1981 und damit auch im Jahre 1980, in dem hier das Verwaltungsverfahren durchgeführt worden ist.
Wird die vorgeschriebene Benachrichtigung unterlassen, so wiegt das, weil dadurch die Möglichkeit einer Beteiligung am Verfahren und eine Äußerung dazu vielfach von vornherein verhindert wird, ebenso schwer wie die unterbliebene Hinzuziehung eines Dritten, der einen Beteiligungsantrag gestellt hatte (BSGE 55, 160, 163) oder wie die Verletzung einer Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB 4. Nach dem genannten Urteil darf jedoch, wenn die erforderliche Benachrichtigung unterblieben ist, der Verwaltungsakt deswegen nur aufgehoben werden, wenn der zu Benachrichtigende auf Anfrage des Gerichts eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens unter seiner Beteiligung verlangt.
Für sie hatte die Entscheidung der Beklagten rechtsgestaltende Wirkung iS des § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB 10, weil es um ihre Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer ging (BSGE 55, 160, 161/162).
- BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers - …
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Selbst bei Verneinung einer Einstrahlung und Annahme unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung blieben die beigeladenen Firmen, weil sie Arbeitsentgelt gezahlt hätten, nach dem Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287) alleinige Beitragsschuldner.Das Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287) zur Beitragspflicht des Verleihers bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung sei vom LSG mißverstanden worden.
Das LSG hat sich zu näheren Feststellungen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bisher im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 (BSGE 56, 287 = SozR 4100 § 141n Nr. 8) nicht veranlaßt gesehen, weil danach bei unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung der Verleiher, der Arbeitsentgelt gezahlt habe, alleiniger Beitragsschuldner sei und die Seeleute hier die Heuer von den beigeladenen Firmen (Verleihern) erhalten hätten.
- BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82
Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung - …
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
In einem weiteren Urteil vom 29. Juni 1984 (SozR 2200 § 490 Nr. 1), in dem es um eine Beitragsforderung gegen deutsche Reeder ging und in dem eine Einstrahlung nach früherem Recht ebenfalls nicht vorlag, hat der Senat die Frage, ob eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorlag, jedoch bereits für entscheidungserheblich gehalten, weil davon die Beitragspflicht der Reeder als Arbeitgeber abhing.Die gesetzliche Regelung in Art. 1 §§ 9, 10 AÜG enthält keine Ausnahme für Arbeitnehmerüberlassungen, die aus dem Ausland ins Inland erfolgen (so schon das genannte Urteil in SozR 2200 § 490 Nr. 1).
Insofern wird auf das Urteil vom 29. Juni 1984 (SozR 2200 § 490 Nr. 1) verwiesen.
- BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81
Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht - …
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Stellen Firmen mit Sitz im Ausland (hier: Zypern und Bermuda-Inseln) inländischen Reedern im Wege unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ausländische (hier: philippinische) Seeleute zur Beschäftigung auf Seeschiffen unter der Bundesflagge zur Verfügung, so ist auf diese Beschäftigung das deutsche Recht der sozialen Sicherheit anzuwenden (Fortführung von BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1).Mit dem Territorialitätsprinzip allgemein und seiner Anwendung in der Seeschiffahrt hat sich das BSG mehrfach befaßt (vgl BSGE 57, 96, 97 mwN = SozR 2400 § 8 Nr. 1).
Der Rechtsstreit, den der Senat mit Urteil vom 29. Juni 1984 entschieden hat (BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1), betraf demgegenüber die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB 4. Die engeren Voraussetzungen für die früher als solche noch nicht allgemein geregelte Einstrahlung lagen in jenem Fall bei den beschäftigten britischen Seeleuten und auch in dem durch Urteil vom 23. Juni 1977 (…BSGE 44, 114, 117/118 = SozR 2200 § 886 Nr. 1) entschiedenen Fall nicht vor.
- BSG, 18.03.1987 - 9b RU 16/85
Illegaler Entleiher - Rückständiger Beitrag - Ilegaler Verleiher
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Hierfür spreche das Urteil des BSG vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209).Einer Verallgemeinerung dieser Entscheidung ist schon der 9b Senat in einem Urteil vom 18. März 1987 (BSGE 61, 209 = SozR 7815 Art. 1 § 10 Nr. 3) entgegengetreten und hat entschieden, daß der illegale Entleiher die rückständigen Beiträge zur Unfallversicherung auch insoweit als Arbeitgeber zu zahlen habe, als der illegale Verleiher Arbeitsentgelt bezahlt habe.
- BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier; …
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
In seinem Laskaren-Urteil vom 29. November 1973 hat das BSG dementsprechend schon ausgeführt, daß das Schiff die Flagge auch in fremden Häfen führe und deshalb selbst dort als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gelte (BSGE 36, 276, 278 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beitragspflicht für die Seeleute hat der Senat nicht (vgl dazu schon BSGE 36, 276 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).
- BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische …
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Der Rechtsstreit, den der Senat mit Urteil vom 29. Juni 1984 entschieden hat (…BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1), betraf demgegenüber die Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB 4. Die engeren Voraussetzungen für die früher als solche noch nicht allgemein geregelte Einstrahlung lagen in jenem Fall bei den beschäftigten britischen Seeleuten und auch in dem durch Urteil vom 23. Juni 1977 (BSGE 44, 114, 117/118 = SozR 2200 § 886 Nr. 1) entschiedenen Fall nicht vor. - BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85
Ausstrahlung
Auszug aus BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87
Eine Entsendung scheitere entsprechend dem Urteil des BSG vom 27. Mai 1986 (BSGE 60, 96) schon daran, daß die beigeladenen Seeleute nicht von Zypern bzw den Bermuda-Inseln aus, wo sie angeworben worden seien, sondern unmittelbar von ihrer Heimat, den Philippinen, aus ihre Arbeit auf den deutschen Schiffen aufgenommen hätten.
- BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R
Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale …
Die illegale grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung vom Ausland nach Deutschland unterfällt nach der Rechtsprechung des Senats nicht dem Begriff der "Entsendung" iS des § 5 SGB IV - sog Einstrahlung - (vgl hierzu ausführlich BSGE 64, 145, 149 f = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 6 f; zustimmend Wehrhahn in KassKomm, § 28e SGB IV RdNr 23 mwN, Stand März 2016) .dd) Der Kläger ist auch zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, weil im Fall einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher nicht nur im arbeitsrechtlichen, sondern auch im beitragsrechtlichen Sinne Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist (vgl BSGE 64, 145, 150 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 7;… Werner in JurisPK-SGB IV, 3. Aufl 2016, § 28e RdNr 71) .
- BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R
Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und …
Diese Verwaltungsakte entfalten sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer rechtsgestaltende Wirkung (…vgl insoweit zB bereits BSGE 55, 160, 161 f = SozR 1300 § 12 Nr. 1 S 2; BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 4;… BSGE 97, 32 = SozR 4-2600 § 229 Nr. 1, RdNr 14) . - BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91
Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung …
Durch die Zurückverweisung erhält das LSG auch Gelegenheit, die Frage zu klären, ob das Verwaltungsverfahren unter Beteiligung der beigeladenen Aushilfskräfte durchgeführt wurde (…dazu und zu den Folgen der Nichtbeteiligung vgl BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
- BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 3/06 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer …
Einer an den notwendig Beigeladenen gerichteten Anfrage, ob das Verwaltungsverfahren wegen unterbliebener Benachrichtigung von seiner Einleitung oder unterbliebener Hinzuziehung zu wiederholen sei, bedarf es nicht, wenn der Beigeladene im gerichtlichen Verfahren keinen Antrag gestellt hat oder mit seinem Antrag die Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts erstrebt (…Abgrenzung zu BSG vom 22.6.1983 - 12 RK 73/82 = BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSG vom 25.10.1988 - 12 RK 21/87 = BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3;… BSG vom 29.1.1998 - B 12 KR 35/95 R = BSGE 81, 276 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1).Der Senat hat in der Vergangenheit entschieden, dass Dritte iS des § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X bei unterbliebener Benachrichtigung von der Einleitung des Verwaltungsverfahrens oder unterbliebener Hinzuziehung vom Gericht auch noch im Revisionsverfahren zu befragen sind, ob sie eine Wiederholung des Verwaltungsverfahrens unter ihrer Beteiligung wünschen (…grundlegend Urteil vom 22. Juni 1983, 12 RK 73/82, BSGE 55, 160, 162 f = SozR 1300 § 12 Nr. 1 S 3 f; ferner Urteil vom 25. Oktober 1988, 12 RK 21/87, BSGE 64, 145, 146 ff = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 3 ff;… Urteil vom 29. Januar 1998, B 12 KR 35/95 R, BSGE 81, 276, 287 f = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1 S 13 f).
- BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung
Der Familienangehörige, um dessen Versicherung es geht, ist also von einem vom Stammversicherten eingeleiteten Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB X zu benachrichtigen (…vgl in anderem Zusammenhang BSGE 55, 160, 161 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3). - LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 76/05
Rechtliche Ausgestaltung der Sozialversicherungspflicht von Reedereien; …
Zwischen der Reederei und der Beklagten ist in ein Rechtsstreit geführt worden über die Verpflichtung, Sozialversicherungsbeiträge für von ausländischen Crewing-Firmen angeheuerte ausländische Seeleute zu zahlen, welcher durch einen im Anschluss an die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landessozialgericht (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 21/87 = BSGE 64, 145) geschlossenen außergerichtlichen Vergleich geendet hat.Die Benachrichtigungspflicht setzt die Kenntnis der Namen und der Anschriften der betroffenen Arbeitnehmer voraus (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1998 - 12 RK 21/87 = BSGE 145, 148).
Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 1 §§ 9, 10 AÜG enthält das Gesetz auch dann nicht, wenn eine Arbeitnehmerüberlassung auf Seeschiffen unter der Bundesflagge erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1998 a.a.O., S. 150 f.).
Hinsichtlich der Zahlungspflicht gilt der Verleiher aber neben dem Entleiher als Arbeitgeber, beide haften insoweit als Gesamtschuldner (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 a.a.O., S. 151 f.).
Das BSG hat die Versicherungspflicht der Seeleute, die entsprechend dem allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Grundsatz an den Beschäftigungsort anknüpft, seit jeher für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BSG, Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 = BSGE 36, 276 ff., 283 ff.; Urteil vom 25. Oktober 1988 a.a.O., S. 152; vgl. auch BSG…, Urteil vom 7. November 1996 a.a.O., S. 222 f. und Urteil vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 1/01 R = Die Beiträge, Beilage 2003, 208 ff., 212).
Das BSG hat im Urteil vom 25. Oktober 1988 (a.a.O., S. 152) ausgeführt, dass der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung (§ 168 Abs. 1 S. 1 AFG) mit den sich daraus ergebenden Beitragsforderungen nicht mit Erfolg entgegengehalten werden könne, dass die Seeleute anderweitig geschützt seien und kaum in den Genuss von Leistungen aus diesem Zweig der deutschen Sozialversicherung kämen.
- BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R
Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung - …
Zwar ist nicht festgestellt, daß die Beklagte den Beigeladenen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SGB X von dem Verwaltungsverfahren benachrichtigt hat (…hierzu und zu den verfahrensrechtlichen Folgen BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145, 147, 148 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 S 4/5;… BSGE 81, 276, 287, 288 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1 S 13/14). - BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93
Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter - …
Der Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides ist unter den hier vorliegenden besonderen Verhältnissen (Streit um die Beitragspflicht bestimmter Einnahmen der beiden bereits gemeldeten einzigen Notariatsangestellten der Kläger) nicht allein deswegen aufzuheben, weil er mangels namentlicher Bezeichnung der Beigeladenen zu 3) und 4) zu unbestimmt wäre (…vgl dazu früher BSGE 41, 297, 299 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4;… BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16; vgl heute § 28h Abs. 2 und § 28 f Abs. 2 SGB IV) oder weil die Beklagte die Beigeladenen zu 3) und 4) vom Verwaltungsverfahren nicht benachrichtigt hat (…vgl dazu BSGE 55, 60 = SozR 1300 § 12 Nr. 3; BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3). - BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94
Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung von Versicherungs- und Beitragspflicht hat der Senat deshalb nicht (vgl dazu auch schon BSGE 64, 145, 152 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 und BSGE 36, 276, 283 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15
Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von …
Die angesprochene Benachrichtigungspflicht hat zur Voraussetzung, dass die Prüfbehörde die Anschriften der betroffenen Beschäftigten ohne unverhältnismäßige (namentlich gegen die Pflicht zur zügigen Durchführung des Verwaltungsverfahrens abzuwägende) Schwierigkeiten zu ermitteln vermag (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 21/87 - BSGE 64, 145). - LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04
Erstattung von an diverse Sozialversicherunsträger gezahlten Beiträge; …
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - L 4 R 148/13
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit - Beitragspflicht - …
- BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R
Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften
- BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15
Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher …
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96
Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die …
- BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter - …
- BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 1/01 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Seemann - Auslandsaufenthalt - …
- BSG, 18.08.1992 - 12 RK 38/92
Arbeitnehmerüberlassung - Unerlaubt - Arbeitgeber - Beiladung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - L 8 B 5/09
Rentenversicherung
- BSG, 29.08.2006 - B 12 KR 72/05 B
Bezeichnung eines Verfahrensmangels bei der Nichtzulassungsbeschwerde im …
- LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11
Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Haftung des ausländischen Verleihers für den …
- BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 7/06 R
Rentenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern in einer weiteren …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 677/12
Streit über die Sozialversicherungspflicht einer im Rahmen einer unerlaubten …
- LSG Thüringen, 10.03.2004 - L 1 U 560/00
Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine stationäre Behandlung; Gesetzliche …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 335/14
Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Summenbeitrags- und Schätzbescheides
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler …
- LSG Bayern, 27.04.2020 - L 5 KR 584/19
Beitragsrecht: Haftung des Entleihers für Gesamtsozialversicherungsbeiträge für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - L 18 R 761/20
Zurechnung rentenrechtlicher Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung; …
- LSG Bayern, 03.05.2005 - L 5 KR 99/04
Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung; Unerlaubte gewerbsmäßige …
- LSG Sachsen, 12.03.2002 - L 1 B 27/01 KR-ER
- LSG Hamburg, 20.10.2004 - L 1 KR 10/03
Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht; …
- LSG Sachsen, 12.03.2002 - L 1 B 27/01.KR-ER
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Sozialrecht; Nachforderung von …
- BSG, 25.10.1990 - 12 RK 22/90
Arbeitnehmer; Beurteilung; Streit; Versicherungsrechtliche Beurteilung
- OLG Dresden, 13.09.1996 - 2 AK 82/96
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2017 - L 2 R 3749/16
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 10 U 6449/06
- LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 11 KR 1053/09